![]() |
|
|||||||||||||
|
|
Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensUnterabschnitteKapitel 17: Wissenschaft und ForschungFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts wurden in diesem Bereich weitere Fortschritte erzielt. Im März 2002 verabschiedete Slowenien ein Programm zur Förderung von Unternehmertum und Wettbewerbsfähigkeit für den Zeitraum 2002-2006. Darin werden für den Bereich Wissenschaft und Forschung die Regeln für Anforderungen, Auswahlverfahren und Finanzierung bei Entwicklungsprojekten festgelegt, die von Erfindern eingereicht werden. Slowenien setzte die Harmonisierung der Unterstützungsregelungen für Unternehmen fort, die FuE betreiben und neue Technologien entwickeln. Slowenien war im Berichtszeitraum weiter mit dem Fünften EG-Rahmenprogramm und dem Euratom-Rahmenprogramm assoziiert. Slowenien hat Interesse an einer Assoziierung mit dem Sechsten Rahmenprogramm (2002-2006) geäußert. GesamtbewertungDie slowenische Politik und die Rechtsvorschriften in diesem Bereich entsprechen den EG-Leitlinien. Durch das System der nationalen Kontaktstellen und die im Januar 2000 eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe sind solide Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit gegeben. Slowenien hat mit ähnlich gutem Erfolg wie die EU-Mitgliedstaaten an den Projektausschreibungen im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms teilgenommen. Das 1999 für den Zeitraum 2000 bis 2003 verabschiedete Gesetz über die Unterstützung von Unternehmen, die neue Technologien entwickeln und Entwicklungsabteilungen einrichten und betreiben, leistet einen wertvollen Beitrag, um die Unternehmen zur Erhöhung ihrer Forschungsaufwendungen anzuregen. Der Anteil der Forschungs- und Entwicklungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt entspricht inzwischen fast dem EU-Durchschnitt. SchlussfolgerungDie Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass keine größeren Probleme zu erwarten seien und der Beitritt beiden Seiten zum Nutzen gereichen werde. Inzwischen hat Slowenien ein für die Forschung sehr günstiges Umfeld geschaffen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien hat keine Übergangsregelung beantragt. Es erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitung auf den Beitritts abzuschließen, muss Slowenien nun vor allem Forschungsarbeiten fördern, die den KMU die notwendigen Technologien liefern, und die Zusammenarbeit zwischen Privatsektor und Wissenschaft/Forschung stärken, insbesondere durch den Transfer von Know-how. Hierdurch würde auch die Beteiligung an den Rahmenprogrammen weiter steigen. Die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Ländern sollte ausgebaut werden. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
| Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | |
||