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Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei
Der türkische Beitritt hat angesichts der Größe und der wirtschaftlichen Gegebenheiten des Landes wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen auf die EU-Strukturpolitik. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es jedoch äußerst schwer, diese Auswirkungen zu bewerten, da die wirtschaftlichen Entwicklungen bis dahin ungewiss sind und jede quantitative Bewertung in hohem Maße spekulativ wäre. Daher beschränkt sich dieser Abschnitt im Wesentlichen darauf, die Herausforderungen für die EU und die Türkei vor dem Hintergrund des Beitritts zu beschreiben.
Die Analyse der Auswirkungen des Beitritts der Türkei auf die Kohäsionspolitik geht von folgenden Annahmen aus:
- Der nachstehende Versuch einer Berechnung der Disparitäten stützt sich auf das gegenwärtige BIP der EU-25, Bulgariens, Rumäniens und der Türkei. Zum Zeitpunkt des EU-Beitritts der Türkei könnte jedoch der Grad an Disparität je nach der relativen wirtschaftlichen Leistung in der Zwischenzeit erheblich anders ausfallen.
- Der Besitzstand bleibt unverändert, obwohl die Kommission eine große Reform der Kohäsionspolitik vorgeschlagen hat, die bis Ende 2006 umgesetzt werden könnte.
Trotz der methodischen Grenzen, die diese statischen Annahmen darstellen, sollte berücksichtigt werden, dass die Analyse angesichts des geringen Einkommensniveaus und der großen regionalen Disparitäten der Türkei durch verschiedene Wachstumsszenarien und/oder geänderte Kriterien der Förderfähigkeit wohl kaum grundlegend geändert werden müsste. Ferner ist daran zu erinnern, dass nach dem geltenden Besitzstand das Niveau der Transferzahlungen aus den Strukturfonds auf höchstens 4 % des BIP des Empfängerlands beschränkt ist (siehe auch Abschnitt 7 - Haushaltsfragen).
Unterabschnitte
© Europäische Kommission 10/2004
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