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ZustimmungsgesetzGesetz zu dem Abkommen vom 3. Juli 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Vom 22. April 1996 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Dem in Bonn am 3. Juli 1995 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie dem dazugehörigen Protokoll vom selben Tag wird zugestimmt. Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht. Artikel 2
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Berlin, den 22. April 1996 Der Bundespräsident Roman Herzog
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