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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensJüngste Entwicklungen im Rahmen des Europaabkommens (einschließlich bilateraler Handel)Slowenien setzte das Europa-Abkommen weiterhin ordnungsgemäß um und trug zum reibungslosen Funktionieren der gemeinsamen Organe bei. Die vierte Sitzung des Assoziationsausschusses fand im Februar 2002 in Brüssel statt. Der Assoziationsrat tagte im April 2002 in Luxemburg. Die Unterausschüsse dienten weiterhin als Foren für die Erörterung technischer Fragen. Die siebte Sitzung des Gemeinsamen Parlamentarischen Ausschusses, in dem Abgeordnete der slowenischen Staatsversammlung und des Europäischen Parlaments zusammenkommen, fand im Oktober 2001 in Ljubljana statt. Der Gemischte Beratende Ausschuss zwischen dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Vertretern der slowenischen Sozialpartner kam im Juni 2002 zu seiner ersten Sitzung zusammen. Der Beschluss des Assoziationsrats über die Einsetzung eines Gemischten Beratenden Ausschusses mit dem Ausschuss der Regionen wurde im Januar 2002 angenommen, aber die erste Sitzung dieses Ausschusses hat noch nicht stattgefunden. Im Jahr 2001 exportierte die EG Waren im Wert von 8,4 Mrd. EUR nach Slowenien, während sich die Ausfuhren Sloweniens in die EU auf 6,6 Mrd. EUR beliefen, so dass Slowenien ein Handelsdefizit gegenüber der EG von 1,8 Mrd. EUR verzeichnete. Der Anteil der Ausfuhren Sloweniens in die EG stieg um 3% im Vergleich zu 2000, während sich sein Anteil an den Einfuhren aus der EG um 4 % erhöhte. Im Jahr 2001 entfielen auf die EG 62% der Gesamtausfuhren und 68 % der Gesamteinfuhren Sloweniens. Der Anteil Sloweniens an den EG-Ausfuhren in Drittländer belief sich auf 0,9% der EG-Ausfuhren und auf 0,6% der Einfuhren in die EG. Die wichtigsten Exportgüter Sloweniens im Handel mit der EG waren Maschinen und elektrische Geräte (23 % der Gesamtausfuhren), Transportausrüstungen (18 %) und unedle Metalle (14%). Die wichtigsten Exportgüter der EG im Handel mit Slowenien waren Maschinen und elektrische Geräte (26% der Gesamtausfuhren), Transportausrüstungen (15 %) und unedle Metalle (11 %). Aufgrund der nach der ersten Runde der Handelsverhandlungen für den Bereich Landwirtschaft getroffenen Vereinbarung (die bis zum Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen autonom gelten soll) waren ca. 75% der Agrareinfuhren aus Slowenien in die EG und 56% der Agrarausfuhren der EG nach Slowenien zollfrei oder erfolgten zu (reduzierten) Präferenzzollsätzen (basierend auf den durchschnittlichen Handelszahlen 1998-2000). Die Verhandlungen über weitere Handelsliberalisierungen bei empfindlicheren Erzeugnissen, mit denen vor allem aufgrund des hohen Außenschutzes derzeit wenig Handel getrieben wird, wurden im Juli 2002 auf fachlicher Ebene abgeschlossen. Die Ergebnisse dieser weiteren Runde sollen im Januar 2003 wirksam werden und sehen einen Ausbau der zwischen beiden Parteien bestehenden Handelspräferenzen im Agrarbereich und die vollständige oder teilweise Aufhebung der Einfuhrzölle entweder im Rahmen von Zollkontingenten oder für unbegrenzte Mengen im Getreidesektor vor. Diese weitere Vereinbarung umfasst auch eine Verpflichtung beider Parteien zur Abschaffung der Ausfuhrerstattungen für Getreide. Das Abkommen zwischen der EG und Slowenien über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse trat im November 2001 in Kraft. Im März 2002 trat ein Zusatzprotokoll zum Europa-Abkommen über die Präferenzbehandlung bestimmter Fisch- und Fischereierzeugnisse zwischen der EG und Slowenien in Kraft. Die Verhandlungen über neue präferenzielle Handelszugeständnisse bei Wein sowie über den gegenseitigen Schutz und die Kontrolle von Weinnamen und von Bezeichnungen für Spirituosen wurden im Dezember 2001 abgeschlossen. Die neuen präferenziellen Handelszugeständnisse traten im Januar 2002 in Form eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen in Kraft. Mit dem Handelsabkommen wird ein Teil des Weinkontingents des früheren Jugoslawien auf Slowenien übertragen. Keine der beiden Seiten gewährt Ausfuhrerstattungen oder Subventionen für Wein. Als Reaktion auf die protektionistischen Maßnahmen der USA, durch die der Zugang zum US-amerikanischen Markt erheblich eingeschränkt wurde und die Gefahr einer massiven Umlenkung der Handelsströme drohte, führte die EU im März 2002 vorläufige Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse ein, die erga omnes gelten. Die Maßnahmen wurden im September 2002 zum Teil bestätigt. Die Verhandlungen über das Europäische Konformitätsbewertungsprotokoll (PECA) wurden abgeschlossen und das PECA im April 2002 ratifiziert. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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