|
|
Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei
Dieser Abschnitt konzentriert sich auf die wirtschaftlichen Aspekte des Beitritts der Türkei zur Europäischen Union. Im Zusammenhang mit der Zollunion EU-Türkei lassen sich bereits einige Integrationseffekte erkennen. Der Beitritt selbst kann dem wirtschaftlichen Wachstum und dem Wohlstand in der Türkei einen weiteren Anschub verleihen. Auf die derzeitigen EU-Mitgliedstaaten wird er voraussichtlich eine positive, allerdings weitaus geringere Auswirkung haben.
In diesem Abschnitt soll eine qualitative und in beschränkten Maße auch eine quantitative Bewertung der Auswirkungen sowie der verschiedenen Bereiche, in denen der Beitritt die EU-Wirtschaft berührt, vorgenommen werden. Dazu gehört, dass die vier Freiheiten (Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmerfreizügigkeit) gegebenenfalls mit einigen Übergangsmaßnahmen und Sonderregelungen vollständig verwirklicht sind. Die Türkei müsste den gesamten gemeinschaftlichen Besitzstand übernehmen, einschließlich der EWU, und zum EU-Haushalt beitragen, doch die meisten dieser Aspekte werden in andern Teilen dieses Papiers eingehender behandelt.
Unterabschnitte
© Europäische Kommission 10/2004
|
|