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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensUnterabschnitteKapitel 25: ZollunionFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtIn diesem Bereich wurden seit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts weitere Fortschritte erzielt. Was die Angleichung an den Besitzstand im Zollbereich angeht, so trat im November 2001 das Gesetz über zollrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum in Kraft, in dem die neuen Aufgaben der Zollverwaltung bei der Kontrolle nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke sowie entsprechende Durchführungsvorschriften festgelegt sind. Im Juni 2002 wurde eine Gesetzesänderung im Zollbereich angenommen, die die Angleichung der Rechtsvorschriften an den zollrechtlichen Besitzstand in Einklang mit dem überarbeiteten Übereinkommen von Kyoto weiter voranbrachte. Darin sind z.B. die Erstattung der Einfuhrabgaben bei der aktiven Veredelung im Zollrückvergütungsverfahren und die Gültigkeit der verbindlichen Zolltarifauskünfte geregelt. Was die administrative und operative Leistungsfähigkeit betrifft, so wurden im Verlauf des Berichtszeitraums zwei Durchführungsvorschriften zum Zollgesetz über die Befugnisse von Zollbeamten beim Anhalten von Fahrzeugen und den Umgang mit vertraulichen Daten verabschiedet. Außerdem wurden weitere Schulungsmaßnahmen für Zollbeamte angeboten. Slowenien erzielte weiterhin Fortschritte bei der Entwicklung eines EDV-gestützten Versandverfahrens und eines EDV-gestützen integrierten Zolltarifsystems. GesamtbewertungDas slowenische Zollrecht stimmt weitgehend mit den Zollvorschriften der Gemeinschaft überein. Slowenien erklärte sich bereit, die Gebühren für die Bearbeitung von Zollpapieren und für die Erteilung von Bewilligungen bis zum Beitritt abzuschaffen. Die Aufteilung der Zollkontingente durch Versteigerung der Einfuhrgenehmigungen für bestimmte Waren (empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse) muss bis zum Beitritt durch das Windhundverfahren ersetzt werden. Darüber hinaus müssen bis zum Beitritt die Grenzförmlichkeiten im Warenverkehr mit Nichtgemeinschaftswaren an den künftigen Binnengrenzen der Gemeinschaft abgeschafft werden. Derzeit ist beim vereinfachten Verfahren für die Anmeldung von Einfuhrwaren die Vorlage einer ,,summarischen Anmeldung`` bei der Einfuhr nach Slowenien erforderlich. Was ihre administrative und operative Leistungsfähigkeit angeht, so sind die slowenischen Zollbehörden bereits mit der Anwendung von Vorschriften und Maßnahmen vertraut, die mit denen der Gemeinschaft vergleichbar sind, allerdings bei der Kontrolle nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungen erst seit Kurzem. Die Verwaltung bereitet sich darauf vor, das gemeinsame Versandverfahren bereits vor dem Beitritt einzuführen. Die neue Möglichkeit der Sicherheitsleistung in Form von Barzahlungen dürfte den Grenzübergangsstellen, die für den Umgang mit hohen Bargeldbeträgen nicht ausgerüstet sind, einige verwaltungstechnische Schwierigkeiten bereiten. Derzeit würden die Kapazitäten des technischen Zolllabors noch nicht ausreichen, um die Nachfrage nach Analysen landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach dem Beitritt zu befriedigen, doch für 2002 ist eine Steigerung der Kapazitäten geplant. Was die Umstellung auf EDV anbetrifft, so hat Slowenien bei den Vorbereitungen auf den Zusammenschluss mit den Gemeinschaftssystemen sehr gute Fortschritte erzielt. Alle Fragen im Zusammenhang mit dieser Zusammenschaltung wurden geklärt. SchlussfolgerungDie Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Slowenien die Anforderungen der EG-Rechtsvorschriften in den nächsten paar Jahren erfüllen dürfte, wenn es seine großen Bemühungen, die Verwaltung und das Personal an die Aufgaben einer modernen Zollverwaltung heranzuführen, weiter fortsetzte. Seitdem hat Slowenien sowohl bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften als auch bei der Steigerung seiner administrativen und operativen Leistungsfähigkeit gute Fortschritte erzielt. Slowenien hat nicht nur die Rechtsangleichung weit vorangetrieben, sondern auch die Verwaltungskapazität einschließlich der Computerisierung in diesem Bereich erheblich gestärkt. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien hat keine Übergangsregelung beantragt. Slowenien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es bei den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, muss Slowenien seine Bemühungen nun auf die Einhaltung des Zeitplans für die Zusammenschaltung mit den Systemen des Informationstechnologie der Gemeinschaft und die Integration eines Risikoanalyse-Moduls in das Zollabwicklungssystem konzentrieren. Außerdem muss Slowenien die geplante Steigerung der Kapazitäten des technischen Labors sowie der Grenzübergangsstellen an den künftigen Außengrenzen der EU in Angriff nehmen und die Anwendung von Maßnahmen und Vorschriften vorbereiten, die erst zum Zeitpunkt des Beitritts eingeführt werden. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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