|
|
Die steuerlichen Beziehungen zwischen Slowenien und Österreich werden gegenwärtig noch durch kein Abkommen vor dem Eintritt
internationaler Doppelbesteuerungen geschützt. Durch die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und
Slowenien ist jedoch mittlerweile der Abschluss eines derartigen Abkommens erforderlich geworden.
Am 20. Juli 1994 wurden daher in Wien Verhandlungen mit Slowenien aufgenommen und im März 1995 in Ljubljana
fortgeführt, die nunmehr nach weiteren schriftlichen Kontakten zur Ausarbeitung des vorliegenden Entwurfes eines
Doppelbesteuerungsabkommens geführt haben. Das Abkommen folgt im grösstmöglichen Umfang, dh. soweit dies mit den wesentlichen
aussensteuerrechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens aus dem Jahr
1992.
Das Abkommen ist ein gesetzändernder Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäss
Artikel 50 Abs. 1 B-VG. Überdies ist gemäss Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die Zustimmung des
Bundesrates erforderlich. Es hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende
Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert,
sodass eine Beschlussfassung gemäss Artikel 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Mit dem Inkrafttreten des
Staatsvertrages werden im wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.
Last modified: 2002-07-29
|
|