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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens
Slowenien hat sich weiter bemüht um die Aufhebung der noch bestehenden
Beschränkungen für kurzfristige Kapitalbewegungen, um die Liberalisierung des
Kapitalverkehrs abzuschließen. Es gibt nur noch wenige kleinere
Einschränkungen. Wesentliche Teile der Zweiten Richtlinie gegen Geldwäsche
sind bereits umgesetzt, und die slowenischen Rechtsvorschriften stehen mit
den Empfehlungen der Arbeitsgruppe ,,Finanzielle Maßnahmen gegen die
Geldwäsche`` im Einklang. Die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft
für diesen Bereich wurden weitgehend erreicht.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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