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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

Kapitel 14: Energie

Slowenien hat die Empfehlungen im Bericht des Rates über die nukleare Sicherheit im Rahmen der Erweiterung angenommen und ist zurzeit dabei, sie umzusetzen. Die Programme zur Verbesserung der Sicherheit sind bereits weit vorangekommen; das Gleiche gilt für die seismische Charakterisierung des Standorts Krsko. Die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Regulierungsbehörde für Kernenergie wurden im kürzlich angenommenen Gesetz über nukleare Sicherheit festgelegt, allerdings muss noch sichergestellt werden, dass die Regulierungsbehörde de iure von der Förderung der Kernenergie unabhängig ist. Das Personal muss, wie im Aktionsplan vorgesehen, weiter aufgestockt werden. Slowenien bereitet sich weiter auf den Energiebinnenmarkt vor. Im Gange ist die Vorbereitung auf eine vollständige Öffnung des Strommarktes im Januar 2003, ebenso des Erdgasmarktes für Verbraucher, die jährlich mindestens 25 m3 abnehmen. Die Zahl der Mitarbeiter der Energieagentur wurde auf 18 erhöht. Was die Versorgungssicherheit angeht, bemüht sich Slowenien weiter um die Anlage von Erdölvorräten für 90 Tage entsprechend dem Plan der Regierung; bis Ende 2001 bestanden Vorräte für 44 Tage. Slowenien hat die Energieeffizienz durch Annahme einer Reihe von Durchführungsverordnungen über Kennzeichnung und Normen der Energieeffizienz weiter verbessert. Insgesamt haben diese noch laufenden Maßnahmen bereits zu einem knapp 30-prozentigen Rückgang des Energieverbrauchs Sloweniens in den letzten fünf Jahren geführt. Die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für den Energiebereich wurden weitgehend erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.

Kapitel 19 und 20: Telekommunikation und Informationstechnologien/Kultur und audiovisuelle Medien Slowenien arbeitet weiter an der Konsolidierung der neu gegründeten Telekommunikations- und Rundfunkbehörde; hier war in der Beitrittspartnerschaft ein besonders dringender Handlungsbedarf festgestellt worden. Allerdings ist die Verwaltungskapazität der Behörde, was Personalausstattung, eigene Finanzierungsquellen und Verantwortung in Beschäftigungsfragen angeht, nach wie vor wenig ausgeprägt. Die Durchführung der im Aktionsplan festgelegten Maßnahmen geht weiter: die Telekommunikations- und Rundfunkbehörde wurde im Juni 2002 in die Telekommunikations-, Rundfunk- und Postbehörde umgewandelt. Die Zahl der Mitarbeiter wurde von 41 auf 46 erhöht. Gegenüber den im Aktionsplan vorgesehenen Personalaufstockungen sind die Fortschritte jedoch als eher langsam zu bezeichnen. Die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für diesen Bereich wurden nur in begrenztem Maße erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans verläuft langsam.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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