|
|
Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei
Der Beitritt der Türkei wird zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit im Gerichtswesen hinsichtlich Zivil- und Strafrechtsangelegenheiten führen. Der Eckstein der Zusammenarbeit im Gerichtswesen ist die gegenseitige Anerkennung und diese gründet sich auf das gegenseitige Vertrauen in das beiderseitige Gerichtswesen. Der Weg in diese Richtung besteht daher in der Bildung eines unabhängigen und wirksamen Gerichtswesens, das die Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit beachtet. Die Gerichte der gegenwärtigen Mitgliedsstaaten würden gegenüber der Türkei beginnen, den schnell wachsenden Besitzstand auf die zivile und Handelszusammenarbeit anzuwenden. Dies schließt Instrumente ein, die die Regeln für Rechtssprechung, Anerkennung und Vollzug von Gerichtsentscheidungen festlegen als auch Instrumente, die den Zugang zum Gericht erleichtern sollen. Neue Methoden der Zusammenarbeit in
der Justiz, gestützt auf den direkten Kontakt zwischen den Gerichten, wären auf den grenzüberschreitenden Schriftverkehr und Beweiserhebung anwendbar. Weiterhin würde die Türkei den schnell wachsenden Besitzstand in diesem Bereich anwenden. Dies umfasst auch
Mindeststandards und Harmonisierung in der Gesetzgebung. Als Beispiel: Falls gemeinsame Schutzklauseln in Strafrechtsvorschriften auf Europäischer Ebene angenommen würden, müsste die Türkei diese anwenden. Gemeinsame Garantien im Regelwerk werden nicht nur bei der Förderung der Menschenrechtsdimension im Rechtswesen sondern auch bei der Schaffung der notwendigen Bedingungen für das gegenseitige Vertrauen und somit für die gegenseitige Anerkennung eine Schlüsselrolle spielen. In Strafrechtsangelegenheiten würde der Europäische Haftbefehl die Überstellung von Personen, die in einem der gegenwärtigen Mitgliedsstaaten inhaftiert wurden, an Türkische Gerichte und vice-versa ermöglichen.
Die Zusammenarbeit zwischen den Gerichtssystemen der Mitgliedstaaten beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen, die von der Schaffung von gegenseitigem Vertrauen zwischen der Justiz der Mitgliedstaaten abhängt. Um dieses gegenseitige Vertrauen herauszubilden, kommt es entscheidend darauf an, dass die Türkei während des Heranführungszeitraums ihren Reformprozess im Justizwesen sowie im Zivil- und Strafrecht fortsetzt. Um den laufenden Prozess der Justizreform zu prüfen, werden weiterhin regelmäßige EU-Missionen durchgeführt.
© Europäische Kommission 10/2004
|
|