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Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei
Die Verbraucherpolitik ist eine zentrale Komponente des strategischen Ziels der Verbesserung der Lebensqualität aller EU-Bürger. Die Umsetzung dieser Politik auf EU- Ebene umfasst die Entwicklung rechtlicher und anderer Aktionen zur Förderung der Interessen, Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern im Binnenmarkt, zur Gewährleistung einer wirklichen Einbeziehung der Verbraucherbelange in alle EUPolitiken und die Stärkung der Verbraucher durch aktive Unterstützung von EU Verbraucherverbänden. Sie ergänzt die Verbraucherpolitik der Mitgliedstaaten. Da die Türkei ein großes Land ist, in dem die ursprüngliche Rechtskultur kein Verbraucherrecht und keine entsprechenden Politik kennt, muss die Regierung während des Heranführungszeitraums diesem Politikbereich und auch der Rolle der Verbraucherverbände und der Einrichtung einer entsprechenden Verwaltungskapazität gebührende Priorität beimessen.
Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Bereich der Marktaufsicht und der allgemeinen Produktsicherheit beigemessen werden. Die Türkei muss eine funktionierende Marktaufsichtsbehörde schaffen und für die Umsetzung der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit sorgen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarkts und für die Gewährleistung der Verbrauchersicherheit. Gesundheitsrisiken im Hinblick auf Tiere und Agrarerzeugnisse werden im Rahmen der tier- und pflanzengesundheitlichen Fragen behandelt (siehe Abschnitt 5).
© Europäische Kommission 10/2004
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