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Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei

Kultur, allgemeine und berufliche Bildung und Jugend

Will die Türkei die Chancen des Beitritts nutzen, kommt es entscheidend auf Fortschritte bei der allgemeinen und beruflichen Bildung und beim Ausbau der Humanressourcen an. Sie sind ein bestimmender Faktor für Entwicklungen auf dem türkischen Arbeitsmarkt und für die Möglichkeit, die Konvergenz mit den derzeitigen Mitgliedstaaten voranzutreiben.

Die Bereiche »allgemeine und berufliche Bildung« sowie »Jugend« fallen in erster Linie unter die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Das EU-Recht in diesem Bereich ist ein Beitrag der Gemeinschaft - hauptsächlich über ihre Programme - zur Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Bildungsangebots und zur Umsetzung einer Berufsausbildungspolitik durch Ermunterung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Unterstützung ihres Handelns. Die Mitgliedstaten brauchen die für die Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen im Zusammenhang mit diesem Kapitel nötigen Umsetzungskapazitäten.

Die Türkei hat die notwendigen Strukturen für die Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen eingerichtet und im April 2004 begonnen, uneingeschränkt an diesen teilzunehmen (Leonardo da Vinci, Sokrates und Youth). Im Rahmen dieser Teilnahme können sich die türkischen Institutionen, Einrichtungen, Jugendorganisationen und Unternehmen vor dem Beitritt europäischen Netzen anschließen, bewährte Verfahren austauschen, direkte und spezifisch europäische Erfahrungen machen und langfristige und nachhaltige Partnerschaften mit europäischen Partnern knüpfen. Ferner wird sie bei der Herausbildung der Europäischen Staatsbürgerschaft helfen und die Durchsetzungsfähigkeit der Jugend im politischen Entscheidungsprozess fördern.

Da die Türkei bereits an den Gemeinschaftsprogrammen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung und Jugend teilnimmt, würde sich aus dem türkischen Beitritt nichts Neues ergeben.



© Europäische Kommission 10/2004

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