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Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei
Damit die Türkei die Anforderungen der Gemeinsamen Fischereipolitik einhalten kann, muss die Verwaltungskapazität insbesondere im Hinblick auf Kontrollen und Inspektionen gestärkt werden. Ferner müssen ein EU-kompatibles Fischereischiffsregister und ein Schiffüberwachungssystem für größere Schiffe eingerichtet werden. Die verschiedenen Verwaltungsbehörden sollten besser koordiniert werden. Weite Teile der Gemeinsamen Fischereipolitik betreffen die Türkei nicht unmittelbar, da das Land außerhalb des Schwarzen Meeres und des Mittelmeers keinen Fischfang betreibt.
Im Schwarzen Meer gibt es derzeit keine Fischereiaktivitäten der Gemeinschaft, so dass der Besitzstand der Gemeinschaft hier ergänzungsbedürftig ist. Da die Meeresverschmutzung eines der Hauptprobleme für die Erneuerung der Bestände im Schwarzen Meer darstellt, könnten neben der Fischereipolitik auch andere Politikfelder von diesem Bereich betroffen sein.
© Europäische Kommission 10/2004
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