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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens
Was den besonders dringenden Handlungsbedarf bei der Verwaltungsgliederung
angeht, hat sich Slowenien einverstanden erklärt, für den Planungszeitraum
bis 2006 ein Einheitliches Programmplanungsdokument für das gesamte
Territorium anzuwenden. Slowenien hat die wichtigsten Gremien benannt, die
für die Verwaltung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds zuständig sind.
Die Beschlüsse für die Bestimmung der endgültigen Durchführungsstruktur
werden im Kontext des Entwurfs eines Einheitlichen Programmplanungsdokuments
ausgearbeitet, das der Kommission im März 2003 vorgelegt werden dürfte. Die
Verwaltungskapazität der an der Durchführung der Strukturfonds und des
Kohäsionsfonds beteiligten Einrichtungen, insbesondere der künftigen
Verwaltungs- und Zahlstellen, wird verbessert. Es laufen Schulungsmaßnahmen
und es wird weiteres Personal eingestellt. Das Personal des Nationalen Amtes
für Regionalentwicklung im Wirtschaftsministerium wird aufgestockt.
Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um in allen betroffenen
Einrichtungen die erforderlichen administrativen und fachlichen Kapazitäten
so schaffen. Der Nationale Entwicklungsplan wurde vorgelegt. Auf der
Grundlage dieses Plans hat Slowenien bereits mit der Vorbereitung des
Entwurfs des im Aktionsplan vorgesehenen Einheitlichen Planungsdokuments
begonnen. Auch die Vorarbeiten für den Aufbau der erforderlichen Begleitungs-
und Bewertungssysteme sind angelaufen. Das Staatliche Amt für
Regionalentwicklung hat ein Projekt zur Überwachung der Regionalentwicklung
in die Wege geleitet mit dem Ziel, die Methoden für die Aufstellung eines
Systems von Überwachungsindikatoren festzulegen. Slowenien bemüht sich
weiterhin um die Angleichung an die spezifischen Bestimmungen über
Finanzmanagement und -kontrolle. Die Haushaltskontrollbehörde hat, wie im
Aktionsplan vorgesehen, ihr Personal aufgestockt. Slowenien bemüht sich um
Maßnahmen zur technischen Vorbereitung von Projekten, die im Rahmen der
Strukturfonds und des Kohäsionsfonds förderwürdig sind. Insgesamt betrachtet
wurden die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft für den Bereich der
Regionalpolitik teilweise erreicht. Die Durchführung der Maßnahmen des
Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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