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Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei
Der freie Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei ist in der Zollunion vorgesehen und schließt alle gewerblichen Waren bis auf bestimmte Stahlerzeugnisse ein. Letztere fallen unter einen Vertrag, der von der EGKS geschlossen wurde. Die EU ist der wichtigste Handelspartner der Türkei und nach der letzten Erweiterung steht die Türkei bei der EU als Kunde an sechster und als Zulieferer an siebter Stelle. Der Handel mit der EU machte durchschnittlich über die Hälfte der türkischen Importe und Exporte aus.
In der Praxis gibt es noch zahlreiche Handelsschranken, von denen einige darauf zurückgehen, dass der Türkei ihren Verpflichtungen im Rahmen der Zollunion nicht nachkommt. Diese Schwierigkeiten hängen mit unterschiedlichen Regeln für den Außenhandel, der Normung, Einfuhrlizenzen und technischen Handelshemmnissen sowie mit den Rechten an geistigem Eigentum, der Lebensmittelsicherheit und dem öffentlichen Beschaffungswesen zusammen. Was das öffentliche Beschaffungswesen betrifft, sollte nicht vergessen werden, dass die Angleichung an den Besitzstand Voraussetzung für die Einbeziehung dieses Sektors in die Zollunion und in jedem Fall eine Vorbedingung für den Zugang zu den Strukturfonds ist. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit sind große Anstrengungen nötig, um die allmähliche Angleichung an den Besitzstand fortzusetzen, eine Anpassung an die Prinzipien der EU vorzunehmen und geeignete institutionelle Strukturen zu
schaffen.
Die Türkei muß die derzeitigen Verpflichtungen im Rahmen der Zollunion, die die Integration der Türkei in den Binnenmarkt erleichtern würde, einhalten.
© Europäische Kommission 10/2004
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