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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

Kapitel 10: Steuern

Die Rechtsangleichung unter besonderer Berücksichtigung der Mehrwertsteuervorschriften und der Verbrauchsteuervorschriften wurde fortgeführt. Es bestehen nur noch einige kleinere Abweichungen in den Rechtsvorschriften, und die innergemeinschaftlichen Handelsbestimmungen müssen noch umgesetzt werden. Um zu gewährleisten, dass die derzeitigen und künftigen Rechtsvorschriften mit den im Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung verankerten Grundsätzen übereinstimmen, wurden entsprechende Maßnahmen getroffen, und eine Legislativkommission führt eine Bewertung durch. Die Stärkung der Verwaltungskapazität und der Kontrollverfahren sowie die Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit und der gegenseitigen Amtshilfe bei der Umsetzung des Besitzstands wurden fortgesetzt. Die im Aktionsplan vorgesehene Konsolidierung der Aufgaben innerhalb der örtlichen Steuerämter verläuft programmgemäß. Slowenien setzt die Entwicklung von IT-Systemen für den elektronischen Datenaustausch mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten fort, wofür besonders dringender Handlungsbedarf festgestellt worden war. Die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen werden in die Tat umgesetzt, einschließlich eines Strategieplans der Steuerverwaltung für den Zeitraum 2001-2004 unter besonderer Betonung der IT-Strategie. Die Machbarkeitsstudie zum Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (VIES) wurde im Januar 2002 durchgeführt. Das zentrale VIES-Projekt wurde eingeleitet; zurzeit bemüht man sich intensiv darum, das System operationell zu machen. Die Richtlinie ¸über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren wurde teilweise umgesetzt, die vollständige Umsetzung wird vorbereitet. Die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für den Steuerbereich wurden teilweise erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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