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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

Unterabschnitte

Kapitel 27: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit der Veröffentlichung des letzten Regelmäßigen Berichts hat Slowenien seine Bemühungen um die Angleichung seiner Außenpolitik an diejenige der Europäischen Union fortgesetzt.

Der regelmäßige politische Dialog, der mit dem Europa-Abkommen eingeführt wurde, verläuft weiterhin reibungslos und Slowenien leistet einen konstruktiven Beitrag zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), auch im Rahmen von Zusammenkünften auf der Ebene der politischen Direktoren, Europäischen Korrespondenten und der Arbeitsgruppen. Im Oktober 2001 fand in Slowenien das Zweite Gemeinsame Treffen der politischen Direktoren und Europäischen Korrespondenten der EU-Mitgliedstaaten und der Bewerberländer statt.

Slowenien zeigt ein starkes Interesse an der Ausgestaltung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik als Teil der GASP und hat sich aktiv an den diesbezüglichen Begegnungen in der Zusammensetzung EU + 15 (d.h. mit den europäischen Staaten, die nicht der EU angehören, die aber Mitglied der NATO sind und/oder den Beitritt zur EU beantragt haben) beteiligt.

Was die Erklärungen und Stellungnahmen der EU anbetrifft, so hat Slowenien seine Positionen nach wie vor mit denen der Union abgestimmt und sich auf Ersuchen den gemeinsamen Standpunkten und gemeinsamen Aktionen der Union angeschlossen.

Slowenien beteiligt sich auch weiterhin an den von der UNO und der EU verhängten internationalen Sanktionen und restriktiven Maßnahmen. Im Juni 2002 wurden die Änderungen des Gesetzes über Restriktionsmaßnahmen angenommen, das die Rechtsgrundlage für die Anwendung internationaler Sanktionen darstellt.

Ferner bekräftigte Slowenien während des Berichtszeitraums seine Bereitschaft, sich an Missionen der Schnellen Eingreiftruppe der EU und an den zivilen Einsätzen der EU zur Krisenbewältigung zu beteiligen. Slowenien nahm an der Beitragskonferenz im November 2001, die sich mit der Bereitstellung von Streitkräften für die künftige Schnelle Eingreiftruppe der EU befasste, und auch an dem Treffen der Verteidigungsminister der EU+15 im Mai 2002 teil. Es zeigte deutliches Interesse an einer Teilnahme an der bevorstehenden EU-Polizeimission (EUPM) in Bosnien und Herzegowina.

Slowenien unterhält gutnachbarliche Beziehungen zu den angrenzenden Staaten. Im Mai 2002 trat das slowenisch-österreichische Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft in Kraft.

Slowenien und Kroatien konnten während des letzten Jahres einige problematische Punkte durch bilaterale Abkommen lösen, deren Ratifizierung jetzt allerdings aufgrund erneuter Spannungen zwischen beiden Seiten ins Stocken geraten ist. Die Ratifizierung des von beiden Premierministern im Juli 2001 vorbereiteten Abkommens über den Verlauf der gemeinsamen Landesgrenze scheitert bisher an der Zustimmung des kroatischen Parlaments. Die kroatische Regierung stellt das Abkommen nun in Frage und der kroatische Premierminister fordert, dass der Grenzverlauf durch ein internationales Schiedsgericht geklärt werden soll. Beide Premierminister schlossen im September 2002 ein Abkommen über Grenzpatrouillen, dessen Gültigkeit auf drei Monate begrenzt ist. Das Abkommen über den gemeinsamen Betrieb des Kernkraftwerks Krsko, das bereits im Juli diesen Jahres in Kraft treten sollte, wurde zwar von Kroatien im Juli ratifiziert, die Ratifizierung durch Slowenien steht jedoch noch aus. Das slowenische Verfassungsgericht prüft derzeit ob das Abkommen verfassungswidrige Bestimmungen enthält. Die slowenische Regierung erklärte, dass das Abkommen aufgrund der Verzögerung des Inkrafttretens vor seiner Ratifizierung erneut angepasst werden müsse. Die multilaterale Übereinkunft der Nachfolgestaaten der Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien über staatliches Eigentum, Archive und Verbindlichkeiten wurde im Juni ratifiziert. Darin werden offene Fragen in diesen Bereichen, die durch den Zerfall der Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien aufgetreten sind, geklärt. Die Nachfolgestaaten erklärten sich außerdem bereit, unter der Leitung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel über Sicherheiten für die Sparguthaben von Privatpersonen in Hartwährung zu verhandeln. Diese Verhandlungen wurden bereits aufgenommen. Weiterhin ungelöst ist die Frage der Verbindlichkeiten der slowenischen Ljubljanska Banka gegenüber ihren ehemaligen Kunden in Zweigstellen, die die Bank früher in anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Föderativen Sozialistischen Republik Jugoslawien unterhielt.

Slowenien unterstützt außerdem den Stabilitätspakt für Südosteuropa und leitet den Arbeitskreis für Menschenrechte und Rechte von Minderheiten. Im Jahr 2002 stellte Slowenien 405 Mio. SIT (ungefähr 1,8 Mio. EUR) für Projekte und Maßnahmen im Rahmen dieses Stabilitätspakts bereit.

Was die Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungspolitik anbetrifft, so hat Slowenien erhebliche Fortschritte bei der Mitwirkung an internationalen friedenserhaltenden Maßnahmen und an Beobachterteams zu verzeichnen. Slowenien ratifizierte darüber hinaus das Römische Statut zur Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs und unterstützte verschiedene andere internationale Initiativen zur Bekämpfung des Terrorismus. Es hat sich dem EU-Aktionsplan und den Gemeinsamen Standpunkten zur Terrorismusbekämpfung angeschlossen. Außerdem ist es den einschlägigen internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus beigetreten. Die Regierung hat einen nationalen Bericht über Anti-Terror-Maßnahmen in Verbindung mit der entsprechenden UNO-Resolution vom Dezember 2001 angenommen.

Gesamtbewertung

Slowenien beteiligt sich weiterhin aktiv an Programmen für regionale Zusammenarbeit, einschließlich der Mitteleuropäischen Initiative, der Südosteuropa-Initiative (SECI) und der Regionalen Partnerschaft (Österreich, Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Slowakei und Slowenien). Es unterstützt außerdem den Stabilitätspakt für Südosteuropa. Slowenien hat überdies mit verschiedenen Ländern - einschließlich EU-Mitgliedstaaten - bilaterale Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Verteidigung und militärische Belange ausgehandelt.

Slowenien bemüht sich im Rahmen des regionalen politischen Dialogs auch um die Intensivierung der bilateralen Beziehungen zu seinen Nachbarländern. Es pflegt häufige Kontakte auf höchster politischer Ebene, insbesondere zu Österreich und Kroatien. Dennoch müssen noch einige bilaterale Probleme mit Kroatien gelöst werden.

Die erforderlichen Gesetzgebungsmaßnahmen für die Teilnahme an der GASP wurden bereits verabschiedet.

Slowenien hat seine Rechtsvorschriften an den EU-Verhaltenskodex über Waffenexporte angepasst. Die Grundsätze und Bestimmungen dieses Kodex spiegeln sich in dem Gesetz über die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck wider.

Die Verwaltungskapazität für die Umsetzung der GASP-Bestimmungen wird durch ein angemessen ausgestattetes und gut funktionierendes Außenministerium gewährleistet. Der für die GASP und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik zuständige Dienst der dem Außenministerium unterstehenden Abteilung für Europäische Integration und Wirtschaftsbeziehungen wird von einem politischen Direktor für EU- Angelegenheiten geleitet, der von zwei Europäischen Korrespondenten unterstützt wird.

Das Außenministerium ist an das Informationssystem des Netzes assoziierter Korrespondenten angeschlossen, über das die EU im Rahmen der GASP mit den assoziierten Partnern Kontakt hält.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Slowenien durchaus in der Lage ist, seinen Verpflichtungen im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik nachzukommen.

Seit der Annahme dieser Stellungnahme hat Slowenien kontinuierliche Fortschritte bei der Rechtsangleichung im Bereich der GASP erzielt und bei der Angleichung an den Besitzstand auf diesem Gebiet insgesamt einen zufriedenstellenden Stand erreicht. Als besondere Leistung sind die Maßnahmen zur Förderung der regionalen Sicherheit hervorzuheben.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorübergehend abgeschlossen. Slowenien hat keine Übergangsregelungen beantragt. Slowenien erfüllt im Allgemeinen seine Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, muss Slowenien seine Anstrengungen nun darauf konzentrieren, seine Außenpolitik auch weiterhin nach der aktuellen Außen- und Sicherheitspolitik der EU auszurichten.

Slowenien muss insbesondere gewährleisten, dass seine nationalen Politiken und Maßnahmen mit den gemeinsamen Standpunkten der EU in Einklang stehen, und muss diese Standpunkte auch in internationalen Gremien vertreten. Es muss ebenfalls sicherstellen, dass alle Sanktionen und restriktiven Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden können.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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