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Fragen zum mgl. EU-Beitritt der Türkei
Die Türkei liegt auf der Balkanroute, die eine wichtige Drogenhandelsroute darstellt. Die türkischen Strafverfolgungsbehörden arbeiten im Bereich der internationalen Kriminalität, einschließlich des Drogenhandels, bereits mit ihren europäischen Kollegen zusammen. Sowohl beim Drogenhandel als auch allgemein bei der internationalen Kriminalität sollte jedoch der Heranführungsprozess genutzt werden, um die Verwaltungskapazität der türkischen Strafverfolgungsbehörden auszubauen und ihre Verbindungen zu den Kollegen in der EU erheblich zu stärken. Das könnte ein Anstoß für wirksameres gemeinsames Handeln zwischen den Behörden in der Türkei und in der EU geben und sie besser in die Lage versetzen, gemeinsame Bedrohungen durch Zusammenarbeit anzugehen. Der EU Beitritt an sich und die Mitgliedschaft in Einrichtungen wie Europol und Eurojust
würden diese Zusammenarbeit noch weiter intensivieren.
Allgemein hängt die Menge der über die Türkei verbrachten Drogen weitgehend von der Nachfrage in den derzeitigen Mitgliedstaaten ab und das würde sich durch den Beitritt der Türkei nicht ändern. Die Teilnahme der Türkei als Beobachter bei der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht während des Heranführungszeitraums und ihre Vollmitgliedschaft mit dem Beitritt würde die Fähigkeit der Türkei zur Erhebung von Daten über die Inlandsnachfrage erheblich stärken; das wiederum würde bei der Formulierung einer nationalen Drogenstrategie helfen, die mit der Drogenstrategie der EU voll in Einklang steht.
© Europäische Kommission 10/2004
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