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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensUnterabschnitteKapitel 23: Verbraucher- und GesundheitsschutzFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtFür den Berichtszeitraum sind in diesem Bereich nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Keine nennenswerten Fortschritte sind seit dem letzten Regelmäßigen Bericht aus dem Bereich der sicherheitsbezogenen und der nicht sicherheitsbezogenen Maßnahmen zu verzeichnen. Im Mai 2002 verabschiedete die Regierung das Programm zum Verbraucherschutz für 2002. Einige Fortschritte sind bei der Entwicklung eines funktionsfähigen Marktüberwachungsmechanismus zu verzeichnen. Maßnahmen zur Schaffung von Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung im Bereich der Finanzdienstleistungen grenzüberschreitende Überweisungen begannen in der zweiten Jahreshälfte 2001 (siehe Kapitel 4 Freier Kapitalverkehr). Die nationale Kontaktstelle für Verbraucherwarnungen im Nicht-Lebensmittel-Bereich im Rahmen von TRAPEX, dass die Marktüberwachungsbehörden der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer verbindet, hat ihren Sitz in Ljubljana im Gebäude des Gewerbeaufsichtsamtes innerhalb des Wirtschaftsministeriums. Seit zwei Jahren ist Slowenien an TRAPEX beteiligt. 2001 erhielt das Gewerbeaufsichtsamt 108 Anzeigen im Nicht-Lebensmittelbereich und übermittelte sieben Meldungen an das TRAPEX-Sekretariat. Bis Mai 2002 erhielt das Amt 58 Anzeigen und übermittelte drei Meldungen an das TRAPEX-Sekretariat. Hinsichtlich der administrativen Kapazitäten ist zu sagen, dass 2001 Ausbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter des Amtes für Verbraucherschutz und zwei Vertreter der regierungsunabhängigen Verbraucherorganisationen stattfanden. Was die Verbraucherorganisationen betrifft, förderte Slowenien auch 2001 die Arbeit der regierungsunabhängigen Verbraucherorganisationen in Bezug auf Beratung, Information und Schulung. Zu dieser Arbeit der Verbraucherorganisationen gehörte ein Projekt zu den Auswirkungen der Globalisierung für die Verbraucher, eine Studie zur Öffnung des Elektrizitätsmarktes und zum Schutz der Verbraucherinteressen sowie eine Studie zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und Non-Food-Produkten. GesamtbewertungIm Bereich der sicherheitsrelevanten Maßnahmen ist die legislative Angleichung bereits weit fortgeschritten, wichtige Rahmenvorschriften und Durchführungsmaßnahmen sind bereits verabschiedet. Wichtigster noch offener Punkt ist die Verabschiedung von Änderungen des Verbraucherschutzgesetzes, mit denen verschiedene EG-Richtlinien vor allem im nicht sicherheitsrelevanten Bereich (irreführende und vergleichende Werbung, Produkthaftung, Haustürgeschäfte, missbräuchliche Vertragsklauseln, Teilzeitnutzung, Fernverkauf, Unterlassungsklagen und Garantien) umgesetzt würden. Die rasche Verabschiedung des geänderten Gesetzes und seine wirksame Umsetzung sind entscheidend für den Abschluss der slowenischen Beitrittsvorbereitung in diesem Bereich. Die für die Umsetzung des Verbraucherschutzes geschaffenen Strukturen arbeiten generell reibungslos. Die für Umsetzung und Durchsetzung der Gesundheits- und Verbraucherschutzbestimmungen zuständigen Stellen sind das Amt für Verbraucherschutz, das Gewerbeaufsichtsamt und das Gesundheitsamt sowie die zuständigen Gerichte (d. h. Zivilgerichte). Das Gesundheitsamt innerhalb des Gesundheitsministeriums kontrolliert die Umsetzung der Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Dieses Amt beschäftigt derzeit 138 Inspektoren und befasst sich mit der Hygieneüberwachung. Es ist auch zuständig für die medizinische Sicherheit von Produkten und ihren Komponenten, insbesondere Lebensmitteln, Spielzeug, Kosmetika und gefährlichen Substanzen. Die Zahl der Inspektoren und Labormitarbeiter muss erhöht werden. Das Gewerbeaufsichtsamt innerhalb des Wirtschaftsministeriums beschäftigt 16 Mitarbeiter in seinem Hauptbüro in Ljubljana (siehe Kapitel 1 Freier Warenverkehr). Daneben gibt es auch Büros auf regionaler Ebene. Das Amt, das die lokalen Inspektoren koordiniert, untersucht die auf dem Markt befindlichen Waren mit besonderem Augenmerk auf Sicherheit, Preise und Kennzeichnung/Verpackung. Es ist auch zuständig für Fragen im Zusammenhang mit dem Übergangssystem zum raschen Informationsaustausch (TRAPEX). Das Amt für Verbraucherschutz innerhalb des Wirtschaftsministeriums wurde 1996 eingerichtet und beschäftigt derzeit sechs Mitarbeiter. Es ist zuständig für die Umsetzung der Verbraucherpolitik. Es befasst sich mit den einschlägigen Rechtsvorschriften und koordiniert die Verbraucherschutztätigkeit anderer Behörden und Ministerien. Das Amt ist auch zuständig für die Förderung und Unterstützung der regierungsunabhängigen Verbraucherorganisationen. Das Amt für Verbraucherschutz setzt das nationale Verbraucherschutzprogramm 2001-2005 um. Die Durchführung des Programms wird durch eine gravierende Mittelknappheit behindert. Es gibt etwa 12 regierungsunabhängige Verbraucherorganisationen. Diese NRO erfüllen einige der Aufgaben des Amtes für Verbraucherschutz, mit Kofinanzierung durch die slowenische Regierung, etwa bei der Verbraucherberatung oder der Verbreitung von Informationen. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, die wichtigsten Stellen für die Durchsetzung der Verbraucherpolitik weiter zu stärken. Vor allem das Amt für Verbraucherschutz leidet unter Personalknappheit; eine Aufstockung um fünf Beamte war vorgesehen, ist jedoch noch nicht erfolgt. Die durch die Schiedsspruchstellen möglich gewordene außergerichtliche Beilegung von Streitfällen muss von der Regierung stärker unterstützt werden, und die Mitarbeiter dieser Schiedsspruchstellen müssten weitere spezifische Schulung erhalten, damit die Streitbeilegung effizienter wird. Das Koordinierungssekretariat für das TRAPEX-System, das die Marktüberwachungsbehörden der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer verbindet, hat seinen Sitz in Ljubljana im Gebäude des Gewerbeaufsichtsamtes innerhalb des Wirtschaftsministeriums. Die Verbraucherorganisationen in Slowenien werden unterstützt, um sie in die Lage zu versetzen, den Verbraucherinteressen wirksam Geltung zu verschaffen. Trotzdem haben einige NRO im Bereich Verbraucherschutz Besorgnis geäußert hinsichtlich der Verfügbarkeit öffentlicher Informationen zur Lebensmittelüberwachung sowie hinsichtlich der öffentlichen Finanzierung der Verbraucherinformation, die rückläufig sei. Die NRO sollten ebenfalls einen angemessenen Zugang zu den Informationen von TRAPEX erhalten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Slowenien bei der Marktüberwachung für Nicht- Lebensmittel-Produkte verschiedene Punkte berücksichtigen muss. Insbesondere sollte es verstärkt darauf achten, dass unsichere Produkte nicht auf den nationalen Markt gelangen. Außerdem sollte klar festgelegt werden, welche Stellen für Entwicklung und Durchführung der nationalen Verbraucherschutzstrategie und die Marktüberwachung zuständig sind, und es sind ausreichende Mittel für die einschlägigen Marktüberwachungsbehörden und insbesondere für das Testen von Produkten bereitzustellen. Weiter ist eine wirksame Politik zur Koordinierung der Arbeit der Marktüberwachungsbehörden zu betreiben und ein Mechanismus zu entwickeln, der eine rasche und zuverlässige Kommunikation zwischen den Marktüberwachungsbehörden erlaubt. Schließlich sollte eine Gruppe mit angemessenem Status und Einfluss geschaffen werden, die die Regierung zu Verbraucherschutzfragen und Marktüberwachungsstrategien berät. SchlussfolgerungIn ihrer Stellungnahme 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass trotz der unzureichenden Rechtslage die Aussichten für eine Angleichung der Vorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand mittelfristig gut seien, sofern die Arbeit daran fortgesetzt würde. Es seien noch Anstrengungen erforderlich, das nationale Recht an den Besitzstand anzupassen. Slowenien müsse dringend den Entwurf des Verbraucherschutzgesetzes sowie eine Reihe anderer Änderungen verabschieden, mit denen der Verbraucherschutz verstärkt werden sollte, insbesondere hinsichtlich der allgemeinen Produktsicherheit. Seit der Stellungnahme hat Slowenien gute Fortschritte bei der legislativen Angleichung und der Entwicklung der notwendigen Verwaltungskapazitäten in diesem Bereich gemacht. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien hat in diesem Bereich keine Übergangsregelungen beantragt. Im Allgemeinen erfüllt Slowenien die in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen in diesem Bereich. Um die Vorbereitung für den Beitritt abzuschließen, muss Slowenien nunmehr seine Anstrengungen auf die Vervollständigung der Umsetzung der genannten Teile des Besitzstandes ausrichten und sicherstellen, dass die bestehenden administrativen Strukturen ihre Marktüberwachungsaufgaben wirksam erfüllen können; außerdem sollte es die weitere Sensibilisierung von Verbrauchern und Herstellern fördern. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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