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Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei

Umwelt

Neben der weiteren Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands liegen die wichtigsten umweltpolitischen Herausforderungen der Türkei bei Fragen der Umsetzung wie Verwaltungskapazität sowie Überwachung und Durchsetzung des Umweltrechts. Ausgehend von früheren Kostenschätzungen für andere Kandidatenländer werden die Gesamtkosten der öffentlichen und privaten Investitionen im Zusammenhang mit der vollständigen Anpassung der Türkei an das EU-Umweltrecht in Euro ausgedrückt wahrscheinlich im zweistelligen Milliardenbereich liegen. Die wichtigsten Kosten für den öffentlichen Sektor entstehen im Bereich der Investitionen in die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, und die Einsammlung und saubere Entsorgung von Abfall. Um dem öffentlichen und dem privaten Sektor die hierzu notwendigen Mittel abzuringen, sind kreative Lösungen gefragt.

Die türkische Industrie muss große Investitionen tätigen, um den Anforderungen der EU in allen Bereichen gerecht zu werden. Insbesondere würden die Regeln für die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung eine kostspielige Herausforderung darstellen. Wie in den derzeitigen Mitgliedstaaten müssten bestimmte nicht zu vernünftigen Kosten modernisierbare Fabrikanlagen stillgelegt werden. Ferner bedarf es besonderer Anstrengungen im Hinblick auf Abfallbewirtschaftung und Luftqualität.

Eine ähnlich schwierige Umsetzungsaufgabe könnte für die Türkei der Naturschutz darstellen, da hier wirtschaftliche und ökologische Interessen kollidieren.

Die Verwaltungskapazität für die Bearbeitung von Umweltfragen ist auf nationaler und regionaler Ebene geringer ausgeprägt als es die der neuen EU-Mitgliedstaaten in einem ähnlichen Stadium des Heranführungsprozesses war. Die Errichtung wirksamer Verwaltungsstrukturen könnte bis zu zehn Jahre dauern. Neben der Stärkung der Verwaltungskapazitäten sind eine klare Prioritätsumsetzung und die Fertigstellung einer Finanzstrategie im Umweltbereich erforderlich, um der Türkei bei der Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts zu helfen. Was die Finanzhilfe durch die EU betrifft, so muss diese zielgerichtet sein und die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Naturschutz müssen während des Heranführungszeitraums eine klare Vorbedingung für diese Hilfe sein.

Einer der zu erwartenden positiven Effekte aus dem möglichen Beitritt der Türkei wäre neben der Verringerung der grenzüberschreitenden Luftverschmutzung die weitere Verbesserung der Wasserqualität im Schwarzen Meer (das bereits mit dem Beitritt Bulgariens und Rumänien zu einem Küstengebiet der EU wird) und die Zunahme des natürlichen Reichtums der EU durch Arten, Flora und Fauna, die auf ihrem Gebiet derzeit nicht vorkommen. Eine wichtige Aufgabe seitens der EU ist die Änderungen der Anhänge der Richtlinie über Vögel und Habitat, um im Rahmen des Naturschutzes dem Reichtum der Türkei Rechnung zu tragen.

Die Ratifikation und Umsetzung des Protokolls von Kyoto durch die Türkei wäre ein wichtiger Beitrag zur Klimapolitik der EU.

Ferner würden die Bewirtschaftung der Wasserressourcen und die Entwicklung entsprechender Infrastrukturen im Zusammenhang mit dem türkischen Beitritt zunehmend an Bedeutung gewinnen.

© Europäische Kommission 10/2004

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