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Fragen zum mgl. EU-Beitritt der TürkeiBewertungFalls Verhandlungen eröffnet werden, zeigen die wichtige wirtschaftliche und soziale Rolle der Landwirtschaft in der Türkei, die absolut gesehen umfangreiche Größe der türkischen Landwirtschaft sowie ihre Auswirkungen auf den Haushalt, dass das Agrarkapitel eine der wichtigsten Fragen bei der Vorbereitung des Beitritts darstellt. Das relativ hohe Schutzniveau wirft das Problem der Wettbewerbsfähigkeit türkischer Agrarerzeugnisse in der EU auf. Um Verwerfungen zum Zeitpunkt des Beitritts zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Handelsbeschränkungen auf EU-Einfuhren während des Heranführungszeitraums allmählich beseitigt werden und dass der Agrar- Nahrungsmittelsektor der Türkei bei der Umstrukturierung und Modernisierung unterstützt wird. Die Türkei kann angesichts ihres erheblichen Produktionspotenzials in einigen Sektoren ein wichtiger Akteur in der Landwirtschaft der EU werden; da sie jedoch bereits in den Genuss einer umfassenden präferenziellen Behandlung ihrer Ausfuhren in die EU kommt, sind die unmittelbaren Auswirkungen des Beitritts auf die EU-Märkte bei den wichtigsten Exportgütern der Türkei wahrscheinlich beschränkt. Wegen der vielen Subsistenz- und Semisubsistenzbetriebe, die den Großteil der Landbevölkerung beschäftigen, könnten die sozialen Auswirkungen des Beitritts der Türkei bedeutend sein. Viel wird von der Fähigkeit anderer Wirtschaftssektoren insbesondere in ländlichen Gebieten abhängen, die Abwanderung von Arbeitskräften aus Subsistenz- und Semisubsistenzbetrieben aufzufangen. Was die Agrarpolitik betrifft, so ist das Agrarreformprogramm in der Türkei ein Schritt in die richtige Richtung, doch die Reform ist noch nicht vollständig. Während des Heranführungszeitraums muss die Reform stärker auf die Anforderungen der GAP ausgerichtet sein, zumal in den meisten Fällen die Umsetzung des Besitzstands im Agrarbereich noch nicht begonnen hat. Schwerpunkt und wichtigster Aspekt der Beitrittsvorbereitungen sollte diesbezüglich die Formulierung einer Strategie für ländliche Entwicklung sein, deren Ziel die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft (insbesondere im Hinblick auf Subsistenz- und Semisubsistenzbetriebe) und die wirtschaftliche Wiederbelebung ländlicher Gebiete sein sollte. Was besondere Übergangsfristen oder Ausnahmeregelungen betrifft, so ist es sehr schwierig, so weit vor einem Beitritt und ohne Durchsicht der Rechtsvorschriften über den genauen Verhandlungsgegenstand zu spekulieren. Viel hängt davon ab, welches Maß an Harmonisierung/Annäherung an den Besitzstand während des Heranführungszeitraums erreicht werden kann. Das Grundprinzip allerdings ist klar: Die Türkei hätte den Besitzstand im Wesentlichen in der Form zu übernehmen, in der sie ihn dann anwendet. Dazu wären vermutlich Übergangsregelungen notwendig, die besonders lang sein und möglicherweise die Beibehaltung der Grenzen während einer Übergangszeit umfassen könnten. Dies wird sich angesichts des Ausmaßes der Anpassungen, die in der Türkei notwendig sind, um mit dem Beitritt Verwerfungen zu vermeiden, wahrscheinlich als notwendig herausstellen und es würde für den Fall, dass die Fortschritte bis dahin unzureichend ausfallen, den Beitritt in der Tat erleichtern. Das käme auch den Befürchtungen entgegen, die in den jetzigen EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte Sektoren bestehen. Bei der Tiergesundheit müssen große Anstrengungen unternommen werden, um die Lage bereits während des Heranführungszeitraums zu verbessern, und doch sind mit dem Beitritt immer noch ernste Probleme zu erwarten. Daher müssen nach dem Beitritt besondere Beschränkungen für die Verbringung lebender Tiere und tierischer Erzeugnisse aus der Türkei vorgesehen werden. Dabei könnte Bedarf nach besonderen Kontrollen an den Grenzen zwischen der Türkei und anderen Mitgliedstaaten entstehen. Außerdem muss den Kontrollen an den Ostgrenzen der Türkei besondere Aufmerksamkeit beigemessen werden. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit und öffentliche Gesundheit sowie Tierschutz sind große Anstrengungen notwendig. Wird das System der tiergesundheitlichen Kontrollen der EU ordnungsgemäß angewandt, sind mit dem türkischen Beitritt keine nachteiligen Auswirkungen auf die übrige EU zu erwarten. Werden im Bereich der Pflanzengesundheit die notwendigen Vorbereitungen getroffen, sind keine nennenswerten Probleme zu erwarten. Allerdings muss den Kontrollen an den Ostgrenzen der Türkei Aufmerksamkeit beigemessen werden. Insbesondere zum Aufbau der Kapazitäten von Verwaltungen und Labors sind große Anstrengungen erforderlich. Was die das gemeinsame Fischereipolitik betrifft, so sollte es der Türkei möglich sein, während des Heranführungszeitraums die notwendigen Vorbereitungen durchzuführen. Der Beitritt wird in diesem Sektor auf den Rest der EU keine besonderen Auswirkungen haben. © Europäische Kommission 10/2004 |
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