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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensUnterabschnitteKapitel 10: SteuernFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSlowenien hat weitere Fortschritte bei der Angleichung seiner Steuervorschriften an den Besitzstand erzielt. Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Slowenien auch die Reform der Steuerverwaltung vorangebracht. Im Bereich der indirekten Steuern wurde im Juli 2002 die Änderung des MwSt-Gesetzes verabschiedet. Es gestattet MwSt-Befreiungen für Tätigkeiten von öffentlichem Interesse, und Besteuerung von Gebrauchtgegenständen, Antiquitäten, Sammlungsstücken und Reisebüros. In dem Gesetz ist festgelegt, dass der ermäßigte MwSt-Satz auf Wein und audio-visuelles Material bis zum Beitritt mit den EU-Vorschriften in Einklang gebracht wird. Im November 2001 wurden die Änderungen des Verbrauchsteuergesetzes verabschiedet. Dadurch wurde die Verbrauchsteuer für Bier, gegorene Getränke und Spirituosen an den EG-Mindestsatz angeglichen. Durch die Festlegung eines Mindestverbrauchsteuersatzes von 57% für Zigaretten, wird eine weitere EU-Anforderung in diesem Bereich ab Januar 2004 erfüllt. Was die direkten Steuern anbetrifft, so wurden im November 2001 die Änderungen des Gesetzes über Wirtschaftszonen angenommen. Diese sehen Änderungen der Kriterien und Bedingungen für Steuerermäßigungen für in den Wirtschaftszonen durchgeführte Tätigkeiten vor. Zur Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit und gegenseitigen Amtshilfe wurde im Januar 2002 das Projekt für ein MwSt-Informationsaustauschsystem eingeleitet. Slowenien hat die Reform und Modernisierung seiner Steuerverwaltung fortgeführt. Entsprechende Maßnahmen wurden insbesondere in den Bereichen Ausbildung, Steuerbuchhaltung, Register steuerpflichtiger Personen, Online-Dienste für Steuerzahler, Dokumentenverwaltung, Steuererhebung und steuerrechtliche Verfahren getroffen. Im September 2001 wurde ein Strategieplan für die Steuerverwaltung für den Zeitraum 2001-2004 angenommen, in dem besonders die Bedeutung der IT-Strategie hervorgehoben wird. Er erstreckt sich auch auf den Informationsaustausch mit ausländischen Steuerverwaltungen. GesamtbewertungSloweniens Rechtsvorschriften wurden fast vollständig an den Besitzstand angeglichen. Im Bereich der MwSt sind lediglich noch einige innergemeinschaftliche Handelsbestimmungen umzusetzen und geringfügige Abweichungen zu beseitigen. Die Verbrauchsteuervorschriften sollen durch die Ende 2002 vorgesehene Annahme der ersten Änderung des Verbrauchsteuergesetzes endgültig mit dem Besitzstand in Einklang gebracht werden. Slowenien berücksichtigt bei fast allen Produktkategorien mit einheitlichen Steuersätzen den EG-Mindeststeuersatz. Nur die innergemeinschaftlichen Vorschriften müssen noch umgesetzt werden. Im Bereich der direkten Steuern werden derzeit die Änderungen des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes ausgearbeitet. Die Rechtsvorschriften müssen dann erneut überprüft und potentiell schädliche steuerliche Maßnahmen beseitigt werden, damit Slowenien bis zum Beitritt den Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung in demselben Maße anwendet, wie dies die derzeitigen Mitgliedstaaten tun. Die Kommission wird ihre ursprüngliche technische Bewertung potenziell schädlicher steuerlicher Maßnahmen in Slowenien fortsetzten. Gute Fortschritte wurden bereits bei der Stärkung der Verwaltungskapazität erzielt. Sowohl die Steuer- als auch die Zollverwaltung, die für die Verbrauchsteuern zuständig ist, sind modern und funktionieren reibungslos. Beide Verwaltungen verfügen über kompetente Mitarbeiter und geeignete administrative Strukturen, um eine wirksame Abgabenerhebung, Durchsetzung der Steuervorschriften und Kontrolle zu gewährleisten. Beide Verwaltungen treffen weitere Vorbereitungen, um möglichen Schwierigkeiten im Binnenmarkt gewachsen zu sein. Das größte Problem der Steuerverwaltung ist der aus Haushaltsgründen verhängte Einstellungsstopp, da gerade im IT-Bereich neue Mitarbeiter gebraucht werden. Über die Einrichtung eines der allgemeinen Zolldirektion unterstellten Verbrauchsteuerverbindungsbüros wird derzeit beraten. 1999 wurde bereits das zentrale Verbindungsbüro geschaffen, das für den Austausch von Informationen über MwSt und direkte Steuern zuständig ist. Für die Entwicklung des IT-Systems werden entsprechende Spezifikationen ausgearbeitet. Wenn diese Arbeit wie geplant voranschreitet, dürfte Slowenien seine Verpflichtungen in diesem Bereich bis zum Beitritt erfüllen. SchlussfolgerungIn ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Besitzstand im Bereich der direkten Steuern keine nennenswerten Schwierigkeiten bereiten dürfte. Im Bereich der Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern ließe sich trotz der Gesetzesvorlagen nicht abschätzen, ob Slowenien die Anforderungen des Besitzstands mittelfristig erfüllen kann. Die Kommission fügte hinzu, dass die Einbeziehung in die Amtshilfe kein Problem darstellen dürfte, da sich die Steuerverwaltung bereits darauf vorbereite. Seit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme hat Slowenien deutliche Fortschritte bei der Rechtsangleichung und dem Aufbau der erforderlichen Institutionen erzielt. Daher ist Slowenien bei der Übernahme des Besitzstands gut vorangekommen und verfügt über eine entsprechend gute Verwaltungskapazität. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien wurden Übergangsregelungen für die Beibehaltung eines ermäßigten MwSt-Satzes auf Bauarbeiten für Wohnhäuser und auf Restaurant-Dienstleistungen bis zum 31. Dezember 2007 gewährt. Außerdem wurde Slowenien die Anwendung eines Schwellenwertes von 25.000 EUR für die Befreiung kleiner und mittlerer Unternehmen von der MwSt und MwSt-Registrierung gestattet. Im Bereich der Verbrauchsteuern wurde Slowenien eine Übergangsregelung für die Einführung des Mindestverbrauchsteuersatzes von 64 EUR für Zigaretten (bis zum 31. Dezember 2007) eingeräumt. Slowenien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollte Slowenien nun seine Anstrengungen auf die Entwicklung der Infrastruktur, Weiterbildung und Personalausstattung im IT-Bereich, sowie auf die Beseitigung der letzten Diskrepanzen (mit Ausnahme der Übergangsregelungen) zu den EG-Steuervorschriften, inklusive bei den innergemeinschaftlichen Umsätzen, konzentrieren. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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