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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

Unterabschnitte

Kapitel 22: Umweltschutz

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten regelmäßigen Bericht hat Slowenien durch die Verabschiedung wichtiger Rahmengesetze bei der Rechtsangleichung gute Fortschritte erzielt. Daher sind die slowenischen Rechtsvorschriften weitgehend an den Besitzstand im Umweltbereich angeglichen, mit Ausnahme allerdings der Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVVU), die sich verzögert. Die ohnehin große Leistungsfähigkeit der Verwaltung wurde weiter gestärkt.

Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche und Förderung der nachhaltigen Entwicklung: die Strategie für die wirtschaftliche Entwicklung Sloweniens wurde weiter umgesetzt, vor allem im Hinblick auf die Verkehrs-, Energie- und Landwirtschaftspolitik.

Horizontale Rechtsvorschriften: in diesem Bereich gab es während des Berichtszeitraums keine besonderen neuen Entwicklungen. Das Gesetz zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls wurde im Juni 2002 angenommen.

Luftqualität: zwei Regierungserlasse zu Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus Anlagen wurden im Mai 2002 verabschiedet; damit sind die slowenischen Rechtsvorschriften vollständig an den umweltrechtlichen Besitzstand zu flüchtigen organischen Verbindungen angeglichen.

Abfallwirtschaft: die Regierung hat im März 2002 das operationelle Programm für die Verwertung und Wiederverwendung von Verpackungsabfällen für den Zeitraum 2002- 2007 verabschiedet. Zusätzlich wurden im September 2001 bzw. im Januar 2002 ein Erlass zur Abfallentsorgungssteuer und ein Erlass über die Steuer auf den Einsatz von Schmierölen und -flüssigkeiten verabschiedet.

Wasserqualität: Slowenien hat im Berichtszeitraum mit der Verabschiedung des Wassergesetzes im Juli 2002 erhebliche Fortschritte gemacht. Das Gesetz beruht auf einer Reihe von EG-Richtlinien und betrifft die Bewirtschaftung des gesamten Wassersystems (Meer-, Land- und unterirdische Gewässer sowie Küstengebiete). Vorgesehen ist die Errichtung eines speziellen Wasserfonds, der vom Umweltministerium verwaltet wird. Slowenien hat außerdem sekundäre Rechtsvorschriften erlassen im Hinblick auf die Umsetzung einiger Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie. Einige Regeln für die Messung und operative Überwachung der Abwässer wurden im Dezember 2001 verabschiedet. Mit der Verabschiedung des Erlasses über die Abwassereinleitungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen im Mai 2002 sind die slowenischen Rechtsvorschriften betreffend die Einleitung gefährlicher Stoffe nun an den Besitzstand angeglichen. Mit der Verabschiedung von zwei Erlassen zu Oberflächengewässern ist das slowenische Recht nun ebenfalls an den umweltrechtlichen Besitzstand in Bezug auf für die Aquakultur genutzte Oberflächengewässer angeglichen.

Naturschutz: Fortschritte wurden erzielt durch die Annahme des Beschlusses zu den Lebensbedingungen und dem Wohlergehen von gefangen gehaltenen Wildtieren. Mit diesem Beschluss ist die Angleichung der slowenischen Rechtsvorschriften an den umweltrechtlichen Besitzstand erreicht. Zusätzlich wurden im Januar 2002 Strategien zur Haltung der Braunbären und für die Erhaltung der Artenvielfalt in Slowenien verabschiedet. Fortschritte gab es auch bei den Vorbereitungsarbeiten zur Ausweisung besonderer Schutzgebiete gemäß der Vogelschutzrichtlinie.

Industriell bedingte Luftverschmutzung und Risikomanagement: gewisse Fortschritte wurden erzielt in Bezug auf die Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso) mit der Verabschiedung eines Erlasses zu Inhalt und Erstellung von Schutz- und Rettungsplänen im Januar 2002 sowie eines Erlasses zur Verringerung der Gefahr für die Umwelt durch schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen im Mai 2002. Das slowenische Recht ist nach der Annahme von Vorschriften für die Entsorgung asbesthaltiger Arbeitsstoffe an den Besitzstand in Bezug auf die Asbestverseuchung angeglichen. Im Berichtszeitraum wurden einige Erlasse in Bezug auf die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung verabschiedet. Dieser Hauptbestandteil des umweltrechtlichen Besitzstands ist jedoch noch nicht vollständig übernommen. Mit der Verabschiedung eines Erlasses zu Emissionen von Stoffen aus Großfeuerungsanlagen in die Luft hat Slowenien die Rechtsvorschriften in diesem Bereich harmonisiert. Das nationale Katastrophenschutzprogramm bis 2007 wurde im Mai 2002 verabschiedet.

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und Chemikalien: gute Fortschritte wurden mit der Verabschiedung des Gesetzes über gentechnisch veränderte Organismen im Juli 2002 erzielt. Das Gesetz enthält Maßnahmen zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen, vor allem im Hinblick auf die Erhaltung der Artenvielfalt, die Volksgesundheit und Konsumgüter. Es regelt ferner Fragen in Zusammenhang mit Einfuhr und Ausfuhr. Eine spezielle Kommission zur Überwachung der Lage und der Entwicklungen in diesem Bereich ist vorgesehen.

Lärm: in diesem Bereich sind im Berichtszeitraum keine Fortschritte zu verzeichnen.

Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (siehe auch Kapitel 14 ­ Energie): gute Fortschritte wurden erzielt durch die Verabschiedung des Gesetzes über den Schutz vor ionisierenden Strahlen und die nukleare Sicherheit im Juli 2002. In Einklang mit EU- Verordnungen und Euratom-Normen regelt das Gesetz die nukleare Sicherheit basierend auf einer Reihe von Grundsätzen über die sichere Nutzung von radioaktiver Strahlung (erhöhter Schutz, Grenzdosen, friedliche Nutzung, Hauptverantwortung, Unterstützungsmaßnahmen usw.). Die Zuständigkeiten in Fällen der Strahlenaussetzung sind detailliert festgelegt, damit die Verwaltungsverfahren und die Überwachung wirkungsvoll umgesetzt werden können.

Verwaltungskapazität: die Struktur des Ministeriums für Raum- und Umweltplanung wurde vereinfacht und gestrafft. Es gibt nun einen Staatssekretär (Wasser) weniger, seine Aufgaben wurden dem für die Umwelt zuständigen Staatssekretär übertragen. Referate innerhalb des Ministeriums für Raum- und Umweltplanung wurden gestärkt durch Neuorganisation und Neuausrichtung der Zuständigkeiten, einschließlich der Einrichtung eines Referats ,,Projektvorbereitung`` mit sieben Mitarbeitern für die Verwaltung von Umweltinvestitionsprojekten in Zusammenhang mit EU-finanzierten Infrastrukturen. Das Umweltamt, das durch Zusammenlegung der früheren Naturschutzbehörde, des Hydrometeorologischen Instituts und des Geophysikalischen Instituts entstand, ist nun voll einsatzbereit. Das Institut für Naturschutz nahm seine Arbeit im Januar 2002 auf.

Gesamtbewertung

Slowenien hat zwar die Rechtsvorschriften in erheblichem Umfang an den umweltrechtlichen Besitzstand angeglichen, doch sind noch weitere Fortschritte in diesem Bereich erforderlich. Die Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung muss noch verabschiedet werden. Verstärkte Anstrengungen im Hinblick auf die vollständige Übernahme und den Beginn der Umsetzung dieser wichtigen Richtlinie sind ebenso erforderlich wie die Übernahme der Rechtsvorschriften für die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie bestimmter Aspekte der Rechtsvorschriften für die Luftqualität, den Naturschutz, den Strahlenschutz und den Lärmschutz.

Die Leistungsfähigkeit der für den Umweltschutz zuständigen Behörden scheint allgemein angemessen zu sein. Das mit EU-Umweltfragen befasste Personal wurde in den vergangenen vier Jahren um beinahe 50% aufgestockt. Eine weitere Stärkung in einigen Bereichen, beispielsweise im Sektor Chemikalien oder in Zusammenhang mit der IVVU-Richtlinie (hängt ab vom endgültigen Rechtsrahmen für die Anwendung der Regelung) könnte jedoch von Nutzen sein. Außerdem muss die Koordinierung mit den örtlichen Behörden verbessert werden und sie sollten stärker in die Weiterentwicklung der Umweltpolitik und der Rechtsvorschriften einbezogen werden.

Die Erteilung von Genehmigungen ist derzeit nach Bereichen aufgegliedert, vor allem im IVVU-Bereich, was zu Koordinierungsproblemen führt. Slowenien hat mitgeteilt, dass es sich für eine integrierte Genehmigung entscheiden wird, die von einer einzigen Behörde auf nationaler Ebene erteilt wird. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Ministerium für Raum- und Umweltplanung. Weitere Planungen im Hinblick auf eine verbesserte Koordinierung der verfügbaren Daten, vor allem in Bezug auf die IVVU, sollten durchgeführt werden.

Die Überwachungsverfahren, insbesondere für die Luft- und Wasserqualität, sind gut entwickelt und umfassen alle notwendigen Schritte, um die Qualität der Überwachungsergebnisse und der Berichterstattung zu gewährleisten. Die Inspektionen basieren auf Besuchen vor Ort und die Inspektoren verfügen über ausreichende Befugnisse, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Zur Durchsetzung gehören die Möglichkeit, Geldbußen zu verhängen, die strafrechtliche Verfolgung sowie das Verbot der Nutzung von Einrichtungen, Verfahren, Stoffen und Verkehrsmitteln. Für die angemessene Umsetzung der einschlägigen EG-Richtlinien sollte ein wirkungsvoller Durchsetzungsmechanismus geschaffen werden, vor allem in den Bereichen IVVU, Chemikalien und Biozide.

Das Abfallbewirtschaftungssystem ist gut entwickelt und umfasst Bewirtschaftungspläne, unter anderem den neuen Plan für Verpackungsabfälle. Die Anstrengungen zur Vervollständigung des Netzes von Abfallentsorgungsanlagen müssen fortgesetzt werden.

Um die Durchführung des umweltrechtlichen Besitzstandes zu gewährleisten, sind auch mittelfristig umfangreiche Investitionen erforderlich.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass mittelfristig mit der vollständigen Übernahme des umweltrechtlichen Besitzstands zu rechnen sei, falls die bestehenden Pläne für neue Rahmen- und sekundäre Rechtsvorschriften realisiert und das Nationale Umweltaktionsprogramm sowie die Beitrittsstrategie für den Bereich Umwelt rasch verabschiedet würden. Allerdings sei die effektive Einhaltung verschiedener Rechtsvorschriften, die auf Dauer umfangreiche Investitionen und einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern (z. B. Bewirtschaftung von kommunalem Abwasser, Trinkwasser, Einzelaspekte der Abfallwirtschaft und der Luftverschmutzungsbestimmungen), erst auf lange Sicht zu erwarten.

Seit dieser Stellungnahme hat Slowenien eine erhebliche Angleichung an den Besitzstand erzielt. Investitionen im Umweltbereich haben zur Verbesserung der Lage beigetragen. Jedoch sind die Um- und Durchsetzung des Besitzstandes in diesem Bereich besonders wegen der erforderlichen verstärkten Einbeziehung der örtlichen Behörden Herausforderungen für die Zukunft. Die Verwaltungskapazitäten wurden gestärkt.

Die Verhandlungen zu diesem Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien wurden für folgende Bereiche Übergangsregelungen gewährt: Verpackungen und Verpackungsabfälle bis Ende 2007, Anpassung von 15 bestehenden Anlagen an die Bestimmungen der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVVU) bis September 2011 und kommunale Abwasserbewirtschaftung bis Ende 2015. Slowenien kommt dem Großteil der Verpflichtungen nach, die das Land in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Bei der Umsetzung der IVVU-Richtlinie ist das Land jedoch gegenüber dem in den Verhandlungen vereinbarten Zeitplan im Verzug, und die Wasserrichtlinie wurde später als geplant verabschiedet.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, muss Slowenien den Schwerpunkt nun auf die vollständige Umsetzung (vor allem der Richtlinie über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und den Abschluss der entsprechenden vorbereitenden Arbeiten legen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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