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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens
Die Gewährung nicht transparenter staatlicher Beihilfen durch die
slowenische Entwicklungsgesellschaft wurde beendet. Die Rechtsvorschriften
über die Wirtschaftszonen wurden abgeändert, sodass nun die Bestimmungen über
Steuerermäßigungen mit den für staatliche Beihilfen geltenden Grundsätzen des
gemeinschqftlichen Besitzstandess im Einklang stehen. Die
Verwaltungskapazität der Wettbewerbsbehörde wurde durch Schulungsmaßnahmen
und die Aufstockung des Personals auf 12 verbessert, doch sollten weitere
Anstrengungen unternommen werden, um eine ausreichende Mittelausstattung der
Behörde sicherzustellen. Slowenien sollte die Schulung des Justizpersonals in
allen Bereichen der Wettbewerbspolitik intensivieren. Die prioritären Ziele
der Beitrittspartnerschaft für diesen Bereich wurden teilweise erreicht. Die
Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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