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Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei
Für die Einreise türkischer Bürger in die Europäische Union herrscht derzeit Visumspflicht. Die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen würde nicht automatisch zur Aufhebung des Visumzwangs führen. Den Mitgliedstaaten jedoch würde es freistehen, zu jedem beliebigen Zeitpunkt der Beitrittsverhandlungen auf Vorschlag der Kommission die Visumspflicht für die Türkei aufzuheben. Die Türkei muss ihrerseits vor dem Beitritt die Rechtsangleichung an die Visumsverordnung betreffend Drittstaatsangehörige fertig stellen, die helfen würde, die illegale Einwanderung in die derzeitigen Mitgliedstaaten zu bekämpfen. Die Türkei hat bereits Maßnahmen gegen illegale Einwanderung ergriffen, die Wanderungsströme von der Türkei umgeleitet haben. Der Abschluss eines EG-Rückübernahmeabkommens würde helfen, diese Probleme während des
Heranführungszeitraums zu lösen. Darüber hinaus würde der Einsatz von Instrumenten wie Partnerschaften (»Twinning«) während des Heranführungsprozesses zu einer engeren operativen Zusammenarbeit zwischen den türkischen Strafverfolgungsbehörden und den derzeitigen Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der illegalen Einwanderung führen. Des Weiteren sollte während des Heranführungszeitraums der Kampf gegen illegale Einwanderung durch verbesserten Informationsaustausch, Statistiken und Risikobewertung über Wanderungsströme und Netze organisierter Kriminalität zwischen den derzeitigen Mitgliedstaaten und der Türkei, durch Ausarbeitung öffentlicher Informationskampagnen, Kontaktaufnahme im Hinblick auf die Rückführung illegaler Einwanderer in ihre Herkunftsländer und Zusammenarbeit bei der Zerschlagung von Menschenhändler- und Schleusernetzen gestärkt werden.
Die Türkei ist gegenwärtig ein Herkunftsland von Asylbewerbern in der Europäischen Union. Im Jahr 2003 haben 21 890 türkische Bürger in den 25 EU-Staaten Asylanträge gestellt, von denen 2127 stattgegeben wurde (zum Vergleich: Im Jahr 2003 stellten in den 25 EU-Staaten 3041 rumänische Staatsbürger Asylanträge, von denen 61 stattgegeben wurde, und bulgarische Staatsbürger 2427 Anträge, von denen 8 stattgegeben wurde). Was erfolgreiche Asylanträge betrifft, so wird die Anzahl der Asylanträge wegen der besonders im Südosten der Türkei mit ihrer vorwiegend kurdischen Bevölkerung laufenden politischen Reformen wahrscheinlich erheblich sinken. Daraus lässt sich folgern, dass die abgelehnten Anträge in der Regel von Personen gestellt wurden, die die Türkei aus wirtschaftlichen Gründen verlassen. Wie bereits anderen Orts bemerkt, wird
die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen wahrscheinlich die wirtschaftliche Entwicklung ankurbeln und die Armut verringern und damit auch die Anzahl dieser Anträge sinken lassen. Nach dem Beitritt zur EU würde die Türkei im Hinblick auf Asylfragen gemäß dem Protokoll über Asyl für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union als sicheres Herkunftsland gelten.
Gegenwärtig durchquert ein beträchtliche Anzahl Asylbewerber aus Drittländern die Türkei, um in den Mitgliedstaaten Asylanträge zu stellen. Die Türkei wendet derzeit die geografische Beschränkung der Flüchtlingskonvention an, d. h., dass sie Asylanträgen nicht stattgibt, außer der Antragsteller ist europäischer Herkunft. Die Türkei muss diese Beschränkung während des Heranführungszeitraums aufheben und ein System zur Behandlung von Asylanträgen schaffen, das die Standards und Verfahren der Genfer UNKonvention von 1951 und das Asylrecht der EU achtet. Mithin würden viele Asylbewerber aus Drittländern nach dem EU-Beitritt auf dem Weg in die derzeitigen Mitgliedstaaten nicht mehr durch die Türkei reisen, sondern ihren Antrag in der Türkei stellen. Die Entwicklung einer Asylregelung könnte mit hohen Kosten verbunden sein und
würde im Interesse der Solidarität mit der Türkei die Frage der Lastenverteilung auf die derzeitigen Mitgliedstaaten aufwerfen. Darüber hinaus würde nach dem Beitritt für die Türkei die Dubliner Verordnung gelten. So würden Asylbewerber, die die Türkei illegal durchquert haben, sich aber entschieden haben, ihren Antrag in einem anderen Mitgliedstaat zu stellen, in vielen Fällen in die Türkei rücküberführt, damit ihr Antrag dort behandelt wird. Somit würde der Beitritt der Türkei wahrscheinlich dazu führen, dass die derzeitigen EU-Mitgliedstaaten mit weniger Asylanträgen konfrontiert sind.
© Europäische Kommission 10/2004
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