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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens

Kapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente

Was den besonders dringenden Handlungsbedarf bei der Verwaltungsgliederung angeht, hat sich Slowenien einverstanden erklärt, für den Planungszeitraum bis 2006 ein Einheitliches Programmplanungsdokument für das gesamte Territorium anzuwenden. Slowenien hat die wichtigsten Gremien benannt, die für die Verwaltung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds zuständig sind. Die Beschlüsse für die Bestimmung der endgültigen Durchführungsstruktur werden im Kontext des Entwurfs eines Einheitlichen Programmplanungsdokuments ausgearbeitet, das der Kommission im März 2003 vorgelegt werden dürfte. Die Verwaltungskapazität der an der Durchführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds beteiligten Einrichtungen, insbesondere der künftigen Verwaltungs- und Zahlstellen, wird verbessert. Es laufen Schulungsmaßnahmen und es wird weiteres Personal eingestellt. Das Personal des Nationalen Amtes für Regionalentwicklung im Wirtschaftsministerium wird aufgestockt. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um in allen betroffenen Einrichtungen die erforderlichen administrativen und fachlichen Kapazitäten so schaffen. Der Nationale Entwicklungsplan wurde vorgelegt. Auf der Grundlage dieses Plans hat Slowenien bereits mit der Vorbereitung des Entwurfs des im Aktionsplan vorgesehenen Einheitlichen Planungsdokuments begonnen. Auch die Vorarbeiten für den Aufbau der erforderlichen Begleitungs- und Bewertungssysteme sind angelaufen. Das Staatliche Amt für Regionalentwicklung hat ein Projekt zur Überwachung der Regionalentwicklung in die Wege geleitet mit dem Ziel, die Methoden für die Aufstellung eines Systems von Überwachungsindikatoren festzulegen. Slowenien bemüht sich weiterhin um die Angleichung an die spezifischen Bestimmungen über Finanzmanagement und -kontrolle. Die Haushaltskontrollbehörde hat, wie im Aktionsplan vorgesehen, ihr Personal aufgestockt. Slowenien bemüht sich um Maßnahmen zur technischen Vorbereitung von Projekten, die im Rahmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds förderwürdig sind. Insgesamt betrachtet wurden die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für den Bereich der Regionalpolitik teilweise erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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