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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

Unterabschnitte

Kapitel 20: Kultur und audiovisuelle Medien

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts ist Slowenien bei der Übernahme des Besitzstands im Bereich der audiovisuellen Medien etwas weiter vorangekommen.

Im Dezember 2001 wurden zwei Erlasse angenommen, einer über die Methoden und Kriterien für die Aufstellung der Liste der Großereignisse, zu denen die Öffentlichkeit Zugang erhalten muss, und einer über die Kriterien und Voraussetzungen für die Bestimmung der audiovisuellen Produktionen aus Slowenien.

Slowenien hat Maßnahmen für eine Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen Media Plus und Media Fortbildung ab 2003 eingeleitet.

Im Bereich Kultur nimmt Slowenien seit Januar 2002 aktiv am Kultur-2000-Programm teil.

Gesamtbewertung

Mit der Annahme des Gesetzes über Massenmedien im April 2001 und der Änderungen des Gesetzes über Radiotelevizija Slovenija im September 2001 hat Slowenien seine Rechtsvorschriften mit dem Besitzstand im Bereich audiovisuelle Medien in Einklang gebracht. Allerdings sind bis zum Beitritt noch einige Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Gesetz über Massenmedien zu regeln, insbesondere in Bezug auf die Definition der audiovisuellen Produktionen Europas und die Ausnahme lokaler und regionaler Sendeanstalten von der Verpflichtung zur Ausstrahlung europäischer Werke. Außerdem muss die Annahme der in dem Massenmediengesetz vorgesehenen sekundärrechtlichen Vorschriften abgeschlossen werden.

Die Abteilung für Medien und audiovisuelle Kultur des Kulturministeriums ist nicht nur für die Verwaltungsaufsicht und -kontrolle zuständig, sondern auch für die Ausarbeitung und Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich audiovisuelle Medien. Sie überwacht außerdem die Umsetzung des Gesetzes über die Massenmedien. Mit drei Mitarbeitern und einem unabhängigen Inspektor ist die Abteilung jedoch eindeutig unterbesetzt.

Die im Massenmediengesetz und vom Rundfunkrat festgelegten Programmvorgaben werden von der Telekommunikations- und Rundfunkbehörde überwacht. Die Verwaltungskapazität dieser Behörde muss gestärkt werden. Eigene Haushaltsmittel und eine eigenverantwortliche Personalpolitik würden ihre Unabhängigkeit garantieren.

Slowenien ist Vertragspartei des Übereinkommens des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen und des Änderungsprotokolls.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Slowenien mittelfristig in der Lage sein dürfte, die EU-Anforderungen im Bereich audiovisuelle Medien zu erfüllen, vorausgesetzt die erforderlichen legislativen Maßnahmen werden dem Zeitplan entsprechend eingeführt und gehen mit der erforderlichen strukturellen Anpassung der Industrie einher.

Seit der Stellungnahme hat Slowenien beachtliche Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Annahme des Gesetzes über die Massenmedien und die Änderung des Gesetzes über Radiotelevizija Slovenia. Die Beitrittsvorbereitungen Sloweniens in diesem Bereich sind gut gediehen und auch die erforderlichen Verwaltungsstrukturen wurden bereits geschaffen.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien hat keine Übergangsregelung beantragt. Slowenien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es bei den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollte Slowenien seine Bemühungen nun auf die letzten rechtlichen Anpassungen und das ordnungsgemäße Funktionieren der entsprechenden Verwaltungsgremien konzentrieren.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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