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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens
Slowenien hat die Empfehlungen im Bericht des Rates über die nukleare
Sicherheit im Rahmen der Erweiterung angenommen und ist zurzeit dabei, sie
umzusetzen. Die Programme zur Verbesserung der Sicherheit sind bereits weit
vorangekommen; das Gleiche gilt für die seismische Charakterisierung des
Standorts Krsko. Die Pflichten und Verantwortlichkeiten der
Regulierungsbehörde für Kernenergie wurden im kürzlich angenommenen Gesetz
über nukleare Sicherheit festgelegt, allerdings muss noch sichergestellt
werden, dass die Regulierungsbehörde de iure von der Förderung der
Kernenergie unabhängig ist. Das Personal muss, wie im Aktionsplan vorgesehen,
weiter aufgestockt werden. Slowenien bereitet sich weiter auf den
Energiebinnenmarkt vor. Im Gange ist die Vorbereitung auf eine vollständige
Öffnung des Strommarktes im Januar 2003, ebenso des Erdgasmarktes für
Verbraucher, die jährlich mindestens 25 m3 abnehmen. Die Zahl der Mitarbeiter
der Energieagentur wurde auf 18 erhöht. Was die Versorgungssicherheit angeht,
bemüht sich Slowenien weiter um die Anlage von Erdölvorräten für 90 Tage
entsprechend dem Plan der Regierung; bis Ende 2001 bestanden Vorräte für 44
Tage. Slowenien hat die Energieeffizienz durch Annahme einer Reihe von
Durchführungsverordnungen über Kennzeichnung und Normen der Energieeffizienz
weiter verbessert. Insgesamt haben diese noch laufenden Maßnahmen bereits zu
einem knapp 30-prozentigen Rückgang des Energieverbrauchs Sloweniens in den
letzten fünf Jahren geführt. Die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft
für den Energiebereich wurden weitgehend erreicht. Die Durchführung der
Maßnahmen des Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.
Kapitel 19 und 20: Telekommunikation und Informationstechnologien/Kultur
und audiovisuelle Medien Slowenien arbeitet weiter an der Konsolidierung der
neu gegründeten Telekommunikations- und Rundfunkbehörde; hier war in der
Beitrittspartnerschaft ein besonders dringender Handlungsbedarf festgestellt
worden. Allerdings ist die Verwaltungskapazität der Behörde, was
Personalausstattung, eigene Finanzierungsquellen und Verantwortung in
Beschäftigungsfragen angeht, nach wie vor wenig ausgeprägt. Die Durchführung
der im Aktionsplan festgelegten Maßnahmen geht weiter: die
Telekommunikations- und Rundfunkbehörde wurde im Juni 2002 in die
Telekommunikations-, Rundfunk- und Postbehörde umgewandelt. Die Zahl der
Mitarbeiter wurde von 41 auf 46 erhöht. Gegenüber den im Aktionsplan
vorgesehenen Personalaufstockungen sind die Fortschritte jedoch als eher
langsam zu bezeichnen. Die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für
diesen Bereich wurden nur in begrenztem Maße erreicht. Die Durchführung der
Maßnahmen des Aktionsplans verläuft langsam.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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