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Fragen zum mgl. EU-Beitritt der TürkeiHaushaltAngesichts der Größe der Türkei und des Grades ihrer wirtschaftlichen Entwicklung hätte der Beitritt der Türkei zweifellos große Folgen für den EU-Haushalt. Zwar wäre es rechnerisch möglich, auf der Grundlage des derzeitigen Besitzstands die hypothetischen Auswirkungen des türkischen Beitritts auf den Haushalt zu quantifizieren, doch müsste eine Schätzung mit äußerster Vorsicht behandelt werden und es müssten der wahrscheinliche Zeitplan und zahlreiche Unwägbarkeiten nicht zuletzt im Hinblick auf die künftige Entwicklung der stark haushaltsrelevanten EU-Politikfelder und auf die Ergebnisse der Verhandlungen über etwaige Sonderregelungen, die im Fall der Türkei gefordert werden könnten, berücksichtigt werden. Wegen Variablen wie Bevölkerungswachstum und Inflation ist es ebenso schwierig, die Entwicklungen mit unmittelbarer Bedeutung für die wichtigsten EU-Ausgabenpolitiken in der Türkei selbst wie etwa die Aussichten für die nationale und regionale Wirtschaftsentwicklung und für den Agrarsektor präzise vorherzusagen. Gerade weil die Ausgabenpolitik der EU vor dem türkischen Beitritt erheblich geändert werden könnte, hat dies auch Folgen für die Einnahmenseite des EU-Haushalts, zumal es unwahrscheinlich ist, dass die derzeitigen Regelungen der Finanzierung der EU-Ausgaben in Zukunft unverändert bleiben. Ungeachtet der obigen Ausführungen lohnt es sich, einige zentrale Elemente des EU Haushalts zum gegenwärtigen Stand der Dinge festzuhalten und aufzuzeigen, inwiefern die türkische Mitgliedschaft Folgen für einige der Parameter hat. Die Obergrenze für Zahlungen an den EU-Haushalt im Rahmen der derzeitigen finanziellen Vorausschau liegt bei 1,11 % des BNP der EU-25, was knapp über 111 Mrd. Euro entspricht. Würde die Türkei beitreten, hätte das auf die meisten Ausgaben erhebliche Auswirkungen. Was die Landwirtschaft betrifft ist klar, dass die Türkei für umfangreiche Unterstützung im Rahmen der jetzigen Ausgestaltung der GAP und auch der ländlichen Entwicklungspolitik in Frage käme. Der Umfang des Agrarsektors in der Türkei wird in Zukunft absolut gesehen wie auch im Hinblick auf seine wirtschaftliche und soziale Rolle ein wichtiges Element bei den Haushaltsüberlegungen
darstellen. In der Türkei sind gegenwärtig 7 Mio. Menschen bzw. 33 % der Erwerbsbevölkerung in der Landwirtschaft beschäftigt im Vergleich zu 10,4 Mio. in der gesamten EU (5,4 % der Erwerbsbevölkerung), davon knapp 4 Mio. in den zehn neuen Mitgliedstaaten. Als Agrarfläche genutzt werden in der Türkei 39 Mio. Hektar gegenüber 167 Mio. Hektar in den EU-25, davon 36 Mio. Hektar in den neuen Mitgliedstaaten. Unter der Annahme eines Beitritts der Türkei im Jahr 2015 sowie eines Beschlusses über die allmähliche Einführung der Direktzahlungen über zehn Jahre wie es bei den zehn neuen Mitgliedstaaten und Bulgarien und Rumänien der Fall war, würde das volle Ausmaß der landwirtschaftlichen Ausgaben nicht vor 2025 zum Tragen kommen. Ausgehend vom derzeitigen Besitzstand würden sich die Kosten für die Ausweitung der bestehenden Gemeinsamen Agrarpolitik, ländliche Entwicklung eingeschlossen, auf die
Türkei nach den im Abschnitt über Landwirtschaft dargelegten Schätzungen bis 2025 auf 8,2 Mrd. Euro (Preise von 2004) belaufen, wobei angenommen wird, dass im ersten Jahr 100 % der Direktzahlungen fällig werden. Davon entfielen 2,3 Mrd. Euro auf die Finanzierung der ländlichen Entwicklung, 5,3 Mrd. Euro auf Direktzahlungen und 600 Mio. Euro auf Marktausgaben (alles Preise von 2004). Was die Regionalpolitik betrifft, so würde die Türkei mit ihrem Pro-Kopf-BIP von 28,5 % des EU-25-Durchschnitts nach Kaufkraftstandards, nahe dem Niveau Bulgariens und Rumäniens (29 bzw. 30 %), aufgrund der derzeitigen Regeln und wenn sie bereits EUMitglied wäre, für umfangreiche strukturpolitische Ausgaben in Frage kommen. Allerdings wurden die geltenden Regeln niemals auf ein Land ähnlicher Größe, mit einem ähnlichen wirtschaftlichen Entwicklungsstand und einem ähnlichen Ausmaß an regionalen Disparitäten wie die Türkei angewandt. Auf der einen Seite könnte dies die Einführung besonderer Maßnahmen, welche den Besonderheiten der Türkei Rechnung tragen, rechtfertigen. Auf der anderen Seite ist es aufgrund der ungewissen wirtschaftlichen Entwicklung in den nächsten zwanzig Jahren nicht offensichtlich, dass die geltende Obergrenze von 4 % des BIP für die Gesamthöhe der jährlichen Struktur- und Kohäsionsfondstransfers von der Türkei oder irgendeinem anderen Land erreicht würde. Ausgehend von diesen Überlegungen fällt es schwer, eine sinnvolle Schätzung der Auswirkungen der Ausweitung der EU-Kohäsions- und Regionalpolitik auf die Türkei, sowohl in Bezug auf die Türkei als auch in Bezug auf die anderen Mitgliedstaaten und Bewerberländer, abzugeben. Zur Veranschaulichung lässt sich so rechnen, dass die als Regionalhilfe geleisteten jährlichen Transferzahlungen, gestützt auf ein fortgesetztes jährliches BIP-Wachstum von 4-5 %, bis 2025 für jeden Prozentpunkt des türkischen BIP knapp über 5,6 Mrd. Euro (Preise von 2004) betragen würden. Was die interne Politik der EU betrifft, so gibt es in diesem Artikel der EU-Ausgaben zwar keine bestimmten Ländern vorbehaltene Mittel, doch müssten die entsprechenden Beträge wahrscheinlich angepasst werden, um dem türkischen Beitritt Rechnung zu tragen. Geht man theoretisch von einer Mittelausstattung für interne Politiken aus, die genau der von der Kommission am 10. Februar 2004 für das letzte Jahr der finanziellen Vorausschau 2007-2013 vorgeschlagenen entspricht, würde eine Anpassung nach oben zur Berücksichtigung des Beitritts der Türkei zu zusätzlichen Ausgaben von 2,6 Mrd. Euro (Preise von 2004) pro Jahr führen. Ferner brächte der Beitritt der Türkei seine eigenen besonderen Herausforderungen mit sich, denen im Rahmen der internen Politiken der EU zu begegnen ist, nicht zuletzt im Hinblick auf Ausgaben für die bürgerlichen Freiheiten, Sicherheit und Justiz angesichts der Länge und Beschaffenheit der künftigen EU Außengrenzen in der Türkei. Was die externen Aktionen der EU betrifft, so könnte der Beitritt der Türkei angesichts seiner geopolitischen Auswirkungen zu neuen Prioritätensetzungen führen. Das Ausmaß der Haushaltsänderungen, die als Folge daraus am Ende erforderlich werden, lässt sich jedoch unmöglich vorhersagen. Was die Verwaltungsausgaben anbelangt, wird davon ausgegangen, dass sich der Niederschlag des türkischen Beitritts auf den Haushalt in Grenzen hält. Es sollte festgehalten werden, dass die Türkei im Falle eines Beitritts nicht mehr für Vorbeitrittshilfe in Frage kommen wird. Die Einnahmen des EU-Haushalts werden weitestgehend aus Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert, die sich auf das Bruttonationaleinkommen (BNE) bzw. den nationalen Wohlstand beziehen. Zur Veranschaulichung: Ausgehend von einem jährlichen BNE-Wachstum von 4-5 % in der Türkei und einem Beitragssatz (traditionelle Eigenmittel nicht eingeschlossen) zum EU-Haushalt von 1 % des BNE läge 2025 der türkische Beitrag zum EU-Haushalt bei knapp über 5,6 Mrd. Euro (Preise von 2004). © Europäische Kommission 10/2004 |
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