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Visa sind grundsätzlich erforderlich, Ausnahmen gelten u.a. für Staatsangehörige von Polen, den Staaten der ehemaligen UdSSR (außer den Ostseestaaten und Turkmenistan), Ungarn, Rumänien und der Mongolei. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei der Botschaft zu erkundigen. Das für die Einreise nach Ukraine erforderliche Visum kann mit Reisepass oder Kinderausweis bei der ukrainischen Botschaft in Berlin oder den Konsularabteilungen in Frankfurt a.M. bzw. München beantragt werden. Das Visumformular für den Visumantrag bekommen Sie in der Konsularabteilung. Sie können das Visumsformular auf der Seite der Botschaft im Internet www.botschaft-ukraine.de finden. Seit dem 01.07.2001 können Touristen u.a. aus den Mitgliedsstaaten der EU Visa für einen Aufenthalt von bis zu 8 Tagen bei der Einreise an den Flughäfen Odessa und Simferopol sowie am Hafen von Odessa beantragen (nicht empfehlenswert). An anderen Grenzestellen werden keine Visa erteilt. Die bisherige Registrierungspflicht ist mit dem 1. Juli 2002 weggefallen bzw. wird an der Grenze erledigt. Bei der Einreise in die Ukraine besteht grundsätzlich die Verpflichtung, auch bei bestehendem international gültigem Krankenversicherungsschutz, eine ukrainische Krankenversicherungspolice für die Aufenthaltszeit abzuschließen. Die Police kann in Deutschland bei der AXA-Colonia Versicherung erworben werden (Tel: 0800-55668899). Unterlagen:
Visagebühren:
Bearbeitungszeit: ca. 1 Woche, postalisch ca. 3 Wochen, Expressvisa (doppelte Gebühr) ca. 2-3 Tage |
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