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Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei

Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion

Als neuer Mitgliedstaat würde die Türkei ab dem Zeitpunkt ihres Beitritts an der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) teilnehmen, selbst wenn sie den Euro nicht unmittelbar übernehmen würde. Sie muss sich zu den Zielen der WWU bekennen und sollte sich auf eine uneingeschränkte Teilnahme an der Euro-Zone vorbereiten. Die Türkei wäre verpflichtet, ihre Wechselkurspolitik als Anliegen von gemeinsamem Interesse zu behandeln. Die Türkei sollte in der Lage sein, in Währungs- wie auch Haushaltsfragen eine disziplinierte und verantwortungsvolle makroökonomische Politik zu betreiben, um die Stabilität der Wirtschaft zu gewährleisten. Ein reibungsloses Funktionieren des türkischen Waren-, Arbeits- und Kapitalmarkts würde seinerseits die Wirksamkeit dieser makroökonomischen Politiken verstärken. Daher sollte die Türkei die makroökonomische Stabilität weiter konsolidieren und mit den Strukturreformen voranschreiten.



© Europäische Kommission 10/2004

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