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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

Unterabschnitte

Kapitel 28: Finanzkontrolle

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Im Berichtzeitraum hat Slowenien in diesem Bereich erhebliche Fortschritte zu verzeichnen.

Bezüglich der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen hat Slowenien seine Finanzgesetzgebung im März 2002 grundlegend überarbeitet und im Juli 2002 in Form von sekundären Rechtsvorschriften Leitlinien für Kontrollsysteme in diesem Bereich erlassen. In allen einschlägigen Ministerien wurden außerdem interne Kontrollreferate eingerichtet. Ebenfalls im Juli 2002 genehmigte die slowenische Regierung ein ent- sprechendes politisches Dokument, das die Schwachstellen der bisherigen Systeme der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen analysiert und als Grundlage für primäre wie auch sekundäre Gesetzgebung dienen soll. Des weiteren wurde im Berichtzeitraum ein Lehrplan für die Ausbildung und Zertifizierung von staatlichen Rechnungsprüfern in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof festgelegt; die Kurse sollen noch im Herbst 2002 anlaufen. Die beiden im Juni 2002 erlassenen neuen Gesetze über die öffentliche Verwaltung und die staatlichen Bediensteten wirkten sich förderlich auf die Autonomie des Direktors des Dienstes für Haushaltskontrolle aus, dessen Mandat damit nicht mehr von der Amtszeit der jeweiligen Regierung abhängt, so dass ein Wechsel nur noch aus professionellen Gründen stattfindet.

Was die externe Rechnungsprüfung anbelangt, so wurde im Oktober 2001 eine neue Geschäftsordnung für den Rechnungshof nach Maßgabe des staatlichen Rechnungs- prüfungsgesetzes erlassen. Diese legt u.a. Einzelheiten der Methoden und Verfahren für die externe Prüfung fest, regelt die Veröffentlichung der Berichte und setzt Fristen für die Ausführung der verschiedenen Tätigkeiten. Die Organisationsstruktur des Rechnungshofs wurde ebenfalls entsprechend dem neuen Gesetz angepasst.

Im Bereich der Kontrolle der strukturpolitischen Ausgaben hat Slowenien ein Management- und Kontrollsystem für die ISPA-Hilfen eingeführt, das generell als zufriedenstellend bewertet wird und eine angemessene Abwicklung der Maßnahmen gewährleistet. Slowenien hat auch bereits mit der Mängelanalyse im Vorfeld der Einführung des EDIS-Systems für die künftige dezentrale Durchführung der Hilfen begonnen. Im November 2001 erging ein vorläufiger Kommissionsbeschluss, mit dem die voll dezentralisierte Verwaltungszuständigkeit für SAPARD der einschlägigen Agentur übertragen wird. Die Leitlinien der Kommission für die Bescheinigung der Jahresabschlüsse wurden von Slowenien ordnungsgemäß umgesetzt; die entsprechenden Verfahren wurden für gut befunden.

Im Juli 2002 wurde die Abteilung Haushaltskontrolle des Finanzministeriums als Betrugsbekämpfungskoordinator benannt und mit der Koordinierung aller legislativen, administrativen und operativen Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften beauftragt. Bei dieser Gelegenheit wurde außerdem eine inter- institutionelle Arbeitsgruppe eingerichtet, die für eine effektive Zusammenarbeit mit den übrigen, für den Schutz der Gemeinschaftsinteressen zuständigen Gremien Sloweniens sorgen soll.

Gesamtbewertung

Im Bereich der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen trägt das neue Gesetz über die öffentlichen Finanzen mit seinen sekundären Rechtsvorschriften den international anerkannten Prüfstandards wie auch den EG-Anforderungen betreffend die Rechen- schaftspflicht der mittelbewirtschaftenden Stellen, die Einrichtung funktionell unab- hängiger interner Rechnungsprüfungsreferate in den verschiedenen ausgabentätigenden Haushaltsdiensten und eine zentrale Harmonisierungsinstanz für die Prüfmethodik in vollem Umfang Rechnung. Das Finanzministerium hat außerdem tertiäre Vorschriften in Form von Handbüchern für die interne Rechnungsprüfung, einschließlich eines Verhaltenskodex für den internen Prüfer, erlassen; die verschiedenen, einschlägig zuständigen Ministerien werden auf der Grundlage der vorgenannten Handbücher jeweils eine Prüfcharta ausarbeiten. Des weiteren wurden Handbücher für Finanzmanagement und -kontrolle herausgeben. Das im Januar 2001 erlassene neue Rechnungsprüfungs- gesetz gewährleistet eine angemessene externe Rechnungsprüfungsfunktion. Die Geschäftsordnung und der Umfang der Prüfungszuständigkeit des nationalen Rechnungshofs sowie die Mechanismen zur Erörterung seiner Berichte im Parlament entsprechen den INTOSAI (International Organisation of Supreme Audit Institutions) - Standards. Um seine Beitrittsvorbereitungen im Bereich der externen Rechnungsprüfung zu vervollständigen, muss Slowenien nunmehr möglichst umgehend das Prüfhandbuch für den Rechnungshof fertig stellen.

Zum Schutz der finanziellen Interessen der EG dürfte dank der neu eingerichteten Koordinierungsstelle für die Betrugsbekämpfung nunmehr eine effektive Zusammen- arbeit mit der Kommission (OLAF) und den einschlägig zuständigen slowenischen Gremien gewährleistet sein. Dies erfordert u.a. ein funktionsfähiges System für den Informationsaustausch mit der Kommission (OLAF). Generell sollte eine grundlegende Überarbeitung des geltenden Vorschriftsrahmens stattfinden, um zu ermitteln, welche Anpassungen nötig sind, um dieser Stelle eine ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Koordinierungsaufgaben zu ermöglichen.

Bei den strukturpolitischen Ausgaben ist unbedingt noch eine umfassende Beschreibung der angewandten Systeme (Prüfpfad) erforderlich. Slowenien muss außerdem seine Arbeiten zur Einführung des EDIS-Systems bis Mitte 2003 verstärkt und beschleunigt fortsetzen, damit die Akkreditierungsverfahren im zweiten Halbjahr 2003 zum Abschluss gebracht werden können.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Slowenien seine Systeme für Finanzmanagement und -kontrolle sowie interne Rechnungsprüfung zwar bereits weitgehend den international anerkannten Standards und den in den EU- Mitgliedstaaten üblichen Praktiken angepasst habe, dass seine bisherigen Ergebnisse im Bereich des Aufbaus und der Anwendung institutioneller Strukturen jedoch noch verbesserungsbedürftig seien. Weitere Anstrengungen sind nach Auffassung der Kommission auch hinsichtlich der Stärkung der Finanzkontroll- und Rechnungsprüfungs- funktionen erforderlich.

Seit der Stellungnahme hat Slowenien bei der Anpassung seiner internen und externen Kontrollsysteme nach Maßgabe der Grundsätze des effizienten Finanzmanagements bedeutende Fortschritte erzielt. Ebenso erfolgreich waren auch seine Bemühungen um eine hinlängliche Überwachung der strukturpolitischen Ausgaben und einen angemessenen Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften. Insgesamt ist Slowenien mit seinen Beitrittsvorbereitungen gut vorangekommen.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien hat keine Übergangsregelung beantragt und erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen für den Beitritt abzuschließen, muss Slowenien sich nunmehr gezielt für die Gewährleistung einer effizienten internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen nach Maßgabe des eingangs genannten neuen Gesetzes und der verbundenen Sekundärvorschriften, für eine rationelle Bewirtschaftung der Heranführungshilfen und der künftigen Strukturfondsmittel sowie für die Stärkung des rechtlichen Rahmens und der administrativen Kapazitäten mit Blick auf einen hinlänglichen Schutz der finanziellen Interessen der EG einsetzen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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