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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

C. Schlussfolgerung

[*]

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Schluss, dass Slowenien die politischen Kriterien erfüllt. Seither hat das Land beträchtliche Fortschritte bei der weiteren Konsolidierung und Stabilisierung seiner Institutionen erzielt, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten gewährleisten. Diese Entwicklung hat sich auch im vergangenen Jahr bestätigt. Slowenien erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Slowenien hat durch die Annahme von Gesetzen über Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, öffentliche Einrichtungen und die Staatsverwaltung deutliche Fortschritte bei der Reform der öffentlichen Verwaltung erzielt. Damit verfügt Slowenien nun über alle erforderlichen Rahmenvorschriften für die Durchführung der Reform. Wichtig ist, dass diese Gesetze nun auch in vollem Umfang umgesetzt werden.

Durch Änderungen der Rechtsvorschriften und die Annahme von Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren wurde die Justizreform weiter vorangetrieben. Slowenien hat den Bedarf anerkannt, diese Situation weiter zu verbessern.

In Slowenien werden die Menschenrechte und Grundfreiheiten weiterhin geachtet.

Bereits in der Stellungnahme von 1997 wurden die Reformbemühungen anerkannt, die die slowenischen Behörden zur Umgestaltung der Wirtschaft unternommen hatten. Seit der Stellungnahme hat sich die Wirtschaftsleistung trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen weiter verbessert. Die makroökonomische Stabilität wurde erreicht und die Reformen ausgeweitet, wobei die slowenischen Behörden sich entschlossen weiter darum bemüht haben, den mit dem EU-Beitritt verbundenen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden

Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass Slowenien über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt. Die Beibehaltung des derzeitigen Reformkurses dürfte es Slowenien ermöglichen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Als weiterer Fortschritt könnte die Verringerung der Inflationsrate durch die Abschaffung der Lohn- und Preisindexierung und eine gezieltere Ausrichtung der makroökonomischen Politik erzielt werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken, sollten die Strukturreformen beschleunigt werden, z.B. durch die endgültige Auflösung der slowenischen Entwicklungsgesellschaft und die weitere Privatisierung des Finanzsektors.

Seit der Stellungnahme hat Slowenien sehr gute Fortschritte bei der Übernahme und Umsetzung des Besitzstands und dem Aufbau der für die Umsetzung und Durchsetzung erforderlichen Institutionen erzielt.

Im vergangenen Jahr ist Slowenien weiter vorangekommen, insbesondere in den Bereichen Freizügigkeit, Fischerei, Wirtschafts- und Währungsunion, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Regionalpolitik, Umwelt und Finanzkontrolle. Weitere begrenzte Fortschritte konnten im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz verzeichnet werden.

Insgesamt hat Slowenien in vielen Bereichen ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht und ist bei der Schaffung angemessener Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung des Besitzstands auf den meisten Gebieten weit fortgeschritten, auch wenn es noch weiterer Anstrengungen bedarf. Um die verbleibenden Lücken zu schließen, wurden insbesondere in den Verhandlungen und im Rahmen des Aktionsplans detaillierte Pläne vereinbart.

Slowenien ist auch bei der Rechtsangleichung in den Schlüsselbereichen des Binnenmarkts gut vorangekommen, wobei die meisten der erforderlichen Institutionen bereits geschaffen wurden und reibungslos arbeiten. Was den freien Warenverkehr anbetrifft, so hat Slowenien bei der Rechtsangleichung und Gewährleistung funktionierender Institutionen gute Fortschritte erzielt. Einige Teile des Besitzstands wurden jedoch noch nicht übernommen, dies betrifft vor allem sektorspezifischen Vorschriften über Lebensmittel und andere Bereiche sowie das öffentliche Auftragswesen. Die neuen Institute für Normung und Zertifizierung funktionieren gut. Ihre Verwaltungskapazität sollte weiter ausgebaut und die Marktüberwachungssysteme gestärkt werden. Nach der Annahme wichtiger Rechtsvorschriften im vergangenen Jahr, hat Slowenien die Schaffung des erforderlichen Rechtsrahmens für die Freizügigkeit fast abgeschlossen. Allerdings sind noch gewisse Einzelheiten in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen zu regeln, und auch die Rechtsangleichung im Bereich der Bürgerrechte muss bis zum Beitritt vollendet werden. Die slowenischen Rechtsvorschriften im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs entsprechen bereits weitgehend dem Besitzstand und sollten nun endgültig angeglichen werden. Die entsprechende Verwaltungskapazität, einschließlich der Aufsicht im Bereich Finanzdienstleistungen, muss weiter gestärkt werden. Die Beitrittsvorbereitungen auf dem Gebiet des freien Kapitalverkehrs sind bereits weit gediehen und wurden durch die Annahme neuer Rechtsvorschriften im letzten Jahr und die Abschaffung einiger Beschränkungen bei Geldtransaktionen weiter vorangebracht. Besondere Aufmerksamkeit ist der Verzögerung bei der Beseitigung von Beschränkungen ausländischer Direktinvestitionen in Investmentfonds und Verwaltungsgesellschaften zu widmen, und auch die Beitrittsvorbereitungen im Bereich der Zahlungssysteme müssen noch abgeschlossen werden. Im Bereich des Gesellschaftsrechts hat Slowenien einen guten Stand erreicht, allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Rechtsangleichung abzuschließen. Slowenien sollte sich außerdem weiterhin um die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum bemühen. Was die Wettbewerbspolitik anbetrifft, so konnte Slowenien im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen angemessene Fortschritte verzeichnen und sollte sich nun auf den Abschluss der Rechtsangleichung und die ordnungsgemäße Durchsetzung der Vorschriften konzentrieren, um einen echten Wettbewerb auf dem slowenischen Markt zu gewährleisten.

Die Rechtsangleichung im Bereich der Steuern wurde fortgesetzt, so dass Slowenien nun den einschlägigen Besitzstand fast vollständig übernommen hat. Auch hier sollte Slowenien die Rechtsangleichung zum Abschluss bringen. Im Bereich des Zolls hat Slowenien bereits ein hohes Maß an Übereinstimmung erzielt und sollte seine Anstrengungen nun auf die Beseitigung der letzten Unstimmigkeiten mit dem Besitzstand und den weiteren Ausbau der Verwaltung im Rahmen der eingeleiteten Reform konzentrieren. Die IT-Systeme müssen in beiden Bereichen weiterentwickelt werden, um den elektronischen Datenaustausch zwischen der EU und Slowenien zu gewährleisten.

Slowenien hat im Bereich der Landwirtschaft durch die Annahme neuer Rechtsvorschriften, den Aufbau einiger neuer Institutionen und die Zulassung der SAPARD-Stelle insbesondere bei der Pflanzen- und Tiergesundheit stetige Fortschritte erzielt. Bei der Modernisierung der lebensmittelverarbeitenden Betriebe kann Slowenien eine gute Erfolgsbilanz vorweisen. Slowenien sollte sich nun auf die Stärkung der Verwaltungskapazität, die Vervollständigung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie die Einführung angemessener und die Gewährleistung reibungslos funktionierender Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen, insbesondere an den Grenzen, konzentrieren.

Slowenien hat im Bereich der Fischerei gute Fortschritte gemacht und der allgemeine Stand ist zufriedenstellend. Der Schwerpunkt in diesem Bereich ist auf die ausstehende Rechtsangleichung und die Stärkung der Um- und Durchsetzung zu setzen.

Auch im Bereich Verkehr wurden durch den Aufbau neuer Institutionen weitere Fortschritte erzielt. Insgesamt ist die Lage in diesem Bereich gut, obwohl einige Verzögerungen beim Schienenverkehr aufgetreten sind. Slowenien muss seine Anstrengungen nun darauf konzentrieren, die Rechtsangleichung abzuschließen und die Verwaltungskapazität zu stärken. Die Beitrittsvorbereitungen im Energiesektor wurden fortgesetzt und haben nun einen guten Stand erreicht. Die Kapazität der Verwaltungen, insbesondere der Aufsichtsbehörde und der Behörde für nukleare Sicherheit, muss weiter gestärkt werden. Bei letzterer muss de jure ihre Unabhängigkeit von der Förderung der Nutzung nuklearer Energie gewährleistet sein.

Slowenien hat seit dem Vorjahresbereicht sehr gute Fortschritte bei der Schaffung der für die Regionalpolitik zuständigen Strukturen erzielt und die Vorbereitungen für die Umsetzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds sind weit gediehen. Diese Fortschritte sollten fortgesetzt werden, auch auf der Ebene der technischen Vorbereitung von Projekten, die im Rahmen dieser Fonds förderwürdig sind. Die Rechtsangleichung im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung ist im letzten Jahr vor allem durch die Annahme des Gesetzes über die Beschäftigungsverhältnisse beträchtlich vorangekommen. Insgesamt wurden in diesem Bereich gute Fortschritte erzielt, und Slowenien sollte seine Anstrengungen nun auf die Stärkung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften über Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, einschließlich der Gewerbeaufsicht, konzentrieren.

Im Bereich Umwelt hat Slowenien mit der Annahme wichtiger neuer Rechtsvorschriften im vergangenen Jahr ein hohes Maß an Übereinstimmung erreicht. Es sollte sich nun auf die vollständige Übernahme horizontaler Rechtsvorschriften, die bereits überfällige Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und die Sicherung ausreichender Investitionen für die Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften im Umweltbereichkonzentrieren. Obwohl die Rechtsangleichung im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz bereits ein hohes Niveau erreicht hat, ist sie noch nicht vollständig abgeschlossen, und die Verwaltungskapazität muss noch verbessert werden.

Gute Fortschritte wurden im letzten Jahr auch beim Postwesen durch die Verabschiedung des Postgesetzes erzielt, so dass die Beitrittsvorbereitungen weit vorangeschritten sind. Besondere Aufmerksamkeit sollte nun der Stärkung des Wettbewerbs im Telekommunikationssektor gewidmet werden. Auch in Bezug auf Kultur und audiovisuelle Medien sind die Beitrittsvorbereitungen gut vorangekommen, allerdings müssen auch in diesem Bereich die Rechtsangleichung noch abgeschlossen und die Institutionen gestärkt werden.

Slowenien hat auch im Bereich Justiz und Inneres bei seinen Beitrittsvorbereitungen einen guten Stand erreicht, insbesondere durch die Einrichtung neuer Institutionen. Die Rechtsangleichung ist weit gediehen, einige Lücken, insbesondere bei den Vorschriften über Asyl und Migration, müssen jedoch noch geschlossen werden. Die Institutionen müssen ausgebaut werden, und Slowenien sollte sich im Einklang mit dem Schengen- Aktionsplan weiterhin für den Ausbau der Kapazität und der Infrastrukturen von Grenzkontrollen - insbesondere an den künftigen Außengrenzen der EU - einsetzen.

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht wurden sehr gute Fortschritte im Bereich Finanzkontrolle erreicht, und die Beitrittsvorbereitungen sind in diesem Bereich weit fortgeschritten. Slowenien sollte sich nun auf die wirksame Umsetzung konzentrieren und die vorgesehene Stärkung der Verwaltungskapazität für die öffentliche interne Finanzkontrolle gewährleisten.

Slowenien hat seine Verwaltungskapazität zur Umsetzung des Besitzstands im Berichtszeitraum weiter ausgebaut. Das Land verfügt inzwischen über die meisten Institutionen, die für die Umsetzung des Besitzstands erforderlich sind, und sollte sich jetzt in erster Linie um deren angemessene Ausstattung bemühen, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können. Slowenien sollte sich weiterhin um die Verbesserung seiner Verwaltungskapazität bemühen, insbesondere in folgenden Bereichen: freier Dienstleistungsverkehr, Landwirtschaft, Fischerei, Schienenverkehr, Energie, Telekommunikation, Kultur und audiovisuelle Medien, Umwelt, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Justiz und Inneres. Besondere Aufmerksamkeit ist den Strukturen für die Umsetzung der erst ab dem Beitritt geltenden Teile des Besitzstands zu widmen, insbesondere im Hinblick auf die ordnungsgemäße und effiziente Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln.

Die Beitrittsverhandlungen über 28 Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Slowenien erfüllt insgesamt die Verpflichtungen, die es in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist. Allerdings sind Verzögerungen bei der Abschaffung von Beschränkungen ausländischer Direktinvestitionen in Investmentfunds und Verwaltungsgesellschaften, bei der Einführung eines Registers für Fischereifahrzeuge, bei der Schaffung der Rechtsgrundlage für die Umstrukturierung des Schienenverkehrs und bei der Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung eingetreten. Diese noch ausstehenden Maßnahmen müssen in Angriff genommen werden.

Angesichts der seit der Stellungnahme erzielten Fortschritte sowie des von Slowenien bisher erreichten Stands der Rechtsangleichung und der Verwaltungskapazitäten und seiner Bilanz in Bezug auf die Erfüllung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen ist die Kommission der Ansicht, dass das Land in der Lage sein dürfte, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erfüllen. In der Zeit bis zum Beitritt muss Slowenien die Vorbereitungen im Einklang mit den Verpflichtungen fortsetzen, die es in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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