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Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei

Auswirkungen des Beitritts der Türkei

In der jetzigen zeitlichen Entfernung zu einem möglichen Beitritt der Türkei ist eine eindeutige Bewertung der Auswirkungen im Bereich der Landwirtschaft nicht möglich. Eine Bewertung hat sich notwendigerweise auf eine solide wirtschaftliche Untersuchung der Auswirkungen auf den geltenden Besitzstand zu stützen, aber die tatsächlichen Auswirkungen werden auch von den agrarpolitischen Entwicklungen, die während des langen Heranführungszeitraums in der Türkei stattfinden, abhängen. Erschwert wird das Problem durch die Anzahl der unterschiedlichen beteiligten Märkte sowie den künftigen Änderungen bei Produktion, Verbrauch, Preisen, Handel usw. Außerdem sind die Entwicklung des Weltmarktes und das Ergebnis der WTO-Verhandlungen von entscheidender Bedeutung. Dennoch lassen sich einige allgemeine qualitative Schlussfolgerungen ziehen.

Die Wettbewerbsfähigkeit der türkischen Landwirtschaft und ihrer Nahrungsmittel industrie sowie die wirtschaftliche Wiederbelebung ländlicher Gebiete stellt eine der großen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft dar. Ähnlich dem, was zwischen der EU und den zehn neuen Mitgliedstaaten geschehen ist, muss die weitere Handelsliberalisierung ein zentrales Element des Heranführungsprozesses sein. Wenn beim Beitritt keine Verwerfungen auftreten sollen, bedarf es einer allmählichen Liberalisierung. Die weitere Handelsliberalisierung hängt jedoch von Fortschritten ab, die insbesondere beim Rindfleisch bei der Umsetzung der geltenden Zugeständnisse gemacht werden.

Die Türkei hat in mehreren Agrarsektoren das Potenzial eines großen Akteurs. Wie bereits oben erwähnt, ist der Türkei bei einigen Erzeugnissen wie Obst und Gemüse, Nüsse, Kichererbsen, Linsen, bestimmten anderen Kulturen und möglicherweise bei Schaffleisch wettbewerbsfähig. Die Türkei produziert viel Getreide und tierische Erzeugnisse, doch die Handelsliberalisierung zwischen der Türkei und der EU in diesen Sektoren muss durch Maßnahmen zur Unterstützung der Umstrukturierung und Modernisierung flankiert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der türkischen Landwirtschaft zu verbessern. Ein entscheidendes Element bei tierischen Erzeugnissen ist die Verbesserung der Standards für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Da die türkischen Agrarerzeugnisse bereits in den Genuss einer stark präferenziellen Behandlung durch die EU kommen, werden sich die unmittelbaren Auswirkungen des Beitritts auf die türkischen Ausfuhren in die EU was die wichtigsten Exportgüter der Türkei betrifft höchstwahrscheinlich in Grenzen halten. Andererseits wird die EU wahrscheinlich mehr in die Türkei exportieren, wenn die geltenden Beschränkungen fallen. Das sollte während des Heranführungszeitraums vorzugsweise allmählich geschehen. Längerfristig kann davon ausgegangen werden, dass der Beitritt der Türkei zu einem intensiveren Handelsverkehr in beide Richtungen führt.

Ein großer Teil der ländlichen Bevölkerung in der Türkei ist in Subsistenz- und Semisubsistenzbetrieben beschäftigt. Deshalb bedarf es - neben direkt auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ausgerichteter Maßnahmen - der wirtschaftlichen Entwicklung und Diversifizierung in ländlichen Gebieten sowie der Schaffung alternativer Einkommensquellen. Da die Landwirtschaft einen Großteil der ländlichen Erwerbsbevölkerung beschäftigt, würden dahingehende Anstrengungen umfangreiche Ressourcen verlangen.

Falls mit der Türkei Verhandlungen aufgenommen werden, sollte die EU auch der Einrichtung eines Heranführungsinstruments für ländliche Entwicklung für die Türkei, vermutlich als Teil des neuen kombinierten Heranführungsinstruments (IPA), das die Programme SAPARD, PHARE und ISPA im Zeitraum 2007-2013 ersetzen soll, Priorität einräumen. Die Komponente »ländliche Entwicklung« könnte auf jeden Fall einige Maßnahmen aus SAPARD enthalten (z.B. Unterstützung für Erzeugergruppen, Investitionen in Vermarktung und Verarbeitung usw.), doch angesichts der Unterschiede zwischen der Türkei und den MOEL und des Ausmaßes der vor dem türkischen Beitritt erforderlichen Anpassung müssen die bestehenden Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung ergänzt oder durch neue ersetzt werden.

Für eine dezentralisierte Verwaltung müssen wahrscheinlich wie bei SAPARD eine nationale Zuständige Behörde und eine Zahlstelle nach Art der EU eingerichtet werden. Das wiederum würde der Türkei bei ihren Vorbereitungen auf die Verwaltung der GAPMaßnahmen nach dem Beitritt helfen.

Im jetzigen Stadium lassen sich die nach dem EU-Beitritt der Türkei möglichen Ausgaben im türkischen Agrarsektor wegen der oben genannten statistischen Schwierigkeiten schwer beziffern. An dieser Stelle wird unter Rückgriff auf Durchschnittszahlen von FAO und EUROSTAT der Jahre 1999-2001 eine Grobschätzung vorgenommen, die zur Berücksichtigung des Zeithorizonts leicht angepasst wurden (so wurde gegenüber den Durchschnittswerten der Vergangenheit beispielsweise eine etwas höhere Milchproduktion und ein etwas höherer Getreideertrag angesetzt). Die Berechnung stützt sich auf die Beträge je Einheit, die in der Reform vom Juni 2003 und in der II. Reform in diesem Jahr beschlossen wurden.

Die Berechnung zeigt, dass die Direktzahlungen (nach einer Übergangsfrist) ausgehend vom geltenden Besitzstand rund 8 Mrd. Euro kosten könnten und die Marktmaßnahmen 1 Mrd. Euro (beides in heutigen Preisen), die Ausgaben für tiergesundheitliche Maßnahmen ausgeschlossen.[*] Für die 10 neuen Mitgliedstaaten kosteten die Direktzahlungen (nach Ende der vereinbarten zehnjährigen Übergangsfrist) und die Marktmaßnahmen 7 Mrd. Euro, davon 6 Mrd. Euro für die Direktzahlungen.

Bei der derzeit aus dem EGAFL-Garantie[*] bestrittenen ländlichen Entwicklung läge die jährliche Zuweisung an die Türkei nach einem Zeitraum der allmählichen Einführung gemäß dem gegenüber Bulgarien und Rumänien angewandten Konzept bei rund 2,3 Mrd. Euro (Preise von 2004), während sie sich die vergleichbare Zuweisung für die zehn neuen Mitgliedstaaten auf rund 2 Mrd. Euro beläuft (Preise von 2004). Für die Ausrichtungskomponente des EGAFL der ländlichen Entwicklung lassen sich im gegenwärtigen Stadium keine Schätzungen abgeben, da der der Abteilung »Ausrichtung« zugewiesene Anteil der gesamten Strukturfondsmittel vom Mitgliedstaat beschlossen wird. Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Agrarsektors in der Türkei und des Niveaus der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung sollte für die Türkei ein erheblicher Anteil vorgesehen werden.

© Europäische Kommission 10/2004

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