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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

3.2. Übersetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in die Landessprache

Die Bewerberländer müssen die verschiedenen Rechtstexte, die den gemeinschaftlichen Besitzstand bilden, bis zu ihrem Beitritt zur Union in die Landessprache übersetzt haben. Allein die Rechtsakte des Primär- und Sekundärrechts haben einen geschätzten Umfang von 60.000 bis 70.000 Amtsblattseiten. Im Zusammenhang mit der Übersetzung des Besitzstandes hat der Gerichtshof festgelegt, welche wichtigen Urteile vorrangig zu übersetzen sind (rund 15.000 Seiten). Die Bewerberländer werden bei dieser Aufgabe im Rahmen von PHARE unterstützt. Mit Hilfe von TAIEX wurde eigens eine Datenbank eingerichtet, die der Erfassung aller von den Bewerberländern übersetzten Rechtsakte und der Weiterleitung der Übersetzungen an Kommission und Rat dient. Die Sprachjuristen der Kommission und des Rates, die die übermittelten Texte überprüfen, halten regelmäßige Sitzungen ab und stehen in Kontakt zu den Vertretern der zentralen Koordinierungsstellen für Übersetzungen in den einzelnen Ländern.

Für diese Aufgabe sind die 38 Mitarbeiter der Übersetzungsabteilung der Behörde für europäische Angelegenheiten zuständig, die auch Übersetzungen an Freiberufler vergibt. Die juristische Überprüfung ist Aufgabe des juristischen Dienstes, der 2001 innerhalb dieser Behörde 2001 eingerichtet wurde und über 8 Mitarbeiter verfügt.

Bis September 2002 wurden 7.300 Seiten revidierter Text und 30.200 Seiten unrevidierter Text in der dafür eingerichteten Datenbank der Kommission erfasst. Nach slowenischen Angaben wurden bislang alle Rechtsakte des Primärrechts und insgesamt ungefähr 34.000 Amtsblattseiten übersetzt, von denen nur ungefähr 10.000 revidiert sind. Unabhängig vom Ergebnis der Beitrittsverhandlungen sind in diesem Bereich weitere Anstrengungen erforderlich. Obwohl Slowenien weitere Fortschritte bei der Übersetzung des Besitzstands gemacht hat, ist das allzu schleppende Vorankommen bedenklich. Slowenien muss seine Anstrengungen in diesem Bereich deutlich verstärken.

Auch der Ausbildung von Konferenzdolmetschern ist gebührende Aufmerksamkeit zu widmen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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