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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens
Alle
verbleibenden Rahmenvorschriften für die Reform der öffentlichen Verwaltung,
für die besonders dringender Handlungsbedarf festgestellt worden war, wurden
verabschiedet. Es wurden einige Maßnahmen getroffen zur Verbesserung der
Funktionsfähigkeit der Justiz und zum weiteren Abbau des Rückstands bei den
Gerichten, einschließlich der im Aktionsplan vorgesehenen Änderungen am
Gerichtsgebührengesetz, am Gesetz über die Vollstreckung gerichtlicher
Entscheidungen in Zivil- und Versicherungssachen sowie am Gesetz über das
Justizwesen. Die übrigen im Aktionsplan genannten Rechtsvorschriften müssen
noch verabschiedet werden. An der Durchführung des Herkules-Projekts wurde
weitergearbeitet, und außerdem wurde eine Analyse der Ursachen des Rückstands
bei den Gerichten vorgenommen. Trotz dieser Maßnahmen gelang es allerdings
nicht, die Rückstände zu reduzieren. Insgesamt betrachtet wurden die
prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für den Bereich der politischen
Kriterien teilweise erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans
verläuft im Großen und Ganzen wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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