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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensUnterabschnitteKapitel 26: AußenbeziehungenFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem Vorjahresbericht hat Slowenien auf dem Gebiet der Gemeinsamen Handelspolitik seine Rechtsvorschriften weiter angeglichen und seine Standpunkte und seine Politik im Rahmen der Welthandelsorganisation an diejenigen der EU angepasst, insbesondere in Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha. Auf dem Gebiet der Gemeinsamen Handelspolitik muss Slowenien seine Zölle beim Beitritt an diejenigen der EG anpassen. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse wendet es derzeit einen durchschnittlichen Zollsatz (Meistbegünstigung) von 8,9% (EG: 16,2 %) an, für Fischereierzeugnisse von 6,7% (EG: 12,4 %), für gewerbliche Waren von 8,0% (EG: 3,6 %) und für alle Waren zusammengenommen von 8,9% (EG: 6,3 %). Im Bereich der bilateralen Abkommen mit Drittländern ist zu vermerken, dass Slowenien und Kroatien im Mai 2002 ein Zusatzprotokoll zu dem bilateralen Freihandelsabkommen unterzeichneten, durch das von beiden Seiten Zölle auf gewerbliche Waren vollständig abgeschafft wurden. Während des Berichtszeitraums (im Januar 2002) trat das Freihandelsabkommen mit Bosnien und Herzegowina in Kraft. Im Bereich der Entwicklungspolitik und der humanitären Hilfe konzentriert sich Slowenien vor allem auf Südosteuropa. Slowenien nimmt jedoch auch an Programmen der internationalen Finanzinstitute und an multilateralen Programmen der UNO teil. Slowenien beteiligte sich im Einklang mit seiner Strategie zur Förderung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus Südosteuropas am Stabilitätspakt für Südosteuropa, indem es humanitäre und technische Hilfe bereitstellte und bilaterale Projekte kofinanzierte. Im Oktober 2001 verabschiedete die Regierung Vereinbarungen über Investitionszuschüsse, die im Rahmen des Stabilitätspakts als Entwicklungs- und Wirtschaftshilfe für Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Montenegro bereit gestellt werden. Die von Slowenien geleistete bilaterale und multilaterale Hilfe für Entwicklungsländer belief sich 2001 auf insgesamt 2,95 Mio. EUR. Im März 2002 beschloss die Regierung die Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Außenministerium, die für die Zuteilung von Mitteln als Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe zuständig ist. Das Ministerium betonte die Notwendigkeit vor dem EU- Beitritt Sloweniens ein institutionelles Verfahren für die Vergabe dieser Mittel zu schaffen. GesamtbewertungDie EU und Slowenien haben sowohl auf Ebene der Minister als auch der Ressorts einen Rahmen für die Zusammenarbeit bei den WTO-relevanten Fragen geschaffen. Slowenien unterstützte die von der EU im Zusammenhang mit der WTO verfolgten Politiken und vertretenen Positionen, insbesondere auch während der Vorbereitung und Aufnahme der Verhandlungen der Entwicklungsagenda von Doha. Diese enge Zusammenarbeit sollte fortgesetzt werden. Im September 2001 wurde Slowenien durch den Abschluss des Ratifizierungsverfahrens für die Ministererklärung über den Handel mit IT-Erzeugnissen (ITA) der 56. Unterzeichnerstaat des Übereinkommens. Außerdem hat es Beobachterstatus in dem plurilateralen WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Slowenien hat im Rahmen der dritten Stufe der Einbeziehung von Textilwaren und Bekleidung in das einschlägige Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) und in Absprache mit der Kommission mit der Anpassung seiner Integrationsprogramme an die der EU begonnen. Eine weitere Koordinierung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die GATS-Verpflichtungen Sloweniens mit denjenigen der EG vereinbar sind. Dies gilt auch für die Ausnahmen von der Meistbegünstigung. Seit das Gesetz über Güter mit doppeltem Verwendungszweck im März 2000 angenommen wurde, stehen Sloweniens Rechtsvorschriften weitgehend in Einklang mit dem Besitzstand. Dennoch sind weitere Anpassungsmaßnahmen erforderlich. Slowenien muss über seine Fortschritte bei der Übernahme des jüngsten Besitzstands Bericht erstatten, obwohl die vollständige Angleichung, insbesondere der Ausfuhrgenehmigungen, erst zum Zeitpunkt des Beitritts erfolgen kann. Slowenien unterrichtet die Industrieunternehmen regelmäßig über Entwicklungen in diesem Bereich und hat bilaterale Kontakte zu den EU-Mitgliedstaaten aufgenommen, um Informationen über bewährte Ausfuhrkontrollverfahren auszutauschen. Slowenien ist Mitglied der CEFTA (Mitteleuropäische Freihandelszone) und hat mit der Türkei, Israel, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Lettland, Litauen, Estland, und den EFTA-Ländern Freihandelsabkommen geschlossen. Slowenien muss gewährleisten, dass die Union von bestehenden Freihandelsabkommen sowie Verhandlungen über neue Freihandelsabkommen mit Drittländern umfassend unterrichtet wird. Vor dem Beitritt muss Slowenien alle internationalen Abkommen mit Drittländern, die mit seinen künftigen Verpflichtungen als EU-Mitgliedstaat nicht vereinbar sind, neu verhandeln oder kündigen. Slowenien verfügt über die erforderlichen Verwaltungsstrukturen in diesem Bereich. Das Wirtschaftsministerium koordiniert Sloweniens Anpassung und spätere Teilnahme an der Gemeinsamen Handelspolitik. Auf die erforderliche Verwaltungsinfrastruktur für den Zoll wird unter Kapitel 25 - Zollunion eingegangen. SchlussfolgerungIn ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Slowenien durchaus in der Lage sei, die Voraussetzungen des Gemeinschaftsrechts in diesem Bereich zu erfüllen, sofern die Frage der Notwendigkeit von Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck rasch geklärt werde. Seit der Veröffentlichung der Stellungnahme hat Slowenien erhebliche Fortschritte erzielt und ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht, insbesondere auf dem Gebiet der Exportkredite. Auf diesem Gebiet sind die Vorbereitungen in Slowenien weit gediehen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorübergehend abgeschlossen. Slowenien hat keine Übergangsregelungen für diesen Bereich beantragt. Slowenien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, muss Slowenien seine Anstrengungen nun auf die vollständige Rechtsangleichung konzentrieren und dabei gewährleisten, dass auch seine bilateralen Abkommen mit Drittländern mit den Verpflichtungen der künftigen EU-Mitgliedschaft in Einklang stehen. Es muss außerdem bis zum Beitritt über die erforderlichen Kapazitäten zur wirksamen Umsetzung und Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts in diesem Bereich verfügen. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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