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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt SloweniensUnterabschnitteKapitel 29: Finanz- und HaushaltsbestimmungenFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht konnte Slowenien Fortschritte in diesem Bereich erzielen. Aufgrund der im Oktober 2001 verabschiedeten Änderungen des Gesetzes über die öffentlichen Finanzen wurden beim Staatshaushalt und bei den von der EG kofinanzierten Maßnahmen weitere Fortschritte erzielt. Mit diesen Änderungen wurde die Verabschiedung von zweijährigen staatlichen Haushaltsplänen eingeführt. Zusammen mit der jährlichen Ausarbeitung eines mittelfristigen gesamtfiskalischen Rahmens stellt dies einen Fortschritt bei der mittelfristigen Haushaltsplanung dar. Auf der Grundlage der Entwicklungsprioritäten, die in der Begründung zum Haushalt für den Zeitraum 2002- 2005 niedergelegt sind, wurde der staatliche Haushaltsplan für die Jahre 2002 und 2003 im Dezember 2001 verabschiedet. Mit den im Mai 2002 verabschiedeten Änderungen an dem Dekret über die Kriterien und Verfahren für die Ausarbeitung des nationalen Haushaltsentwurfs wurde die Ausarbeitung von mittelfristigen Dokumenten im Vorfeld der Aufstellung des nationalen Haushaltsplans noch erleichtert. Mit den im Juni 2002 verabschiedeten Änderungen der Vorschriften über den Haushaltsvollzug wurden das System der Zahlungen aus den EG- Heranführungsfonds sowie die nationale Kofinanzierung verbessert. Mit diesen Änderungen wird auf eine schrittweise Anpassung an das Zahlungssystem abgezielt, das für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds verwendet wird . Was das Eigenmittelsystem anbelangt, so wurden geeignete Maßnahmen getroffen, um eine angemessene Koordinierung zwischen den verschiedenen Behörden, die an der Anwendung des Eigenmittelsystems beteiligt sind, sicherzustellen. Im Berichtszeitraum wurden auch deutliche Verbesserungen bei der BSP-Berechnung gemäß dem ESVG 95 erzielt. In dem für EG-Fragen zuständigen Haushaltsreferat des Finanzministeriums wurde intensiv auf eine angemessene Überwachung der Grundlagen (Zölle und andere traditionelle Eigenmittel, MwSt.-Grundlage, BSP) und auf die Berechnung und Mitteilung der an den Gemeinschaftshaushalt abzuführenden Beträge hingearbeitet. In diesem Zusammenhang fanden auch Fortbildungskurse für das Personal statt. GesamtbewertungDer Rechtsrahmen für die Haushaltsführung und für die Transparenz und Effizienz beim Umgang mit den Finanzmitteln, die in den Gemeinschaftshaushalt fließen bzw. aus diesem bereitgestellt werden, ist weitgehend eingerichtet. Für die mittelfristigen Haushaltsausgaben sind alle Planungs- und Überwachungsmechanismen, einschließlich der Kofinanzierung, eingerichtet worden. Mit der Verabschiedung des zweijährigen Haushaltsplans für 2002 und 2003 sind wichtige Maßnahmen auf dem Weg zu einer mittelfristigen Haushaltsplanung getroffen worden. Die Vorbereitungen für die Anwendung des Besitzstandes auf Eigenmittel kommen insgesamt gut voran. Es gibt bereits alle Institutionen, die an dem Eigenmittelsystem beteiligt sein werden. Ein spezielles Referat, das für EG-Fragen zuständige Haushaltsreferat, das in der für die Haushaltsplanaufstellung und -ausführung zuständigen Abteilung des Finanzministeriums angesiedelt ist, koordiniert die Einrichtung der notwendigen Verfahren und Infrastrukturen sowie die Festlegung der Kompetenzen im Eigenmittelbereich. In diesem Referat sind zur Zeit drei Personen tätig. Eine Betrugsbekämpfungsstelle, die unter anderem für Betrug in den Bereichen Zoll und MwSt. zuständig ist, wurde bereits im Juli 2001 eingerichtet, dort sind gegenwärtig sieben Personen beschäftigt, geplant ist die Beschäftigung von 12 Personen. Slowenien ist bei der Anpassung der Rechtsvorschriften im statistischen Bereich bereits gut voran gekommen und kann seine BSP-und MwSt.-Grundlage unter Anwendung des ESVG 95-Konzepts vorhersagen. Es sind allerdings noch weitere qualitative und methodologische Verbesserungen bei der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und den BSP-Berechnungen notwendig, außerdem muss sich Slowenien immer noch um die Vollständigkeit der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bemühen. Die nationalen MwSt.-Rechtsvorschriften sind mit dem Besitzstand weitgehend vereinbar. Im Jahr 2003 sind zwei weitere Überprüfungen des MwSt.-Gesetzes geplant, um die noch bestehenden Unvereinbarkeiten zwischen dem nationalen System und dem Gemeinschaftssystem zu beseitigen und Vorschriften über die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs einzuführen. Bei den Eigenmitteln müssen noch große Anstrengungen unternommen werden, um den Gewogenen Mittleren Satz (GMS) gemäß dem ESVG 95-Konzept berechnen und die Auswirkungen der im Rahmen des Steuerkapitels vereinbarten Sonderregelungen auf die MwSt.-Grundlage bestimmen zu können. Slowenien sollte weiterhin an der MwSt.-Simulationsübung teilnehmen, die das Schlüsselinstrument darstellt, um die Kapazität Sloweniens in Bezug auf die MwSt.- Eigenmittel effizient zu testen. Signifikante Anstrengungen sind auch notwendig, um die gegenwärtige MwSt.-Erhebung zu verbessern. Die slowenischen Zollvorschriften sind mit dem Besitzstand fast vollständig vereinbar. Slowenien dürfte in der Lage sein, den Zollkodex der Gemeinschaften und dessen Durchführungsvorschriften ab dem Beitrittstag anzuwenden. Die administrativen Infrastrukturen sowie ein komplexes IT-System für Zollabfertigung und Rechnungsführung sind eingerichtet, sie dürften noch vor dem Beitritt mit den EG- Standards (TARIC) vereinbar sein. Die Gültigkeit von Sicherheiten wird vom System automatisch überprüft. 97% der Zollanmeldungen werden über EDI (Electronic Data Interchange) bearbeitet. Ein IT-gestütztes System zur Risikoanalyse wird gegenwärtig für die Zollabfertigung eingeführt. Slowenien muss sein System der Berichterstattung über Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten noch ausarbeiten, zudem müssen noch einige Vorschriften in Verbindung mit Berichterstattung und Rechnungsführung (A- und B-Buchführung) rechtzeitig zum Beitritt eingeführt werden. Auch die für die Erhebung von Zuckerabgaben notwendigen Verfahren sind noch nicht etabliert. Der notwendige Rechtsrahmen ist eingerichtet, das erforderliche Personal und die geeigneten Infrastrukturen für die Feststellung, buchmäßige Erfassung und Einziehung der Zölle und Zuckerabgaben sind vorhanden. Allerdings müssen bis zum Beitritt noch einige Verbesserungen vorgenommen werden, und für die Zuckerabgaben müssen noch Sondervorschriften ausgearbeitet werden SchlussfolgerungIn ihrer Stellungnahme von 1997 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Slowenien sein bestehendes Zollsystem überprüfen müsse, um zu gewährleisten, dass Eigenmittel gemäß den Gemeinschaftsbestimmungen festgestellt, überwacht und bereitgestellt werden. Um die BSP-Eigenmittel exakt zu berechnen, müsste außerdem die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung erheblich verbessert werden, um deren Zuverlässigkeit, Homogenität und Vollständigkeit zu gewährleisten. Eine Verfeinerung der Statistiken für die Erstellung der MwSt.-Eigenmittel-Grundlage wurde von der Kommission ebenfalls für sehr wichtig gehalten, was bedeuten würde, dass das MwSt.- System Sloweniens mit den gemeinschaftlichen Richtlinien vollständig in Einklang zu bringen sei. Seit dieser Stellungnahme hat Slowenien signifikante Fortschritte in diesen Bereichen erzielt, insbesondere bei der Anpassung seines Zollsystems und bei der Umsetzung des ESVG 95-Konzept. Der Rechtsrahmen für die Haushaltsführung und für die Transparenz und Effizienz beim Umgang mit den Finanzmitteln, die in den Gemeinschaftshaushalt fließen bzw. aus diesem bereitgestellt werden, ist weitgehend eingerichtet. Slowenien ist in diesem Bereich bei seinen Beitrittsvorbereitungen bereits weit vorangekommen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgesetzt. Im Allgemeinen erfüllt Slowenien die Verpflichtungen, die es während der Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich übernommen hat. Um die Vorbereitungen für den Beitritt abzuschließen, muss sich Slowenien jetzt auf eine weitere Umsetzung des ESVG 95-Konzepts konzentrieren. Slowenien muss sich insbesondere bemühen, die Berechnung der MwSt.-Grundlage gemäß dem ESVG 95- Konzept zu verbessern und mehr Vollständigkeit der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung für die Bestimmung der BSP-Eigenmittel zu garantieren, damit es seine Beiträge zu jeder Eigenmittelkategorie der Gemeinschaften ordnungsgemäß feststellen und bereitstellen kann. Slowenien muss auch bestimmen, welche Dienststellen für die Feststellung, buchmäßige Erfassung und Kontrolle der Zuckerabgaben zuständig sein werden. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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