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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensUnterabschnitteKapitel 24: Zusammenarbeit im Bereich Justiz und InneresFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit der Annahme des Regelmäßigen Berichts von 2001 hat Slowenien weitere Fortschritte in den Bereichen Datenschutz, Migration, Asylpolitik, polizeiliche Zusammenarbeit und Bekämpfung der organisierten Kriminalität erreicht. Allerdings sind bei der Drogenbekämpfung kaum neue Entwicklungen zu verzeichnen. Im Bereich des Datenschutzes wurde im Oktober 2001 das Gesetz über klassifizierte Daten angenommen. Es regelt den Schutz vertraulicher Informationen in staatlichen Einrichtungen, u.a. durch die Festlegung von Zugangsberechtigungen für die zuständigen Beamten und enthält auch Bestimmungen über den zwischenstaatlichen Austausch vertraulicher Informationen. Im Berichtszeitraum wurden außerdem mehrere Verordnungen über den Datenschutz angenommen. Im März 2002 richtete die Regierung das Amt für den Schutz klassifizierter Daten ein. (siehe Kapitel 3: Freier Dienstleistungsverkehr) Slowenien und Bulgarien unterzeichneten im November 2001 ein Abkommen über die Abschaffung der Visumpflicht und über Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen (siehe unten). Die Einrichtung des Online-Systems für die Ausstellung von Visa machte weitere Fortschritte, so dass bereits mehr als die Hälfte der slowenischen Botschaften über einen Online-Zugang verfügen. Sloweniens Visapolitik steht mit der EU-Politik in Einklang. Durch das im Dezember 2001 verabschiedete Gesetz über Infrastruktur und Gebäude an Grenzübergangsstellen soll der Bau von Kontrollstellen an der künftigen EU- Außengrenze gemäß den Schengen/EU-Kriterien vorangetrieben werden. Entsprechend wurden vereinfachte Verfahren für die Erteilung von Baugenehmigungen und den Grunderwerb eingeführt. Im Juni wurde eine neue spezialisierte Grenzkontrolleinheit eingesetzt, die der Allgemeinen Polizeibehörde unterstellt ist. 2001 wurden, wie im Schengen-Aktionsplan vorgesehen, mehr als 500 neue Grenzschutzbeamte eingestellt. Bedauerlicherweise genehmigte die Regierung nur 392 neue Stellen für Polizeibeamte im August 2002 und 200 weitere für 2003 statt der vom Schengen-Aktionsplan vorgesehenen 700 Stellen für 2002 und 540 Stellen für 2003. Sie hat jedoch beschlossen der Polizei 2004 durch den Transfer von Zollbeamten weiteres Personal zur Verfügung zu stellen. Die Modernisierung der Ausstattung von Polizei- und Grenzübergangsstellen wurde fortgesetzt. 2001 ging die Zahl der verhafteten illegalen Einwanderer im Vergleich zum Vorjahr um 42% zurück. In den ersten vier Monaten von 2002 lag sie sogar um 68% niedriger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Im Bereich der Migration wurde im November 2001 ein Protokoll über die Durchführung des Rücknahmeabkommens, das zwischen Slowenien und der Bundesrepublik Jugoslawien geschlossen wurde, von der Regierung genehmigt. Es regelt die Durchführung des Abkommens und die Befugnisse der verschiedenen beteiligten Behörden. Im Mai legte das Innenministerium einen Bericht über die illegale Einwanderung und die entsprechenden Gegenmaßnahmen vor. Darin wurde darauf hingewiesen, dass die Zahl der illegalen Grenzübertritte zurückgegangen ist. Im März wurde ein weiteres Rücknahmeabkommen mit Bosnien und Herzegowina unterzeichnet. In Bezug auf die Asylpolitik wurden im Juli Änderungen des Gesetzes über die Gewährung von temporärem Schutz genehmigt. Dadurch soll der Status von Vertriebenen aus Bosnien und Herzegowina verbessert werden, denen bis zu zehn Jahre lang temporärer Schutz gewährt wurde (siehe Abschnitt B.1.2. Menschenrechte und Minderheitenschutz)Im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurde das Kooperationsabkommen mit Europol im Februar vom Parlament unterzeichnet. Mit der Umsetzung des Abkommens wurde bereits begonnen und ein Informationsaustausch mit den Europol-Zentralen eingerichtet. Das im November mit Bulgarien unterzeichnete Abkommen über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels, des Handels mit Drogenausgangsstoffen und des Terrorismus wurde im Februar ratifiziert. Im Juni wurde mit Estland ein Kooperationsabkommen über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität unterzeichnet. Im November 2001 unterzeichnete Slowenien gemeinsam mit Kroatien, Ungarn und Italien eine Erklärung der Innenminister zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und der organisierten Kriminalität. Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Slowenien auch einen nationalen Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels eingesetzt. Im November 2001 hat Slowenien das Zusatzprotokoll betreffend Schusswaffen zum UNO-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität aus dem Jahr 2000 unterzeichnet. Was die Terrorismusbekämpfung anbetrifft, so hat Slowenien im November 2001 das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus unterzeichnet. Bei der Bekämpfung von Betrug und Korruption (siehe Abschnitt B.1.1 Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) sind keine weiteren Fortschritte bei der Angleichung an das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der EG zu verzeichnen. Auch bei der Bekämpfung des Drogenhandels sind seit der Veröffentlichung des letzten Regelmäßigen Berichts keine nennenswerten Entwicklungen zu verzeichnen. In Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche (siehe Kapitel 4 Freier Kapitalverkehr) wurden im Juni die Änderungen des Geldwäschegesetzes verabschiedet. Der Geltungsbereich dieses Gesetzes wurde auf weitere Berufsgruppen nämlich Anwälte, Notare, Auktionatoren und Kunsthändler erweitert, denen außerdem zusätzliche Verpflichtungen auferlegt wurden. Mit diesen Änderungen sollen die slowenischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand angeglichen werden. Im Bereich der Zusammenarbeit im Zoll wurden weitere Fortschritte bei der Modernisierung des IT-Systems der Zollverwaltung erzielt. Im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen sind seit der Veröffentlichung des letzten Regelmäßigen Berichts keine nennenswerten Entwicklungen zu verzeichnen. GesamtbewertungDurch die Annahme des Gesetzes über klassifizierte Daten wurde nun der Rechtsrahmen für den Datenschutz vollendet. Slowenien muss nun sicherstellen, dass den neu geschaffenen Aufsichtsorganen, die aus einem stellvertretenden Ombudsmann, der für den Datenschutz zuständig ist und einem dem Justizministerium unterstellten Aufsichtsamt bestehen, die erforderlichen Ressourcen für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen und dass ihre Befugnisse den Anforderungen des Besitzstands entsprechen. Slowenien ist bereits 1994 dem Übereinkommen des Europarats über den Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten beigetreten. Durch die Abschaffung der Visumpflicht für rumänische Staatsangehörige, die in das Gebiet der EU einreisen wollen, steht die Visapolitik Sloweniens nun vollständig im Einklang mit der EU-Politik. 2001 wurde die Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Grenzkontrolle in Übereinstimmung mit dem Schengen-Aktionsplan fortgesetzt. Bedauerlicherweise weicht die Personalplanung jedoch deutlich von dem Aktionsplan ab. Da diese Entscheidung erst vor Kurzem getroffen wurde, kann noch nicht beurteilt werden, ob dies Sloweniens Leistungsfähigkeit bei der geforderten angemessenen Überwachung einer künftigen EU- Außengrenze beeinträchtigt. Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Grenzüberwachung werden von einer Sonderarbeitsgruppe im Rahmen der Allgemeinen Polizeibehörde koordiniert. Diese Maßnahmen sind vorrangig auf die Überwachung der grünen Grenze zu Kroatien ausgerichtet, die nach dem Beitritt Sloweniens zu einer EU-Außengrenze wird. Das Abkommen mit Österreich über grenzübergreifende Polizei-Zusammenarbeit wurde noch nicht ratifiziert. Entsprechende Abkommen mit Ungarn und Italien werden derzeit vorbereitet. Die Verabschiedung des neuen Gesetzes, in dem die für Grenzkontrollen und -überwachung zuständigen Organe festgelegt sind, steht noch aus. Im Bereich der Migration wird die Einreise und der Aufenthalt von Ausländern durch das Ausländergesetz geregelt. Ein Teil der Durchführungsvorschriften wurde bereits erlassen, doch die Annahme eines Erlasses über die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen sowie von Änderungen des Ausländergesetzes, die die Familienzusammenführung, die Beschäftigung von Ausländern aus Drittstaaten und die Haftung von Beförderungsunternehmen betreffen, steht noch aus. Slowenien hat Rückübernahmeabkommen mit 23 Ländern geschlossen, darunter Österreich, Belgien, Bulgarien, Kanada, Kroatien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakische Republik und Schweiz. Die grundlegenden Rechtsvorschriften über Immigration und Asyl sind bereits seit 1999 in Kraft. Zum Asylgesetz müssen noch Durchführungsvorschriften erlassen werden, um die Rechte von Asylbewerbern und die Verfahren zur Bearbeitung von Asylanträgen zu präzisieren. Slowenien hat den Regierungsbeschluss, mit dem Kroatien als sicheres Drittland eingestuft wurde, widerrufen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften dadurch mit dem Besitzstand in Einklang gebracht. Die Unterkunft für Asylbewerber wurde vom Ausländerzentrum (in dem abzuschiebende illegale Einwanderer untergebracht werden) getrennt. Die Unterbringungsbedingungen in dem Asylbewerberheim wurden verbessert und da die Zahl der Asylbewerber zurückgegangen ist, stellt auch die Überbelegung kein Problem mehr dar. Die Zahl der Asylbewerber ist vom Höchststand im Jahr 2000 (13.000 gegenüber 800 im Jahr 1999) auf ca. 1.500 gesunken, und der Rückstand bei der Bearbeitung der Asylanträge konnte aufgeholt werden. Viele Asylbewerber verlassen das Land, nachdem sie einen Asylantrag gestellt haben. Dank der im letzten Jahr verabschiedeten Änderungen des Asylgesetzes, die eindeutig unbegründete Asylanträge betreffen, konnte ein erneuter Rückstand bei der Antragsbearbeitung vermieden werden. Der nationale Asyl-Aktionsplan ist die Grundlage für weitere Maßnahmen in diesem Bereich. Im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität verläuft die Umsetzung des Kooperationsabkommens mit Europol reibungslos. Slowenien hat bereits Verbindungsbeamte entsandt. Slowenien ist zu einem Transit- und Bestimmungsland für den Menschenhandel geworden. Schätzungsweise 2.000 Frauen wurden über Slowenien in die EU geschleust. Obwohl kein besonderes Gesetz ausdrücklich den Menschenhandel verbietet, können die Menschenhändler auch aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften bestraft werden. Die Regierung bemüht sich um effizientere Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, z.B. durch bessere Grenzkontrollen, und den Empfehlungen internationaler Organisationen zufolge sollte dabei auch eine wirksamere Strafverfolgung der Menschenhändler sowie ein besserer Schutz und Unterstützung der Opfer angestrebt werden. Die Statistiken für die Ermittlung der Kriminalitätsrate müssen verbessert, neue Techniken bei der Verbrechensaufklärung eingesetzt und auch die gerichtsmedizinischen Verfahren weiterentwickelt werden. Slowenien hat das UNO-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Palermo-Übereinkommen) und seine drei Protokolle zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Im Bereich Betrug und Korruption verfügt Slowenien über die erforderlichen rechtlichen Rahmenvorschriften. Das slowenische Strafgesetzbuch enthält Bestimmungen, die es dem Land weitgehend ermöglichen, dem Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der EG beizutreten. Einige Änderungen sind jedoch noch erforderlich, um das Strafrecht in vollem Umfang anzupassen. Die Ratifizierung des Zivilrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption steht noch aus. Ein institutioneller Rahmen für die Betrugs- und Korruptionsbekämpfung ist bereits vorhanden, zu dem auch Spezialeinheiten der Polizei und das Amt für Korruptionsvorbeugung gehören. Das Amt hat unter anderem die Aufgabe, Fortbildungsmaßnahmen in diesem Bereich zu organisieren. Die von diesem Amt entwickelte Strategie zur Korruptionsbekämpfung wird nach ihrer Annahme zur besseren Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Vollzugsbehörden bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität beitragen. Slowenien muss jedoch der Vorbeugung durch Transparenz und Einhaltung der für Rechenschaftspflicht geltenden Normen ebenso große Bedeutung beimessen wie der Strafverfolgung. Slowenien verfügt über die grundlegenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, deren Geltungsbereich auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt wurde. Das Nationale Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche fungiert weiterhin als Meldestelle für Geldwäsche. Im Bereich der Drogenbekämpfung verfügt Slowenien über die erforderlichen rechtlichen Rahmenvorschriften. Allerdings steht die Genehmigung des Nationalen Programm für Suchtprävention noch aus. Durch eine weitere Verstärkung der zuständigen Institutionen könnte das Drogenproblem noch effizienter angegangen werden. Die effiziente Kontrolle des Drogentransits setzt eine verbesserte Grenzüberwachung insbesondere an den Grenzen zu Kroatien und Ungarn voraus. Die Statistiken der Regierung weisen einen deutlichen Anstieg der Drogenkriminalität in den neunziger Jahren aus. Slowenien ist nicht nur ein Durchgangsland auf der sogenannten Balkanroute, sondern wird mehr und mehr auch zu einem Drogenkonsumland. Im Zollwesen arbeitete Slowenien effizient mit OLAF zusammen. Im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen hat Slowenien Auslieferungsabkommen mit Österreich, Kroatien, Frankreich, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Deutschland, Italien, Rumänien und der Türkei geschlossen. Slowenien muss noch weitere Anstrengungen unternehmen, um die Umsetzung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen, insbesondere bei der gegenseitigen Anerkennung und Durchsetzung von gerichtlichen Entscheidungen, zu gewährleisten. Außerdem muss der direkte Kontakt zwischen den zuständigen Justizbehörden ermöglicht werden. Slowenien hat sämtliche Menschenrechtsübereinkommen ratifiziert, die Teil des Besitzstands im Bereich Justiz und Inneres sind. SchlussfolgerungIn ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass sich Slowenien im Wesentlichen als fähig erwiesen hätte, die erforderlichen Fortschritte im Bereich Justiz und Inneres, insbesondere bei der Einwanderung und Grenzüberwachung, zu erreichen. Sie fügte hinzu, dass Slowenien - sofern auch im Hinblick auf andere Bereiche (Gerichtswesen, Asylrecht und Bekämpfung der Organisierten Kriminalität) eine positive Entwicklung stattfindet, dem (derzeitigen und künftigen) Besitzstand im Bereich Justiz und Inneres in den nächsten Jahren entsprechen dürfte. Seit der Vorlage dieser Stellungnahme wurden bei der Anpassung der Rechtsvorschriften und dem Ausbau der Institutionen in diesem Bereich deutliche Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen steht weitgehend in Einklang mit dem Besitzstand und die Verwaltungskapazität wurde - wenn auch noch nicht in ausreichendem Umfang - verbessert. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien hat keine Übergangsregelungen für diesen Bereich beantragt. Slowenien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangenen ist. Um die Vorbereitungen für den Beitritt abzuschließen, muss Slowenien seine Anstrengungen nun auf weitere Reformen zum Abbau des Rückstands bei anhängigen Gerichtsverfahren, auf die vollständige Rechtsangleichung (Asylrecht und Migration), auf die Annahme des längst überfälligen nationalen Programms zur Suchtbekämpfung und auf die weitere Umsetzung der im Schengen-Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen konzentrieren. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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