Handbuch Osteuropa
 Finanzierungs- und Förderprogramme

NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Überblick
Karte
EU-Beitritt
Kommissionsbericht 2002
Handelsstatistiken
Bücher
Botschaften
Einreise
Links
Doppelbesteuerung:
DBA BRD
DBA Österreich
DBA Schweiz
english
Overview
Map
EU Accession
Tax Treaty Austria
Trade Statistics
Investment Guide EBRD
Links
UN-Kaufrecht CISG
EU-VO: Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen
UN-Charta
Deutsches IPR
Bücher
Articles - IMF
Articles - IBRD
United Nations Convention on the Assignment of Receivables in International Trade
Links:
German Industry Associations
Int. Institutions

Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

Unterabschnitte

Kapitel 19: Telekommunikation und Informationstechnologien

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Slowenien im Bereich Telekommunikation einige und im Postwesen sogar erhebliche Fortschritte erzielt.

Was die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes anbetrifft, so wurden drei Konzessionen für die Erbringung von Dienstleistungen nach der DCS-1800-Norm erteilt. Im November 2001 wurde eine einzige UMTS-Lizenz erteilt. Außerdem wurden Maßnahmen zur Neugestaltung der Tarife und Reduzierung des Zusammenschaltungsentgelts eingeleitet. Die Penetrationsrate bei den Mobilfunkdiensten erreichte 69%. Es gibt drei GSM-Betreiber. Die Penetrationsrate im Festnetz liegt bei 41%. Die Modernisierung des Netzes wurde abgeschlossen, und die Neuordnung der Tarife ist gut vorangekommen.

In Bezug auf den Regulierungsrahmen sind im Berichtszeitraum einige Fortschritte zu verzeichnen. So wurden Durchführungsvorschriften angenommen, um eine stärkere Übereinstimmung mit dem Besitzstand zu erzielen.

Im Frühjahr 2002 arbeitete das Ministerium für die Informationsgesellschaft das Nationale Programm der Republik Slowenien für die Informationsgesellschaft aus, das der öffentlichen Verwaltung sowie der Wirtschafts- und Zivilgesellschaft als Strategiepapier dienen soll. Mit diesem Papier wurde die Angleichung an den e-Europe+ Aktionsplan für die Beitrittskandidaten weiter vorangetrieben. Ziel ist es, einen Rechts- und Regulierungsrahmen für den elektronischen Geschäftsverkehr sowohl auf der Ebene der Infrastruktur als auch auf der Ebene der Dienste zu schaffen und den Einsatz der Informationstechnologien generell, insbesondere aber bei der Entwicklung von Diensten in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschafts- und Zivilgesellschaft zu fördern.

Im Bereich der Postdienste verabschiedete das Parlament im April 2002 das neue Postgesetz. Mit den darin enthaltenen Vorschriften über die Liberalisierung des Postmarktes, die Chancengleichheit und den Zugang zum öffentlichen Postwesen bietet, soll Übereinstimmung mit dem Besitzstand erzielt werden. Außerdem zielt es auf die Ausdehnung der Universalpostdienste ab. Im Anschluss an dieses Gesetz wurde im Juni 2002 ein Erlass angenommen, mit dem innerhalb der bestehenden Telekommunikations- und Rundfunkbehörde eine unabhängige Regulierungsbehörde für die Postdienste geschaffen wurde.

Gesamtbewertung

Am 1. Januar 2001 führte Slowenien den uneingeschränkten Wettbewerb im Telekommunikationsbereich ein. Nachdem im Mai 2001 das Telekommunikationsgesetz, im April 2001 das Massenmediengesetz und im April 2002 das Postgesetz verabschiedet wurden, wurde die Telekommunikations-, Rundfunk- und Postbehörde geschaffen, die für die Regulierung des Telekommunikations- und Rundfunksektors und des Postwesens zuständig ist. Der Regulierungsrahmen und die Struktur der Behörden stehen mit dem Besitzstand in Einklang. Im UMTS-Bereich ist die Lage in Bezug auf einen freien und unverzerrten Wettbewerb jedoch nicht zufriedenstellend. Das im Jahr 2001 gemäß dem Telekommunikationsgesetz eingeleitete Ausschreibungsverfahren führte zu einer Situation mit nur einem Marktanbieter. Slowenien sollte geeignete Maßnahmen ergreifen, um dies zu ändern. Weiterer Bemühungen bedarf es auch für eine angemessene Umsetzung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, insbesondere in Bezug auf Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht. Die Bemühungen zum Ausbau der Verwaltungskapazität der nationalen Regulierungsbehörde sollten verstärkt werden. Slowenien muss die neuesten Vorschriften des Besitzstands im Bereich Telekommunikation noch vor dem Beitritt in nationales Recht umsetzen und die Durchführungsverfahren so bald wie möglich abschließen.

Bisher war Slowenien noch nicht in der Lage, die wirtschaftlichen Auswirkungen der vollständigen Umsetzung des Besitzstands im Bereich Universaldienste zu bewerten, um deren Erschwinglichkeit zu gewährleisten, so dass eine Entscheidung in diesem Punkt noch aussteht.

Im Postwesen wurden durch die Annahme des neuen Postgesetzes erhebliche Fortschritte erzielt. Slowenien sollte sich nun auf dessen Durchführung konzentrieren. Daher müssen auch die entsprechenden Durchführungsvorschriften erlassen werden. Weitere Bemühungen sind erforderlich, um die finanzielle, politische und organisatorische Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde sicherzustellen und etwaige Verzögerungen bei der Aufnahme ihrer Tätigkeiten zu vermeiden.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass der Telekommunikationssektor in Slowenien mit seiner modernen Infrastruktur und seinen fortschrittlichen Diensten mittelfristig ein Niveau erreichen dürfte, das mit dem einiger EU-Mitgliedstaaten vergleichbar ist. Die Umsetzung des Besitzstands sei mittelfristig möglich, erfordere jedoch die frühzeitige Einführung des freien Wettbewerbs in allen Bereichen. Der Betreiber des öffentlichen Netzes dürfte dem uneingeschränkten Wettbewerb standhalten, wenn noch vor 2002 eine Neuordnung der Tarif erfolgte.

Seit dieser Stellungnahme hat Slowenien sowohl im Telekommunikationssektor als auch im Postwesen gute Fortschritte erzielt. Die Beitrittsvorbreitungen sind in beiden Bereichen gut gediehen, allerdings ist der Wettbewerb im Telekommunikationssektor noch verbesserungswürdig.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien hat keine Übergangsregelungen beantragt. Slowenien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es bei den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollte Slowenien sich nun vorrangig um die effektive Umsetzung der Vorschriften über die Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht, die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Telekommunikationssektor und zwar insbesondere im UMTS-Bereich und den Ausbau der Verwaltungskapazitäten der nationalen Regulierungsbehörde bemühen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
EU Institutionen
allg. Osteuropa/GUS
Bücher
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version