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Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei

Handel

Die Türkei ist ein wichtiger Exporteur von Agrarerzeugnissen. Agrarexporte aus der Türkei beliefen sich im Jahr 2000 auf insgesamt 4,24 Mrd. Euro (8 % der gesamten türkischen Exporte) und Agrarimporte auf 3,88 Mrd. Euro (5 % der gesamten Importe). Die Türkei exportiert hauptsächlich frisches Obst und Gemüse, die 2003 einen Anteil von 46,5 % an den gesamten Agrarexporten der Türkei hatten.

Der wichtigste Handelspartner der Türkei ist die EU, doch hat sie auch intensive Handelsbeziehungen (und einen Handelsüberschuss) mit anderen Ländern im Mittelmeerraum und in der Golfregion. Die Türkei weist gegenüber den Vereinigten Staaten ein erhebliches Agrarhandelsdefizit von knapp 600 Mio. Euro auf, das teilweise darauf zurückzuführen ist, dass die Vereinigten Staaten 400 Mio. Dollar für handelsverzerrende Ausfuhrkredite aufwenden. In die Vereinigten Staaten exportiert die Türkei hauptsächlich Baumwolle, Zigaretten und Tabak, Weizen, Gerste, Sojabohnen und Mais.

In der letzten Jahren wies der Türkei gegenüber den EU-15 (türkische Ausfuhren 2003: 2,036 Mio. Euro; Einfuhren: 1,027 Mio. Euro) und den zehn neuen Mitgliedstaaten als einer Gruppe (Ausfuhren: 126 Mio. Euro; Einfuhren: 29 Mio. Euro) einen erheblichen Handelsüberschuss bei Agrarerzeugnissen auf, der hauptsächlich auf die Ausfuhr von Obst, Nüssen und Obst- und Gemüsezubereitungen zurückzuführen ist, wenngleich Tabak und Tabakerzeugnisse auch eine wichtige Rolle spielen. Die Einfuhren der Türkei aus der EU verteilen sich traditionell über ein weitaus größeres Spektrum, an dem auf Felle und Häute, Ätherische Öle und Baumwolle (obwohl letztere auch im Inland produziert wird) der größte Einfuhrwert entfällt. Die Einfuhren aus den zehn neuen Mitgliedstaaten beschränken sich auf Getreide und einige Milchprodukte.

Die Landwirtschaft ist ausdrücklich von der Zollunion mit der EU ausgenommen. Die Handelsliberalisierung in der Landwirtschaft verläuft in hohem Maße asymmetrisch: Die EU hat der Türkei beim Marktzugang eine starke präferenzielle Behandlung gewährt, während die Türkei im Gegenzug relativ wenig gewährt hat. Darüber hinaus hält die Türkei ein Einfuhrverbot für die meisten lebenden Tiere und tierischen Erzeugnisse aufrecht. Das einzige wichtige Zugeständnis der Türkei an die EU (bei Fleisch und lebenden Tieren) konnte wegen des türkischen Einfuhrverbots niemals genutzt werden (die Türkei beruft sich zur Begründung des Verbots auf die öffentliche Gesundheit und die Tiergesundheit, liegt bei diesen Maßnahmen jedoch nicht in Einklang mit internationaler Normen, so dass das Verbot hauptsächlich dem Ziel des Marktschutzes dient). Was die türkischen Exporte in die EU betrifft, gestaltet sich die Lage ganz anders. Gut 70 % der türkischen Agrarerzeugnisse werden zollfrei in die EU eingeführt und Obst, Gemüse und Tabak werden praktisch abgabenfrei eingeführt.

© Europäische Kommission 10/2004

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