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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensUnterabschnitteKapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischenInstrumenteFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht wurden bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der EU-Strukturfonds deutliche Fortschritte erzielt. Dabei sind, was die territoriale Gliederung Sloweniens betrifft, keine neuen Entwicklungen zu verzeichnen. Auch hinsichtlich des rechtlichen Rahmens gab es seit dem Vorjahresbericht keine besonderen Entwicklungen. Was die institutionellen Strukturen in Slowenien anbelangt, so wurden im November und Dezember 2001 zwei Regierungsbeschlüsse gefasst, mit denen die Verwaltungs- strukturen für die Umsetzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds festgelegt wurden. Das Wirtschaftsministerium wurde dabei als Verwaltungsbehörde für das Einheitliche Programmplanungsdokument und für den Kohäsionsfonds benannt, und das Finanzministerium wurde als künftige Zahlstelle für sämtliche Fonds bestimmt. Das Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales wird federführend bei der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds sein. Slowenien hat ferner die zwischengeschalteten Stellen für die verschiedenen Strukturfonds und für den Kohäsionsfonds benannt. Im Bereich der Programmplanung legte Slowenien der Kommission im Dezember 2001 seinen Nationalen Entwicklungsplan für 2001-2006 vor. Dieser Plan dient als Grundlage für den auszuarbeitenden Entwurf des Einheitlichen Programmplanungsdokuments im Sinne der Strukturfondsverordnungen. Die Ausarbeitung des Einheitlichen Programm- planungsdokuments und der Ergänzung zur Programmplanung sind Anfang 2002 angelaufen. Zur Anwendung des Partnerschaftsprinzips wurde ein Begleitausschuss eingesetzt, der die Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans überwachen soll. Die Mitglieder des Begleitausschusses wurden bereits ernannt, basierend auf dem Partnerschaftsprinzip. Zum Beitrittszeitpunkt und nach Annahme des EPPD wird der Ausschuss dann umgewandelt in den Begleitausschuss für das Einheitliche Programmplanungsdokument. Auf dem Gebiet von Überwachung und Bewertung haben das Nationale Amt für Regionalentwicklung und das Wirtschaftsministerium im März 2002 ein Projekt zur Begleitung von Regionalentwicklungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Geografischen Institut, dem Institut für Stadtplanung und dem Institut für Wirtschafts- forschung gestartet. Ziel des Projekts ist es, die Methodologie zur Festlegung eines Indikatorensystems für das Einheitliche Programmplanungsdokument und die Ergänzung zur Programmplanung zu erarbeiten. Was die Finanzverwaltung und Finanzkontrolle betrifft, so sind hier keine bedEU- tenderen Entwicklungen zu vermelden. Im Statistikbereich gingen die Arbeiten zur Erfassung von Regionaldaten zur Analyse, Bewertung und Begleitung weiter. GesamtbewertungSlowenien hat mit der Kommission bereits auf der Ebene NUTS III eine Einteilung seines Staatsgebiets nach der NUTS-Klassifikation vereinbart. Für den laufenden Programmplanungszeitraum bis 2006 hat Slowenien eine provisorische Lösung für die Ebene NUTS II angenommen. Mit dem Aufbau der institutionellen Strukturen ist Slowenien jetzt schon recht weit fortgeschritten, indem es die Stellen benannt hat, die für die Umsetzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds zuständig sind. Die Aufgabenzuweisung muss jedoch noch ergänzt werden, und es sind Schritte für eine wirksame interministerielle Koordinierung erforderlich. Slowenien muss des Weiteren seine Anstrengungen verstärken, um die administrative Kapazität der Verwaltungsbehörde und der Zahlstelle sowie der zwischengeschalteten Stellen und anderen beteiligten Einrichtungen auf das erforderliche Niveau zu bringen. Die Projektauswahl und die Beschlussfassung sollten innerhalb eines Verwaltungsrahmens erfolgen, der Transparenz, Effizienz und Verlässlichkeit bei der Durchführung der Förderung aus den Strukturfonds gewährleistet. Auch sollte Slowenien weiter am Aufbau der notwendigen Strukturen und Koordinierungsmechanismen arbeiten, um die finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie und des Eingliederungsprozesses zu verwalten. Bei der Programmplanung stellen die Annahme des Nationalen Entwicklungsplans für 2001-2006 und Sloweniens Entscheidung für ein Einheitliches Programmplanungs- dokument wichtige Schritte nach vorn dar. Slowenien muss jedoch seine Kapazität im Bereich der Programmplanung noch weiter verbessern. Zu diesem Zweck bedarf es einer wirksamen und effizienten interministeriellen Zusammenarbeit und Partnerschaft während des gesamten Ausarbeitungsprozesses des Einheitlichen Programmplanungs- dokuments. Der Nationale Entwicklungsplan sollte ferner eine umfassende Strategie zur Entwicklung der Humanressourcen beinhalten. Ein solcher politischer Bezugrahmen für die Entwicklung der menschlichen Ressourcen muss noch vor Ende 2002 erstellt werden. Weitere Fortschritte sind außerdem erforderlich bei der technischen Vorbereitung (Projektpipeline) der aus den Strukturfonds oder dem Kohäsionsfonds zu fördernden Projekte. Die Bemühungen, um die Anforderungen des Besitzstands auf dem Gebiet von Überwachung und Bewertung zu erfüllen, müssen fortgesetzt werden, insbesondere hinsichtlich der Ex-ante-Bewertung des Einheitlichen Programmplanungsdokuments. Für eine zielgerichtete und effiziente Durchführung der Programme mit Strukturfonds- förderung ist es von entscheidender Bedeutung, dass rechtzeitig ein wirksames Überwachungssystem verfügbar und einsatzbereit ist. Das von Slowenien geplante Überwachungssystem muss weiter verbessert werden, damit es den Erfordernissen der Überwachung und Berichterstattung im Zusammenhang mit der Strukturfondstätigkeit gerecht wird. Der Aufbau eines IT-gestützten Systems für alle Strukturfonds zusammen und seine Schnittstelle zum IT-Modul für den ESF muss hierbei genau beobachtet werden. Slowenien ist im Bereich von Finanzverwaltung und Finanzkontrolle ebenfalls im Allgemeinen recht weit fortgeschritten, indem derzeit für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds an der endgültigen Form spezifischer Verfahren für Finanzkontrolle, Audit, die Bescheinigung der Ausgaben und die finanzielle Berichtigung im Fall von Unregelmäßigkeiten gearbeitet wird. Die einschlägigen Systeme und Verfahren für die Finanzverwaltung und die Finanzkontrolle müssen allerdings noch weiter gestärkt werden, besonders mit Blick auf die Struktur der Verwaltungsbehörde und der Zahlstelle. Außerdem müssen die Finanzströme zwischen der Zahlstelle, der Verwaltungsbehörde, den zwischengeschalteten Stellen und den Endbegünstigten eindeutig geklärt werden. Referate für internes Audit sind in allen für die Umsetzung der Fondsförderung zuständigen Fachministerien eingerichtet worden, und ihre Tätigkeit wird vom Zentralen Auditdienst der Haushaltskontrollbehörde koordiniert. Die betreffenden Referate bedürfen jedoch noch personeller Aufstockung, weshalb es jetzt vorrangig um die Schulung von internen Rechnungsprüfern gehen sollte. Ferner müssen gemeinsame Leitlinien für die internen Auditdienste festgelegt werden. Slowenien hat eine mehrjährige Planung der Haushaltsausgaben eingeführt, und die Haushaltsvorschriften ermöglichen auch eine ausreichende Flexibilität, um Mittelzuweisungen zwischen den einzelnen Fonds und Förderschwerpunkten zu übertragen. Was Statistiken anbelangt, so muss noch mehr getan werden, um ihre Qualität auf ein Niveau zu heben, wie es für Programmplanung, Begleitung und Bewertung, und hier insbesondere die Ex-ante-Bewertung, benötigt wird. SchlussfolgerungDie Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Slowenien seinerzeit dabei war, eine an seine regionalen Ungleichheiten angepasste Politik zur Regionalentwicklung auszuarbeiten. Angesichts der geringen Größe des Landes wurde Slowenien hierbei empfohlen, seine Regionalpolitik in die nationale Entwick- lungsstrategie einzubeziehen. Zwar seien noch Maßnahmen erforderlich, um Sloweniens institutionelle Strukturen in diesem Bereich auszubauen und zu verbessern, doch erscheine seine Verwaltungskapazität in vielem bereits ausreichend, um integrierte Regionalentwicklungsprogramme effizient durchführen zu können. Vorbehaltlich der genannten Änderungen würde Slowenien nach damaliger Bewertung der Kommission mittelfristig in der Lage sein, die Gemeinschaftsbestimmungen anzuwenden und die Fördermittel aus den EU-Strukturfonds gezielt einzusetzen. Seit dem Zeitpunkt der Stellungnahme hat Slowenien stetige Fortschritte beim Erlass von Rechtsvorschriften gemacht und ist in letzter Zeit auch beim noch erforderlichen Ausbau seiner Verwaltungskapazität vorangekommen. Das erreichte Niveau der Beitritts- vorbereitungen in diesem Bereich ist gut, doch müssen die Verwaltungskapazität und die notwendigen Überwachungs-, Bewertungs- und Kontrollsysteme für die Umsetzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds noch weiter ausgebaut werden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien hat keine Übergangsregelung beantragt. Slowenien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen für den Beitritt abzuschließen, sollte Slowenien seine weiteren Bemühungen darauf konzentrieren, die endgültigen Durchführungsstrukturen ganz klar festzulegen und deren Verwaltungskapazität weiter zu steigern, die interministerielle Koordinierung und die Partnerschaft zu stärken sowie die Systeme und Verfahren für eine wirksame Begleitung sowie Finanzverwaltung und Finanzkontrolle noch weiter auszubauen. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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