![]() |
|
|||||||||||||
|
|
Fragen zum mgl. EU-Beitritt der TürkeiTiergesundheitNahezu alle großen ansteckenden und übertragbaren Tierkrankheiten sind in der Türkei endemisch; deshalb sind im Bereich Tiergesundheit besondere Maßnahmen erforderlich, um diese Krankheiten in der Türkei auszurotten. Während des Heranführungszeitraums sollten verstärkte Anstrengungen, darunter eventuell Maßnahmen in den östlichen Nachbarländern, unternommen werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Maßnahmen über einen langen Zeitraum fortgeführt werden müssen. Das könnte abhängig vom Zeitpunkt des Beitritts auch nach dem Beitritt noch andauern. Diese Maßnahmen werden sehr kostspielig sein. Die Aktionen gegen die Maul- und Klauenseuche könnten dieser Strategie als Modell dienen und sollten die Einrichtung kompetenter Behörden für die Beseitigung von Tierkrankheiten sowie strenge Kontrollen von Tiertransporten einschließen. Ferner müssen besondere Maßnahmen zur Beseitigung der Tollwut vorgesehen werden. Der Handlungsbedarf im Hinblick auf Fisch (Aquakultur) und Geflügel muss weiter geprüft werden. Was die Regeln für den innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen betrifft, so müssen die türkischen Versendungen besonderen restriktiven Bedingungen (Schutzmaßahmen) unterstellt werden, solange die Lage bei der Tiergesundheit noch nicht zufrieden stellend ist. Die Maßnahmen könnten im Laufe der Zeit angepasst und nach Maßgabe der bei der Beseitigung der Tierkrankheiten erzielten Fortschritte zugeschnitten werden (Auflage der Entbeinung von Fleisch, Hitzebehandlung von Milch und Milchprodukten usw.). Nach der Regelung für tiergesundheitliche Kontrollen im Binnenmarkt müssen an der Produktionsstätte ordnungsgemäße tiergesundheitliche Kontrollen erfolgen, für die daher eine ausreichende Verwaltungs- und Laborkapazität geschaffen werden muss. Insbesondere müssen die Kontrolle verbotener Stoffe und eine Rückstandskontrolle bei lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie eine TSE-Überwachung vorhanden sein. Angesichts der Probleme mit der Tiergesundheit sind wahrscheinlich besondere Regeln für die Verbringung von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen aus der Türkei in andere EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Nicht auszuschließen ist, dass diese in Form besonders konzipierter tiergesundheitlicher Kontrollen an den Grenzen zwischen der Türkei und anderen Mitgliedstaaten durchgeführt würden. Die tiergesundheitlichen Kontrollen der EU an den Außengrenzen werden von einer begrenzten Anzahl gut ausgestatteter Grenzkontrollstellen durchgeführt. Zur Umsetzung und Durchsetzung der geltenden EU-Regeln sind erhebliche Anstrengungen nötig. Was die Ostgrenzen der Türkei betrifft, so muss geprüft werden, ob der geltende Besitzstand alle Aspekte der Lage ausreichend berücksichtigt (traditionelle grenzüberschreitende Verbringung von Tieren auf lokaler Ebene). Aufgrund der EU-Regeln für Einfuhren aus Drittländern wird sich der Handelsverkehr mit tierischen Erzeugnissen und insbesondere lebenden Tieren aus dem Osten in die Türkei in jedem Fall stark in Grenzen halten. Was die Lebensmittelsicherheit und die Hygiene von Erzeugnissen tierischer Herkunft sowie Lebensmittelbetriebe betrifft, so können keine Maßnahmen akzeptiert werden, die die hohen Hygienestandards in der EU senken würden. Zur Modernisierung der Lebensmittelbetriebe sind während des Heranführungszeitraums erhebliche Anstrengungen nötig. Betriebe, die zum Beitrittstermin die EU-Auflagen nicht erfüllen, müssten geschlossen werden, es sei den, für sie gilt eine Übergangsregelung, die deren Waren vom Verkauf in anderen EU-Mitgliedstaaten ausschließt; Ähnliches wurde für die zehn neuen Mitgliedstaaten vereinbart. Wie bereits bei den zehn neuen Mitgliedstaaten sind auch in der Türkei erhebliche Verbesserungen beim Tierschutz erforderlich. Das EU-Recht kennt bereits besondere Bedingungen für das Schächten nach islamischem Ritus (Halal), doch es muss geprüft werden, ob diese Vorschriften angepasst werden müssen. © Europäische Kommission 10/2004 |
|
| Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | |
||