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Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei

Bewertung

Die Zollunion EU-Türkei nimmt insbesondere was gewerbliche Waren betrifft gewissermaßen die Teilnahme der Türkei am Binnenmarkt vorweg. Im Rahmen der Zollunion ist die Türkei verpflichtet, Teile des Binnenmarktbesitzstands, darunter den freien Warenverkehr, die Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, die Wettbewerbspolitik (staatliche Beihilfenkontrolle und Kartellrecht) und die gemeinsame Handelspolitik zu übernehmen. Jedoch hat die Türkei ihre Verpflichtungen im Rahmen der Zollunion nicht vollständig erfüllt und ihre Angleichung an den Binnenmarktbesitzstand und die Handelspolitik ist in einigen Bereichen noch unvollständig.

Die vollständige Übernahme der Binnenmarktvorschriften durch ein Schwellenland von der Größe der Türkei liegt insgesamt im strategischen Interesse der EU und könnte sich langfristig besonders für die Türkei sehr positiv auswirken (Ausweitung der Wirtschaftsaktivität, größere Auswahl für die Verbraucher, mehr Wettbewerb und eine effizientere Allokation der Produktionsfaktoren). Eine vollständig in den Binnenmarkt integrierte florierende Türkei strahlt nicht nur politische Stabilität aus, sondern stellt einen strategisch gelegenen und wachsenden Verbrauchermarkt sowie einen dynamischen Beschaffungsmarkt dar mit steigenden Investitionsmöglichkeiten in Industrie, Infrastruktur und Energie. Wahrscheinlich wird der Harmonisierungsprozess des Landes jedoch zu Spannungen in einigen Sektoren und Regionen führen.

Um sicherzustellen, dass der Beitritt der Türkei sich nicht nachteilig auf die Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt auswirkt, muss einigen zentralen Herausforderungen begegnet werden. Ob die Türkei vollständig in den Binnenmarkt integrierbar ist oder seinem Wettbewerbsdruck standhalten kann, hängt insbesondere nicht nur von der Fähigkeit und dem Willen der Türkei zur Übernahme der Verpflichtungen im Rahmen der Zollunion und allgemein zur Übernahme des Binnenmarktbesitzstands ab, sondern auch von der Umsetzung weiterer Strukturreformen, einer besseren und verantwortungsvolleren Unternehmensführung und -überwachung und einem wirkungsvolleren Rechtsrahmen, Fortschritten bei der Korruptionsbekämpfung und deutlichen Verbesserungen bei der Funktionsweise der Justiz. Ferner muss die Türkei große Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre Verwaltung mit dem EU-Beitritt den Besitzstand der Gemeinschaft wirksam verwalten und durchsetzen kann.

Die Türkei muss beispielsweise im Hinblick auf die Beseitigung technischer Handelshemmnisse ihren Verpflichtungen im Rahmen der Zollunion vollständig nachkommen. Das würde sich positiv auf den freien Warenverkehr auswirken und die Integration in den Binnenmarkt erleichtern. Darüber hinaus müsste die Türkei im Interesse der Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen auf dem Binnenmarkt beginnen, ihren Verpflichtungen im Hinblick auf die Kontrolle staatlicher Beihilfen nachzukommen, was eine große Herausforderung für die türkische Wirtschaft darstellen wird. Im Bereich der Finanzdienstleistungen hängt das Maß einer echten und nachhaltigen Integration von der Fortschreibung der makroökonomischen Stabilität, weiteren Strukturreformen und der Stärkung des Rechts- und Aufsichtsrahmens ab. Wenn ehrgeizige Reformen mittelfristig auf der Tagesordnung bleiben, könnte sich der türkischen Beitritt positiv auf die Union auswirken, indem er besseren Zugang zu einem potenziell umfangreichen und schnell wachsenden Banken-, Versicherungs- und Investitionsmarkt eröffnet. Außerdem ist die Türkei ein wichtiger Dienstleistungsanbieter im schnell wachsenden Tourismussektor und würde deshalb auch auf EU-Ebene zur Stärkung dieses Sektors und zu mehr Wettbewerb beitragen. Der Beitrittsprozess selbst wird wahrscheinlich zu einem erheblichen Anstieg ausländischer Direktinvestitionen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, zu einer Verbesserung des freien Kapitalverkehrs und zu einer Stärkung der türkischen Wirtschaft führen.

Die Auswirkungen des Beitritts im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer sind besonders schwer vorherzusagen. Aus den verfügbaren Studien geht hervor, dass im Zuge des Beitritts einige zusätzliche Migrationsströme zwischen der Türkei und den derzeitigen Mitgliedstaaten wahrscheinlich sind. Deren Umfang jedoch hängt von zahlreichen Faktoren ab, die das Verhalten potenzieller Migranten beeinflussen. Neben einer Steigerung der Produktivität und des Einkommens könnten nachhaltige Fortschritte der Türkei in Bereichen wie Sozialpolitik, Beschäftigung, Gesundheit und Bildung den Migrationsdruck verringern. Andererseits könnte die Türkei mit ihrer jungen und immer noch wachsenden Bevölkerung angesichts einer insgesamt stagnierenden oder rückläufigen Bevölkerungsentwicklung anderswo in Europa einen Beitrag zur verfügbaren Erwerbsbevölkerung leisten. Sofern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung Fortschritte erzielt werden, hätte dies für das wirtschaftliche Wachstum in Europa insgesamt positive Auswirkungen. Wie bei der letzten Erweiterung würde die Kommission eine grundlegende Analyse im Hinblick auf die Festlegung eines gemeinsamen EU-Standpunkts auf diesem Gebiet durchführen.

Sollte der Beitritt der Türkei zu erheblichen Einwanderungsströmen führen, könnte dies in einigen Mitgliedstaaten ernsthafte Störungen auslösen. Wenn sich aus künftigen Analysen ergibt, dass solche Wanderungsbewegungen wahrscheinlich sind, sollte sich die EU darauf vorbereiten, geeignete Maßnahmen zutreffen. Um die potenziellen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt in den Griff zu bekommen, ließen sich im Beitrittsvertrag Übergangsbestimmungen vorsehen. Um extreme Schwierigkeiten aufzufangen, könnte darüber hinaus eine Schutzklausel in Erwägung gezogen werden, die es gegebenenfalls ermöglicht, die vollständige Anwendung der Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer auszusetzen.

Beschäftigung, Sozialpolitik und öffentliche Gesundheit sind Schlüsselfaktoren zur Förderung von wirtschaftlichem Wachstum, Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt. Ein aktives und ehrgeiziges Vorgehen der türkischen Behörden in diesem Bereich käme den Strukturreformen insbesondere bei der Entwicklung der Humanressourcen sehr zugute und würde damit zu einer schnelleren wirtschaftlichen Konvergenz beitragen. Diesbezüglich müssen insbesondere im Hinblick auf die Gewerkschaftsrechte, die Rechte der Frauen, die Diskriminierungsbekämpfung, Kinderarbeit und andere Kernarbeitsnormen Fortschritte erzielt werden.

Auch die Umwelt ist von entscheidender Bedeutung für das Ziel, in einem erweiterten Binnenmarkt Produktion und Verbrauch nach Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit zu fördern. Mögliche positive Effekte des türkischen Beitritts hängen mit der geringeren grenzüberschreitenden Umweltverschmutzung, einer besseren Wasserqualität im Schwarzen Meer, einer Stärkung der EU-Klimapolitik durch die Ratifikation des Protokolls von Kyoto und einem größeren natürlichen Reichtum zusammen. Die Umsetzung des Umweltrechts zieht über einen langen Zeitraum hohe Kosten nach sich und erfordert nicht nur eine Stärkung der Verwaltungskapazität auf allen Ebenen, sondern auch die rechtzeitige Ausarbeitung einer Finanzstrategie.

Was Energieversorgung und Verkehrsnetze betrifft, so ist die Türkei für die Europäische Union von strategischer Bedeutung. Ferner werden ihr steigender Energiebedarf und ihre Rolle als Durchgangsland große Investitionsmöglichkeiten eröffnen. Die Einhaltung des europäischen Verkehrsrechts was technische und Sicherheitsstandards betrifft stellt jedoch eine beträchtliche Herausforderung dar.

Die vollständige Anpassung der Türkei an den Besitzstand wird eine lang dauernder und kostspieliger Prozess sein. In zahlreichen Bereichen und insbesondere auf dem Gebiet der Infrastruktur wurde auf großen Finanz- und Investitionsbedarf hingewiesen. Das bedarf seitens der türkischen Behörden der Festlegung klarer Prioritäten und auch einer soliden Heranführungsstrategie, die durch erhebliche EU-Beiträge unterstützt werden muss. Viele dieser großen Investitionen sind für türkischen Wirtschaft und die Wohlfahrt der Bürger entscheidend wichtig und beziehen sich auf Bereiche wie die Verwaltung der Außengrenzen, tiergesundheitliche Bestimmungen und Lebensmittelsicherheit,

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Sicherheit im Verkehrssektor, verstärkte Sicherheit der Energieversorgung sowie Übernahme und Umsetzung der EUUmweltstandards. Andererseits wird langfristig von erheblichen Auswirkungen des türkischen Beitritts in Industriebereich ausgegangen, wo die Geschäfts- und Investitionschancen für Unternehmen aus der EU steigen.

© Europäische Kommission 10/2004

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