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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Sloweniens
Die Umsetzung des Schengen-Aktionsplans wurde fortgeführt, einschließlich
der Vorbereitung auf die künftige Beteiligung am Schengener
Informationssystem. Wie vorgesehen, wurde innerhalb der Polizei die Direktion
für Grenzkontrollen eingerichtet. Allerdings sind Verzögerungen bei der
geplanten Bereitstellung von mehr Personal für Grenzkontrollen gegenüber dem
im Rahmen des Schengen-Aktionsplans vereinbarten Zeitplan festzustellen. Was
den besonders dringenden Handlungsbedarf bei den Asylfragen angeht, so wurde
der Rückstand bei den Asylanträgen aufgearbeitet, aber die Annahme der
Durchführungsbestimmungen zu den Asylvorschriften steht immer noch aus.
Asylbewerberheim und Ausländerzentrum wurden räumlich getrennt, neue Gebäude
sind in Bau. Fortschritte wurden bei der Bekämpfung der organisierten
Kriminalität erzielt, insbesondere durch Ausweitung der Internationalen
Zusammenarbeit in diesem Bereich; die Koordination der Vollzugsbehörden
sollte weiter intensiviert werden. Verzögert hat sich auch die Annahme des
Nationalen Drogenaktionsplans. Die illegale Einwanderung nach Slowenien ist
zurückgegangen, doch die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich der
Migration ist noch abzuschließen. Die Vorbereitung der Anwendung der
Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in
Zivilsachen wurde fortgesetzt. Insgesamt betrachtet wurden die prioritären
Ziele der Beitrittspartnerschaft für den Bereich Justiz und Inneres teilweise
erreicht. Die Durchführung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen ist
angelaufen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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