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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensUnterabschnitteKapitel 13: Sozialpolitik und BeschäftigungFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtAuf diesem Gebiet wurden seit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts sehr gute Fortschritte erzielt. Im Bereich des Arbeitsrechts wurde im April 2002 das Gesetz über die Arbeitsbeziehungen verabschiedet. Das Gesetz bildet einen neuen Rahmen für sämtliche Aspekte der Beschäftigungsverhältnisse. Es soll im Januar 2003 in Kraft treten. Das Gesetz über die Europäischen Betriebsräte, mit dem die Europäische Betriebsratsrichtlinie umgesetzt und die rechtliche Basis für die Einsetzung derartiger Betriebsräte in Slowenien geschaffen werden soll, wurde im Juni 2002 verabschiedet. Im Bereich der Gleichbehandlung von Frauen und Männern soll mit dem Gesetz über den Elternschutz und Familienbeihilfen, das im Dezember 2001 in Kraft trat, und dem neuen Gesetz über die Arbeitsverhältnisse das slowenische Recht weiter an den Besitzstand angeglichen werden, zum Beispiel in Bezug auf die gleiche Entlohnung für Frauen und Männer, die Gleichbehandlung beim Zugang zur Beschäftigung, die Berufsausbildung, den beruflichen Aufstieg, die Arbeitsbedingungen und den Elternurlaub. Verabschiedet wurde ferner, im Juni 2002, das Chancengleichheitsgesetz, ein Sammelgesetz, das die Basis bildet für die Realisierung der Chancengleichheit für Frauen und Männer im öffentlichen Leben. Dieses Gesetz sieht vor, dass ein nationales Sonderprogramm für Chancengleichheit aufgelegt wird. Außerdem ermöglicht es dem Regierungsamt für Chancengleichheit, eine Ombudsperson zu ernennen, die sich mit Fällen von Ungleichbehandlung befassen wird. Im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz wurden im Zeitraum Dezember 2001 bis Februar 2002 zur Umsetzung des Besitzstands Rechtsvorschriften erlassen zum Schutz von Arbeitnehmern vor der Aussetzung von chemischen und biologischen Stoffen sowie zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Arbeitnehmer auf zeitlich begrenzten und ortsveränderlichen Baustellen. Im letzten Jahr haben Arbeitsaufsichtsbeamte verschiedene Schulungsmaßnahmen in diesem Bereich absolviert. Der soziale Dialog spielt eine aktive Rolle in der gesetzgeberischen Arbeit und den Tarifverhandlungen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Konsultationen zwischen Regierungs-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern wurde im Juni 2002 das Gesetz zur Lohnpolitik für den Zeitraum 2002-2004 verabschiedet. Im Bereich der öffentlichen Gesundheit wurden im Mai und im Juli 2002 Umsetzungsgesetze verabschiedet zu Chemikalien, Arzneimitteln und Lebensmitteln. Die Schulung der Mitarbeiter des Instituts für öffentliche Gesundheit in der Messung des Schadstoffgehalts von Tabak wird fortgesetzt. Was die Beschäftigungspolitik angeht, so wurde die Gemeinsame Bewertung der Beschäftigungspolitischen Prioritäten (JAP) im Juli 2000 unterzeichnet. Als Teil des Überwachungsprozesses im Rahmen der Überprüfung der Beschäftigungspolitik legte das Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales im Juli 2002 einen Fortschrittsbericht vor über die Umsetzung der Prioritäten gemäß JAP. Dieser Bericht gibt wichtige Aufschlüsse darüber, inwieweit Slowenien Fortschritte macht in der Arbeitsmarktreform und der Anpassung des Beschäftigungssystems mit Blick auf die künftige Einbindung in die europäische Beschäftigungsstrategie nach dem Beitritt. Im Berichtszeitraum hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiter verbessert. Die Arbeitslosenquote ging 2001 weiter zurück auf 5,7 %. Der hohe und wachsende Anteil der Langzeitarbeitslosen hat 63 % erreicht und gibt Anlass zu Besorgnis. Im Oktober 2001 hat Slowenien das nationale Programm für Arbeitsmarkt und Beschäftigung für den Zeitraum bis 2006 und im Februar 2002 die Leitlinien für eine aktive Beschäftigungspolitik in Slowenien für 2002 und 2003 vorgelegt. Was die Vorbereitungen für die Durchführung der Interventionen des Europäischen Sozialfonds (ESF) angeht, so wurde das Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales als für den Strukturfonds zuständige Stelle benannt; die Gemeinschaftsinitiative EQUAL ist darin eingeschlossen. Die Vorbereitungen und die Schulungsmaßnahmen in diesem Bereich wurden im vergangenen Jahr fortgesetzt. Einbezogen waren auch die Mitarbeiter des slowenischen Beschäftigungsinstituts und des Zentrums für Berufsbildung. Als Folgemaßnahme zur Tagung des Europäischen Rates in Göteborg, auf der die EU die Beitrittsländer aufgefordert hatte, die EU-Zielsetzungen in nationale Politik umzusetzen, haben die Kommission und Slowenien ein Projekt der Zusammenarbeit eingeleitet, das als Vorbereitung dienen soll für die Mitwirkung am EU-Prozess der sozialen Eingliederung nach dem Beitritt. Das Projekt besteht darin, dass die Probleme der sozialen Ausgrenzung ermittelt und politische Abhilfemaßnahmen konzipiert werden. Slowenien arbeitet bereits mit Eurostat zusammen, um das statistische System so auszulegen, das die EU-Indikatoren für die soziale Eingliederung integriert werden können. Erste Zahlen lassen darauf schließen, dass die Einkommensunterschiede insgesamt eher wenig ausgeprägt sind. Die Armutsquote nach Sozialtransfers gibt mit 13,7 % allerdings Anlass zu Besorgnis. Die Regierung hat im Jahr 2000 ein Programm zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung verabschiedet; ein erster Durchführungsbericht wurde im April 2002 veröffentlicht. Im Bereich der sozialen Sicherung garantiert das neue Gesetz über den Elternschutz und die Familienbeihilfen einen besseren Schutz der armen und der kinderreichen Familien. Was die Diskriminierungsbekämpfung angeht, so verbietet das neue Gesetz über die Arbeitsbeziehungen im Bereich Beschäftigung jede indirekte und direkte Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, des Alters, des Gesundheitszustands oder einer Behinderung, der Religion, der politischen Überzeugung oder Weltanschauung, der sexuellen Ausrichtung und der nationalen Herkunft. In Streitfällen liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. (Siehe auch Abschnitt B.1.2. Menschenrechte und Minderheitenschutz.) GesamtbewertungDie Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften in den Bereichen Arbeitsrecht und Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist ein wichtiger Schritt in der Angleichung an den sozialpolitischen Besitzstand. Slowenien wird sich jetzt auf die effiziente Umsetzung der neu erlassenen Rechtsvorschriften konzentrieren und sicherstellen müssen, dass die zuständigen Einrichtungen über die erforderliche Verwaltungskapazität verfügen, um ihre sich aus den neuen Gesetzen ergebenden Verantwortlichkeiten zu erfüllen. Was den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz angeht, so ist man in der Übernahme des Besitzstands in den Jahren 2001 und 2002 gut vorangekommen. Es bleibt in diesem Bereich jedoch noch viel zu tun bis zur effektiven Umsetzung. Besondere Aufmerksamkeit muss den kleinen und mittleren Unternehmen gelten. Die gezielte Schulung der Arbeitsaufsichtsbeamten, auch auf den Gebieten Datenbanken und Gesundheitssektor, muss fortgesetzt werden. Im Bereich der öffentlichen Gesundheit wurde mit der Schulung der Mitarbeiter in der Messung von Schadstoffen im Tabak gemäß den einschlägigen ISO-Normen begonnen. Ausgeführt wird die Messung von Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid vom Institut für Öffentliche Gesundheit; sie soll Anfang 2003 anlaufen. Die Änderungen des Gesetzes über Tabakerzeugnisse, mit denen der gegenwärtige Besitzstand im Bereich Tabak umgesetzt werden soll, sind noch nicht verabschiedet. Um die EU-Anforderungen im Bereich der Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erfüllen und umzusetzen, sind noch einige Verbesserungen erforderlich bei den Epidemiologielabors, dem System der Qualitätskontrolle für mikrobiologische Tests, bei der Mittelausstattung und bei den Überwachungs- und Kontrollsystemen. Insgesamt hat Slowenien gute Fortschritte gemacht bei der Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung und bei den Gesundheitsausgaben. Der soziale Dialog, insbesondere der dreiseitige, ist in Slowenien weit fortgeschritten. Stärker gefördert werden sollten jedoch der autonome zweiseitige Dialog und die Tarifautonomie auf sektoraler und auf betrieblicher Ebene. In diesem Prozess sollten sich freie und unabhängige Sozialpartner herausbilden. Die Regierung bezieht systematisch alle Sozialpartner ein in die Abfassung nationaler Programme und Rechtsvorschriften. Ungeachtet der bisher erzielten Fortschritte, hauptsächlich aufgrund der Verabschiedung des Gesetzes über die Arbeitsbeziehungen, muss die Rolle der Sozialpartner im Legislativprozess im Interesse der Wirksamkeit und der richtigen zeitlichen Abfolge klarer definiert werden. Im Bereich der Beschäftigung wurde mit der Gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten für Slowenien (JAP) ein wichtiger Schritt getan in der Beitrittsvorbereitung. Der Fortschritt in der Umsetzung dieser Politiken wird regelmäßig bewertet ein wichtiger Faktor in der Überwachung der Übernahme der Prioritäten und Verpflichtungen in der JAP. Slowenien hat seine Ressourcen in der Politikentwicklung ausgebaut und seine aktive Arbeitsmarktpolitik intensiviert. Die Notwendigkeit eines proaktiven Ansatzes wurde erkannt, doch muss dieser Ansatz noch konsequent umgesetzt werden. Die Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltung ist eingeleitet und muss fortgeführt werden. Was die Vorbereitung auf den Europäischen Sozialfonds angeht, so hat Slowenien einige wichtige Entscheidungen getroffen und die künftigen Aufgaben der verschiedenen Ministerien in der Abwicklung der Strukturfondsmaßnahmen abgegrenzt. Dringend auszubauen ist jedoch die Verwaltungskapazität des Ministeriums für Arbeit, Familie und Soziales, insbesondere der ESF-Abteilung, sowie der künftigen Nutznießer (z. B. des Bildungsministeriums). Insbesondere gilt dies für die Bereiche Überwachung, Audit und Finanzkontrolle. Einzurichten ist ferner ein rechtzeitig funktionsfähiges und wirksames IT-System der finanziellen und strukturellen Überwachung der ESF-Interventionen. Das Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales sollte sicherstellen, dass die Humanressourcenentwicklung zu einem integralen Bestandteil der nationalen Entwicklungsstrategie wird. Die nationale Strategie der sozialen Eingliederung ist zu erweitern um eine präventive und remediale Komponente unter Berücksichtigung der EU-Zielsetzungen. Armut und soziale Ausgrenzung sind ihrem Wesen nach mehrdimensional. Deshalb ist ein integrierter Ansatz erforderlich, der die verschiedenen zuständigen Regierungsstellen und alle möglichen Teilnehmer einbezieht. Unerlässlich dabei ist auch, entsprechend den Vorgaben für EU-Indikatoren die Sozialstatistiken über Armut und soziale Ausgrenzung weiterzuentwickeln und zu verbessern. Im Bereich der Diskriminierungsbekämpfung schließlich muss das EG-Antidiskriminierungsrecht noch vollständig umgesetzt und durchgesetzt werden. Die zum Besitzstand gehörende Gleichstellungsstelle ist einzurichten. Slowenien hat verschiedene Programme für die Roma-Gemeinschaft eingeleitet, die auf eine Anhebung des Bildungsniveaus und eine bessere berufliche Qualifizierung abzielen. SchlussfolgerungenIn ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Slowenien im Bereich der Sozialpolitik bereits eine Reihe wichtiger Fortschritte erzielt hat in der Vorbereitung auf die künftige EU-Mitgliedschaft. Das Land sei voraussichtlich in der Lage, mittelfristig die sich aus der EU-Mitgliedschaft ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. Die Sozialreform sollte fortgesetzt und der soziale Dialog weiterentwickelt werden. Seit dieser Stellungnahme hat Slowenien in allen Bereichen gute Fortschritte gemacht in der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand. Erfolgreich war diese Angleichung insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichstellung von Frauen und Männern und Diskriminierungsbekämpfung. Die Umsetzung des Besitzstandes ist hier bereits weit gediehen. Die Verhandlungen zu diesem Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien wurde eine Übergangsregelung gewährt (sie läuft bis zum 31. Dezember 2005) für die Umsetzung bestimmter Richtlinien im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Slowenien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen ist. Um die Vorbereitungen für den Beitritt abzuschließen, muss Slowenien den Schwerpunkt legen auf die noch ausstehende Umsetzung von Regelungen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Tabak sowie die wirksame Umsetzung des Besitzstands. Zu diesem Zweck muss Slowenien seine Verwaltungskapazität weiter ausbauen, insbesondere für die künftige Durchführung des Europäischen Sozialfonds. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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