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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

Kapitel 1: Freier Warenverkehr

Das neue Normungsinstitut hat seine Arbeit aufgenommen; zurzeit wird das Personal, wie geplant, aufgestockt. Slowenien hat bisher 99,5 % aller CEN-Normen, 99 % aller CENELEC-Normen und 91 % der harmonisierten ETSI-Normen übernommen. Fortschritte wurden erzielt bei der Annahme der traditionellen sektorspezifischen Rechtsvorschriften und der nach dem neuen Konzept verfassten Richtlinien, wobei hier allerdings noch weitere Anstrengungen erforderlich sind. Was die Verwaltungsinfrastruktur angeht, so werden Anstrengungen unternommen, um die Konformitätsbewertungsgremien und Labors im Bereich des neuen Konzeptes und des Gesamtkonzepts zu verstärken, aber auch, um eine angemessene Koordinierung und Effizienz der Arbeit der slowenischen Marktüberwachungsbehörden sicherzustellen; diese Anstrengungen sollten fortgesetzt werden. Die Einrichtung des Amtes für Lebensmittel und Ernährung verzögert sich, und Slowenien muss weiterhin für die Vorbereitung der betroffenen Verwaltungsbehörden und Marktteilnehmer im Lebensmittelsektor auf die Umsetzung der Grundsätze der Gemeinschaft im Bereich der Lebensmittelsicherheit sorgen. Slowenien hat eine interministerielle Gruppe eingesetzt und einen internen Screeningprozess eingeleitet, um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften in den nicht harmonisierten Bereichen mit Artikel 28, 29 und 30 des Vertrags in Einklang stehen; zurzeit wird, wie im Aktionsplan vorgesehen, zusätzliches Personal eingestellt. Bei der Stärkung des Amtes für das öffentliche Auftragswesen und der Staatlichen Kontrollkommission wurden Fortschritte gemacht, auch bei der im Aktionsplan vorgesehenen Personalaufstockung; hier sollte man sich um weitere Fortschritte bemühen. Insgesamt betrachtet wurden die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für den Bereich des freien Warenverkehrs teilweise erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans verläuft im Großen und Ganzen wie vorgesehen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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