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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens
Die Bemühungen der Sozialpartner um Ausbau ihrer Kapazitäten gehen weiter.
Sie werden gehört bei der Abfassung von Rechtsvorschriften und bei der
Ausarbeitung und Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Fragen der
Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EU, etwa der gemeinsamen Erklärung zur
Eingliederung, dem Gemeinsamen Bewertungspapier und der ESF-Programmplanung.
Slowenien hat mit der Verabschiedung der neuen Gesetze über die
Beschäftigungsverhältnisse bzw. über Elternschutz und Familienbeihilfen die
Rechtsangleichung im Bereich der Sozial- und Beschäftigungspolitik nahezu
abgeschlossen, insbesondere im Bereich Arbeitsrecht. Ferner hat Slowenien
seine Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am
Arbeitsplatz sowie öffentliche Gesundheit weiter angeglichen. Es fehlt noch
eine Gleichstellungsstelle im Bereich Bekämpfung von Diskriminierung. Der
Ausbau der Verwaltungskapazität der einschlägigen Einrichtungen ist in Gange,
muss aber intensiviert werden. Die Gewerbeaufsichtsämter müssen personell
besser ausgestattet werden. Die Umsetzung des Besitzstands im Bereich
öffentliche Gesundheit verläuft reibungslos. Allerdings müssen die
Laborkapazitäten weiter ausgebaut werden. Fortschritte gibt es weiterhin im
Zusammenhang mit der Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.
Slowenien hat damit begonnen, in Zusammenarbeit mit der Kommission eine
gemeinsame Erklärung zur Eingliederung zu verfassen. Damit wurden die
prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für den Bereich Sozialpolitik
und Beschäftigung weitgehend erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des
Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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