NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
EU Institutionen
allg. Osteuropa/GUS
Bücher

Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei

Verkehr

Die geografische Lage der Türkei verleiht dem Land eine strategische Position als Tor Europas zum Mittleren Osten. Die Ausweitung der Verkehrsbestimmungen der EG war im Ankara-Abkommen vorgesehen, wurde jedoch nicht umgesetzt. Wenn die Türkei der EU beitritt, würde sie als Korridor für Straßen-, Eisenbahn-, Luft-, See- und Pipelineverbindungen zwischen Europa und ihren südöstlichen Nachbarn an Bedeutung gewinnen. So könnten die wirtschaftliche Entwicklung und die Integration der Region insgesamt verbessert werden. Außerdem müssten für die Türkei schnellstmöglich ein TEN-T-Netz sowie Verkehrskorridore entwickelt werden.

Der letzte nationale Infrastrukturplan der Türkei stammt aus dem Jahr 1980, doch ein neuer Plan ist in Vorbereitung. Auch gibt es kein Ministerium bzw. keine Einrichtung, das/die allein für die landesweite Planung der nationalen Infrastruktur zuständig wäre. Das könnte für die künftige Umsetzung des TEN-T-Netzes und die Verwaltung und Programmierung künftiger Finanzhilfe der Gemeinschaft Probleme mit sich bringen. Die Türkei muss ihre Rechtsvorschriften über Gefahrguttransporte anpassen und modernisieren und die auf das ADR- und das RID-Übereinkommen (über die internationale Beförderung gefährlicher Güter im Straßen- und Schienenverkehr) gestützten EU-Vorschriften vollständig achten.

Zwar sind die grundlegenden Elemente des verkehrsrechtlichen Besitzstands in die Rechtsvorschriften über internationale Straßenverkehrsaktivitäten einbezogen, doch ist das für den inländischen Straßenverkehr noch nicht der Fall und die wirksame Umsetzung und Durchsetzung der Sozial-, Sicherheits-, Technik- und Umweltstandards ist auch nicht gewährleistet.

Was den Schienenverkehr betrifft, so hält sich die Angleichung an den Besitzstand bislang stark in Grenzen. Im ersten Schritt der Anpassung des Eisenbahnsektors an den Besitzstand sollte die Umstrukturierung der staatlichen Eisenbahngesellschaft

(insbesondere die finanzielle Seite), die Entbündelung von Häfen und Eisenbahn sowie die Öffnung des Eisenbahnmarktes für Frachtwettbewerb stehen. Die Unfälle in jüngerer Zeit haben hervorgehoben, wie wichtig eine verstärkte Sicherheit im Eisenbahnsektor ist.

Was den Luftverkehr betrifft, so wurden 2003 30 Mio. internationale, inländische und Transitpassagiere gezählt. Der Luftverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Türkei ist sowohl im Linien- als auch im Charterverkehr bedeutend. Die Türkei ist im Mittelmeerraum ein beliebtes touristisches Ziel und fast drei Viertel der Touristen, die die Türkei besuchen, kommen auf dem Luftweg an.

Die Türkei ist seit langem Mitglied der europäischen Luftverkehrsfamilie und als solches Vollmitglied aller Strukturen der Regierungszusammenarbeit im Luftverkehr in Europa (ECAC, JAA, Eurocontrol). Ferner hat die Türkei ein großes Interesse, der EASA beizutreten.

Wie in anderen Verkehrssektoren hielt sich auch im Bereich des Luftverkehrs die Umsetzung des Besitzstands in Grenzen. Die mögliche Teilnahme der Türkei am gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum (ECAA), dem auch Bulgarien, Rumänien und die westlichen Balkanländer angehören, würde helfen, den Prozess zu beschleunigen, denn sie würde in den betreffenden Ländern zu einer vollständigen Angleichung an den Besitzstand im Bereich des Luftverkehrs führen.

Verkehr und insbesondere die Sicherheit im Seeverkehr sind Bereiche, in denen zur Anwendung des EU-Rechts mit dem Beitritt große Anstrengungen notwendig sind. Nach wie vor enthält die Liste der Kommission mit Schiffen, für die im Rahmen der neuen europäischen Vorschriften über die Sicherheit im Seeverkehr ein Verbot gilt, einige Schiffe unter türkischer Flagge. Außerdem muss die Verwaltungskapazität modernisiert werden, damit wirksame Hafenkontrollen stattfinden können. Die Türkei besitzt im europäischen Vergleich gesehen eine Handelsflotte mittlerer Größe. Ihre Flagge findet sich nach wie vor auf der Schwarzen Liste der Pariser Vereinbarungen in der Kategorie »sehr hohes Risiko«, so dass ihren Schiffen gemäß der geänderten Richtlinie über die Hafenstaatkontrolle der Zugang verweigert werden kann, wenn sie mehr als einmal in 36 Monaten festgehalten wurden.

Gemäß den internationalen Übereinkommen muss die Türkei den freien Durchgang durch wichtige Seeschifffahrtwege und insbesondere durch die Meerenge am Bosporus gewährleisten. Ferner muss die Türkei die derzeit geltenden Einschränkungen für im Handel mit Zypern eingesetzte sowie für in Zypern registrierte Schiffe aufheben.

© Europäische Kommission 10/2004

EU: Export im Binnenmarkt
EU: Fragen zum Beitritt der Türkei
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
China in der WTO
EU: Neue Kartellverfahrensverordnung
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version