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Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei

Grenzverwaltung

Die Grenzverwaltung ist ein besonders wichtiger Bereich. Wie die Länder, die am 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind, würde die Türkei dem Schengen-Gebiet nicht bereits mit ihrem Beitritt zur Europäischen Union angehören, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Nach einer strengen Bewertung der türkischen Leistungsfähigkeit und Handhabung in der Praxis von Grenzkontrollen und -überwachung würde der Rat diesen Zeitpunkt festlegen. Folglich würden die Kontrollen an den Binnengrenzen gegenüber der Türkei nicht mit dem EU-Beitritt des Landes aufgehoben. Türkische Bürger und andere EU-Bürger, die von der Türkei in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen, würden an den Grenzen weiterhin kontrolliert und müssten bei der Einreise in einen anderen EU-Mitgliedstaat ihren Reisepass oder Personalausweis vorlegen; Drittstaatsangehörige, die die Türkei verlassen und in einen anderen EU-Mitgliedstaat einreisen, würden weiterhin der uneingeschränkten Einreisekontrolle unterliegen.

Der Beitritt der Türkei zur Europäischen Union würde die Außengrenzen verlängern. Während die Grenzen zu Bulgarien und Griechenland zu Binnengrenzen würden, würden die Landaußengrenzen auf Georgien (276 km), Armenien (328 km), Aserbaidschan, (18 km), Irak, (284 km), Iran (560 km) und Syrien (911 km) ausgedehnt. Zu dieser neuen, 2477 km langen Landaußengrenze müssen die Seegrenze am Schwarzen Meer mit einer Länge von 1762 km und die Seegrenze in der Ägäis und im Mittelmeer mit 4768 km hinzugezählt werden. Im Osten und Südosten zieht sich der Großteil des Grenzverlaufs durch bergiges Gelände.

Zur Gewährleistung der eigenen Sicherheit steckt die Türkei bereits erhebliche Ressourcen in die Grenzverwaltung; rund 64 000 Beamte sind mit Grenzverwaltungsaufgaben betraut. Durch den Beitritt wäre die Türkei, besonders nachdem die internen Grenzen abgeschafft sind, was zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden wäre, für die Sicherstellung eines wirksamen Schutzes der neuen Außengrenze zuständig. Sie würde damit eine Schlüsselrolle bei der Sicherung der Sicherheit der Union selbst spielen. Viele Aspekte der Grenzverwaltung stehen jedoch nicht in Einklang mit der Praxis der EU; so ist derzeit beispielsweise die Zuständigkeit für die Grenzverwaltung zwischen der Armee, der Gendarmerie, der Polizei und der Küstenwache aufgeteilt, obwohl den bewährten Schengen-Praktiken zufolge eine einzige professionelle Behörde für die Grenzverwaltung zuständig sein soll.

Die Türkei hat bereits erste Maßnahmen zur Angleichung ihrer Rechtsvorschriften und Verfahren der Grenzverwaltung an den Besitzstand getroffen. Im Jahr 2003 nahm die Türkei eine Strategie für die Angleichung an den Besitzstand an, in deren Rahmen sie sich verpflichtete, ein professionelles Korps nichtmilitärischer Grenzschützer aufzubauen.

Derzeit arbeitet sie einen Nationalen Aktionsplan aus, in dem die Einzelheiten und der Zeitplan der rechtlichen und institutionellen Angleichung dargelegt werden. In dem Plan wird der Personal- und Ausbildungsbedarf festgestellt und festgelegt, welche weitere Ausrüstung und Infrastruktur nötig ist, um an der Grenze ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten. Die türkische Regierung wird sich um die notwendigen Finanzmittel zu kümmern haben, da nur kleine Teile aus EU-Mitteln bestritten werden können. Damit die EU die Fortschritte vollständig bewerten kann, sollten in dem Plan klare Zielvorgaben mit Zwischenschritten festgelegt werden.

Wie bei der neuen Mitgliedstaaten wird die EU regelmäßige Bewertungsmissionen durchführen, um sicherzustellen, dass sich die Verwaltung der türkischen Grenze nach den EU-Standards richtet.

Nach dem möglichen Beitritt der Türkei zur EU könnte die vorgeschlagene Europäische Grenzagentur in der Türkei Maßnahmen wie die Organisation gemeinsamer Einsätze und Pilotprojekte sowie gegebenenfalls Einsätze zur Bewältigung von Krisen durchzuführen.

© Europäische Kommission 10/2004

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