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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensUnterabschnitteKapitel 18: Allgemeine und berufliche BildungFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts kam Slowenien auf diesem Gebiet weiter voran. Im Berichtszeitraum begann das Land, sich an der zweiten Generation der Gemeinschaftsprogramme Sokrates und Leonardo da Vinci sowie an dem neuen Programm Jugend zu beteiligen (siehe A.b - Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Slowenien). Was die Reform des slowenischen Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung anbetrifft, so wurde im März 2002 das Nationale Hochschulprogramm angenommen. Darin sind die entscheidenden Ziele der Hochschulausbildung für die nächsten fünf Jahre festgelegt. Darüber hinaus setzte Slowenien die schrittweise Einführung der neunjährigen Grundschule fort, die im Schuljahr 2003/2004 abgeschlossen sein dürfte. GesamtbewertungSlowenien beteiligt sich in zufriedenstellendem Maße an den einschlägigen Gemeinschaftsprogrammen und stellt diesbezüglich immer mehr Anträge. Die bestehenden staatlichen Stellen funktionieren, dennoch wäre zusätzliches Personal hilfreich, um die Teilnahme an den Programmen zu steigern. Die Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern hat Slowenien vollständig umgesetzt. Mit dem 2000 angenommenen Gesetz über die beruflichen Qualifikationen, das Bestimmungen über die Verfahren und Gremien im Bereich der beruflichen Bildung enthält, wurde ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung des Bildungssystems geleistet. Außerdem nahm Slowenien im Juni 2001 eine neue Strategie zur Wirtschaftsentwicklung an, deren wesentliches Ziel darin besteht, die richtigen politischen Maßnahmen für den Übergang zu einer wissensbasierten Gesellschaft aufzuzeigen. SchlussfolgerungDie Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass in diesen Bereichen im Hinblick auf den Beitritt keine größeren Schwierigkeiten zu erwarten sein dürften. Seit dieser Stellungnahme erzielte Slowenien bedeutende Fortschritte bei der Anpassung seines Bildungssystems an die Bedürfnisse eines kleinen offenen Marktwirtschaftslandes, das sich um internationale Wettbewerbsfähigkeit bemüht. Die einschlägigen Rechtsvorschriften Sloweniens stehen mit dem Besitzstand in Einklang, und die erforderliche Verwaltungskapazität ist vorhanden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien hat keine Übergangsregelung beantragt. Slowenien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es bei den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollte Slowenien sich nun vor allem aktiv darum bemühen, das System der beruflichen Bildung und Ausbildung im Rahmen der Politik für lebenslanges Lernen durchzuführen. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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