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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

Unterabschnitte

Kapitel 14: Energie

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem Regelmäßigen Bericht des letzten Jahres, der Slowenien bei der Übernahme des Besitzstandes im Energiebereich gute Fortschritte bescheinigt hatte, konnte das Land weitere Fortschritte erzielen.

Im Bereich der Versorgungssicherheit ging die Aufstockung der Ölvorräte auf einen Umfang von 90 Verbrauchstagen gemäß den Plänen der Regierung weiter.

Im Bereich Wettbewerbsfähigkeit und Energiebinnenmarkt wurden die Vorschriften über die Öffnung von Elektrizitäts- und Gasmarkt geändert. Seit Januar 2002 ist der Markt für außerhalb Sloweniens erzeugte Elektrizität teilweise geöffnet, und im März wurde ein Dekret verabschiedet, das die Vorschriften für die Festlegung der Erzeugerpreise und den Kauf von Elektrizität bei Erzeugern enthält. Das Dekret auf der Grundlage des Energiegesetzes enthält ferner Vorschriften und Elemente für vertragliche Beziehungen zwischen Erzeugern und Netzbetreibern. Daneben enthält es Vorschriften für die Festsetzung von Preisen und Prämien für den Kauf von Elektrizität bei qualifizierten Erzeugern. Gemäß dem Energiegesetz setzt Slowenien seine Vorbereitungen für den Energiebinnenmarkt und für die weitere Öffnung des Elektrizitätsmarktes im Januar 2003 fort. Beim Gasmarkt soll im Januar 2003 eine Öffnung bis zu 50% erfolgen.

Mehrere Unternehmen im Öl- und Gassektor wurden privatisiert. Der slowenische Staat hält einen Anteil von 25% an Geoplin, dem Erdgaslieferer und -verteiler des Landes.

Slowenien misst der Verbesserung der Energieeffizienz des Landes nach wie vor hohe Priorität bei. Ende 2001 wurde eine Reihe von Durchführungsbestimmungen zum Energiegesetz angenommen, die Angaben und Normen zur Energieeffizienz betreffen. Damit sind die slowenischen Rechtsvorschriften im Hinblick auf Energieeffizienz weitgehend mit dem Besitzstand in Übereinstimmung gebracht. Derzeit wird ferner eine Strategie zur Verbesserung der Energieeffizienz Sloweniens durchgeführt, darin sind auch Information, Aufklärungsmaßnahmen und finanzielle Unterstützung vorgesehen. Teil dieser Strategie ist auch die Förderung der erneuerbaren Energien.

Was die Verwaltungskapazitäten betrifft, so nahm die Energieagentur der Republik Slowenien im Januar 2002 ihre Arbeit auf, sie ist zuständig für die Gewährleistung von Transparenz und Nichtdiskriminierung am Elektrizitäts- und am Gasmarkt.

Kernenergie: Slowenien betreibt ein Kernkraftwerk mit Standort in Krsko. Dort ist ein Reaktor des Typs Westinghouse-PWR-664-W in Betrieb.

Im Bereich der nuklearen Sicherheit erzielte Slowenien weitere Fortschritte bei der Verbesserung des rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmens, bei der Durchführung von Programmen zur Verbesserung der Sicherheit des Kernkraftwerks Krsko sowie bei der Suche nach Lösungen für die langfristige Entsorgung abgebrannter Brennelemente und nuklearer Abfälle. Im Juli 2002 verabschiedete das slowenische Parlament das Gesetz zum Schutz vor ionisierender Strahlung und über nukleare Sicherheit. Das Gesetz enthält Vorschriften im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes sowie Sicherheitsverfahren für Arbeitnehmer und sonstige Personen, die bei der Verwendung von Strahlenquellen und der Durchführung radiologischer Verfahren ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Durch das Gesetz soll Slowenien mit den Bestimmungen der EG sowie mit internationalen Übereinkommen über nukleare Sicherheit in Übereinstimmung gebracht werden.

Im Juli 2002 tauschte die Regierung den Vorsitzenden der slowenischen Behörde für nukleare Sicherheit (SNSA) aus.

Im Dezember 2001 wurde ein bilaterales Abkommen mit Kroatien über den gemeinsamen Betrieb des Kernkraftwerks unterzeichnet und den Parlamenten beider Länder zur Ratifizierung unterbreitet. Das Abkommen soll die Fragen im Zusammenhang mit dem Eigentum des Kernkraftwerks Krsko und der langfristigen Entsorgung nuklearer Abfälle klären und den Status sowie andere rechtliche Beziehungen betreffend Investitionen in das Kernkraftwerk, seine Nutzung und Stilllegung regeln. Insbesondere wird in dem Abkommen bestimmt, dass die Hälfte der in Krsko erzeugten Elektrizität ab Juli 2002 nach Kroatien geliefert wird. Das Abkommen wurde im Juli 2002 vom kroatischen Parlament ratifiziert und muss nun noch vom slowenischen Parlament gutgeheißen werden (vgl. Kapitel 27 - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik).

Gesamtbewertung

Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und den Aufbau der verbindlichen Vorräte an Erdölerzeugnissen ist Slowenien so gut vorangekommen, dass es in der Lage sein dürfte, seinen Zeitplan für die Anlage dieser Vorräte einzuhalten. Aufgrund knapper Lagerkapazitäten soll ein Teil dieser Vorräte außerhalb Sloweniens gelagert werden. Zu diesem Zweck wurde ein Abkommen mit Deutschland unterzeichnet, mit Italien und Ungarn werden weitere Möglichkeiten ausgelotet.

Slowenien setzt die Öffnung seiner Energiemärkte fort, alle für das Funktionieren des Marktes erforderlichen Institutionen sind voll funktionsfähig. Elektrizitäts- und Kohleversorgungsunternehmen müssen noch privatisiert werden. Durch seine Strategie zur Verbesserung der Energieeffizienz hat Slowenien in den letzten 5 Jahren schätzungsweise eine 30%ige Reduzierung seines Energieverbrauchs erreicht. Das zeigt, in welchem Maße diese Politik zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes beitragen kann. Slowenien sollte daher seine Anstrengungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien fortsetzen.

Die Institutionen für die Übernahme des Besitzstandes sind eingerichtet und funktionsfähig. Diese Stellen bedürfen noch der Verstärkung, insbesondere im Hinblick auf Ausbildung und Personalaufstockung.

Die Energieagentur der Republik Slowenien, eine unabhängige Regulierungsbehörde mit spezifischen Aufgaben im Rahmen des Energiegesetzes, ist zuständig für die Gewährleistung von Transparenz und Nichtdiskriminierung am Elektrizitäts- und am Gasmarkt. Sie verfügt derzeit über 18 Angestellte und plant die Einstellung von zwei weiteren Mitarbeitern. Sie überwacht den Elektrizitäts- und den Gasmarkt, ihre Zuständigkeiten umfassen Preisgestaltung, Streitbeilegung und Lizenzvergabe. Die Agentur für Energieeffizienz ist für die Politik im Bereich Energieeffizienz zuständig und hat 6 Beschäftigte. Die Agentur für Ölvorräte verfügt über 9 Mitarbeiter. Die slowenische Behörde für nukleare Sicherheit (SNSA) ist zuständig für die Vergabe von Lizenzen für Aufgaben im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit in Slowenien. Die SNSA verfügt derzeit über 44 Mitarbeiter. Davon führen 8 Inspektoren etwa 100 Inspektionen pro Jahr am Kernkraftwerk Krsko und etwa 15 Inspektionen an anderen Einrichtungen (Forschungsreaktor, Uranbergwerk im Prozess der Stilllegung, Beförderung von radioaktivem und nuklearem Material, Abfallentsorgung) durch.

Die Europäische Union hat wiederholt auf die Bedeutung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit in den Beitrittsländern hingewiesen. Im Juni 2001 nahm der Rat der Europäischen Union einen Bericht über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung an. Dieser Bericht enthält Empfehlungen für alle Beitrittsländer zur Fortsetzung ihrer einzelstaatlichen Programme für die Verbesserung der Sicherheit, einschließlich der sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle und der Sicherheit ihrer Forschungsreaktoren.

In der ersten Jahreshälfte 2002 wurden in einer speziellen Analyse (Peer Review) über nukleare Sicherheit die Fortschritte der Bewerberländer bei der Umsetzung der Empfehlungen bewertet. Im Rahmen dieser Bewertung unter Federführung des Rates wurde im Juni 2002 ein Sachstandsbericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass Slowenien alle Empfehlungen des Berichts vom Juni 2001 über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung akzeptiert und behandelt hat. Die meisten Empfehlungen wurden angemessen umgesetzt. Zu einer spezifischen Empfehlung betreffend die Prüfung der Erdbebensicherheit des Kernkraftwerks Krsko hat Slowenien angemessene Maßnahmen angekündigt, in dem Bericht wird jedoch betont, dass Slowenien auch für die Durchführung dieser Maßnahmen sorgen muss. Slowenien muss sich weiter auf eine spezifische Empfehlung im Hinblick auf die Rechtsangleichung konzentrieren, und zwar die rechtliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für nukleare Sicherheit (SNSA) von der Förderung der Kernenergie.

Schwach- und mittelaktive Abfälle werden in Krsko gelagert. Die Lagerkapazitäten der Anlage werden jedoch nach der Abschaltung für den Brennelementwechsel im Jahr 2003 erschöpft sein. Daher wurde mit der Planung zur Steigerung der Lagerkapazität für abgebrannte Brennelemente begonnen. Diese sollte bis April 2003 abgeschlossen sein. Längerfristige Lösungen für abgebrannte Brennelemente und nukleare Abfälle bedürfen weiterhin besonderer Aufmerksamkeit.

Slowenien muss die Einhaltung der Erfordernisse und Verfahren im Rahmen von Euratom gewährleisten. In diesem Zusammenhang sollte der Vorbereitung der Umsetzung des Euratom-``Safeguards``-Systems angemessene Bedeutung beigemessen werden, insbesondere hinsichtlich der Berichterstattung über Kernmaterialströme und Bestände durch Personen oder Einrichtungen, die Kernanlagen betreiben oder Kernmaterial lagern. In dieser Hinsicht wurden mit der Annahme des Gesetzes über den Schutz vor ionisierender Strahlung und über nukleare Sicherheit gute Fortschritte erzielt. Dabei ist anzumerken, dass Slowenien ein umfassendes ,,Safeguards``-Überwachungs-abkommen mit der IAEA geschlossen hat.

Schlussfolgerung

In ihrer Stellungnahme von 1997 war die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass Slowenien bei Fortsetzung seiner Anstrengungen in der Lage sein dürfte, in den kommenden Jahren die meisten der damaligen EG-Rechtsvorschriften im Energiebereich zu erfüllen, wobei allerdings darauf hingewiesen wurde, dass Anpassungen im Bereich der Monopole, Zugang zu Netzen, Energiepreise, Vorbereitung auf Krisensituationen (einschließlich des Aufbaus verbindlicher Ölvorräte), staatliche Beihilfen im Sektor der festen Brennstoffe und bei Uran sowie die Steigerung der Energieeffizienz genauer Beobachtung bedürften. Die Kommission fügte außerdem hinzu, dass offenbar nicht mit größeren Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Euratom-Bestimmungen zu rechnen sei, Slowenien jedoch möglichst bald einigen internationalen Abkommen im Nuklearbereich beitreten bzw. diese in vollem Umfang erfüllen solle. Normen im Bereich der nuklearen Sicherheit sollten angemessen berücksichtigt werden, ferner sollten längerfristige Lösungen für die Entsorgung nuklearer Abfälle entwickelt werden.

Seit der Stellungnahme wurden gute Fortschritte erzielt, vor allem beim Aufbau der Vorräte an Erdölerzeugnissen, bei der Entwicklung des Energiebinnenmarktes, insbesondere im Elektrizitäts- und im Gassektor, bei der Verbesserung der Energieeffizienz und der Förderung erneuerbarer Energien, bei nuklearen Fragen sowie dem schrittweisen Ausbau der Verwaltungskapazität. Insgesamt hat Slowenien bei der Ausrichtung auf die Rechtsvorschriften der EG in diesem Bereich einen guten Stand erreicht, sowohl im Hinblick auf die Rechtsangleichung wie auf die Verwaltungskapazitäten.

Die Verhandlungen zu diesem Kapitel wurden vorläufig geschlossen. Slowenien wurde eine Übergangsregelung für den Aufbau von Ölvorräten bis zum 31. Dezember 2005 gewährt. Slowenien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollte Slowenien seine Anstrengungen nun darauf richten, eine rechtzeitige und vollständige Übernahme der Rechtsvorschriften in diesem Bereich zu gewährleisten, die Verwaltungskapazitäten der eingerichteten Stellen weiter auszubauen, insbesondere die der Regulierungsstelle für den Energiesektor und der Behörde für nukleare Sicherheit, sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der rechtlichen Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für nukleare Sicherheit (SNSA) von der Förderung der Kernenergie.

Slowenien muss weitere Maßnahmen für den schrittweisen Aufbau von Vorräten an Erdölerzeugnissen treffen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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